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Sachsen
08.12.21, 12:25 Uhr

Zwangsschließung der Reisebüros ist rechtens

Die zwangsweise Schließung der Reisebüros in Sachsen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus ist laut Oberverwaltungsgericht rechtens.

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Die zwangsweise Schließung der Reisebüros in Sachsen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat es abgelehnt, die entsprechende Notfall-Verordnung der Landesregierung außer Vollzug zu setzen. Damit wurde der von der TSS-Kooperation unterstützte Eilantrag abgewiesen.Angesichts der dramatischen Entwicklung in sächsischen Krankenhäusern, betrachten die Richter die Maßnahmen der Politik als gerechtfertigt. Die dabei angeordnete Schließung von Reisebüros sei voraussichtlich nicht unverhältnismäßig. Auch sei es den Reisebüros im Interesse des Lebens- und Gesundheitsschutzes für einen beschränkten Zeitraum zumutbar, ihre Dienste allein mittels Fernkommunikationsmitteln zu erbringen, die auch eine persönliche Beratung der Kunden ermöglichten.