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Landgerichts-Urteil
17.11.21, 15:02 Uhr

Veranstalter muss auf Stornogebühr verzichten

Kunden können von einem Veranstalter den vollständigen Reisepreis zurückverlangen, wenn sie wegen Corona selbst stornieren.

Foto: iStock
Kunden können von einem Veranstalter den vollständigen Reisepreis zurückverlangen, wenn sie ihre Reise wegen Corona selbst stornieren. Auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung keine Reisewarnung des RKI vorliegt. Das hat das Landgericht Oldenburg in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden.

Die Klägerin hatte für sich und ihren Lebensgefährten eine Bus-Ski-Reise nach Südtirol gebucht und den Reisepreis vollständig bezahlt. Am Tag der Abreise trat sie unter Hinweis auf die Corona-Pandemie vom Reisevertrag zurück. Wegen der kurzfristigen Stornierung konnte der Veranstalter die freigewordenen Plätze nicht mehr anderweitig vergeben und musste die Kosten für die leer gebliebenen Plätze im Bus und das Hotelzimmer begleichen. Als Folge wurde eine Stornierungsgebühr von 1.400 Euro berechnet. Fünf Tage vor der Abreise hatte Südtirol eine Corona-Notverordnung erlassen. Zwei Tage nach dem geplanten Ende der Reise erklärte das RKI Südtirol zum Risikogebiet.

Das Landgericht Oldenburg hat den Veranstalter zur Rückzahlung der einbehaltenen Stornierungsgebühr verurteilt. Zum Zeitpunkt der Stornierung sei eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen gewesen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise bestehe, was die Voraussetzung einer kostenlosen Stornierung sei. Eine solche erhebliche Beeinträchtigung bejahen die Richter aufgrund der verschärften Pandemielage zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Reiserücktritt sei auch ohne Reisewarnung des RKI gerechtfertigt gewesen, weil die Infektionswahrscheinlichkeit bei Durchführung der Reise signifikant höher gewesen sei. So hätte bei der Busanreise und -abreise, dem Aufenthalt im Hotel, der Gastronomie, beim Anstehen vor den Ski-Liften und beim Transfer zu den Ski-Pisten eine nicht unerhebliche Ansteckungsgefahr durch Kontakt mit einer Vielzahl von Reisenden bestanden.