Hinweis des Verbraucherzentrums
Winterurlaub: Diese Regeln gelten bei der Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Einige Länder setzen auf situative Vorgaben, andere auf feste Zeiträume. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.

In welchem Land brauchen Kunden Winterreifen? Oder gar Schneeketten? Foto: OMaltseva/iStock
Schnee, Eis und Glätte: Kunden, die mit dem eigenen Auto in den Winterurlaub starten, sollten sich vorab mit den Regeln zur Schneekettenpflicht im jeweiligen Urlaubsland vertraut machen. Denn je nach Reiseziel gelten ganz unterschiedliche Vorschriften, was beispielsweise Winterreifen oder Schneeketten angeht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat auf seiner Internet-Seite die wichtigsten Regelungen für einige Länder zusammengefasst.
Deutschland: Winterreifen bei winterlichen Bedingungen
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, empfohlen werden vier Millimeter. Reifen müssen das Schneeflocken-Symbol tragen.
Unterschiedliche Vorschriften in Europa
Viele Länder haben ähnliche wetterabhängige Regeln wie Deutschland, darunter Luxemburg, Rumänien, die Slowakei und Dänemark. Andere Staaten schreiben Winterreifen für einen festen Zeitraum vor, etwa Lettland, Litauen und Estland. Österreich, Schweden und Tschechien kombinieren einen festen Zeitraum mit winterlichen Straßenverhältnissen.
In einigen Ländern dürfen statt Winterreifen auch Schneeketten mitgeführt werden, zum Beispiel In Kroatien, Slowenien, Frankreich oder Italien dürfen anstelle von Winterreifen auch Schneeketten mitgeführt werden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich einer Mitteilung des Verbraucherzentrums zufolge jedoch deutlich.
Wer bei winterlichen Bedingungen mit unzulässiger Bereifung unterwegs ist, muss je nach Land mit Bußgeldern und möglichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz rechnen.
Schneesocken: Wo sie erlaubt sind – und wo nicht
So genannte „Schneesocken“ sind leichter anzubringen als Schneeketten. In mehreren Ländern werden sie unter bestimmten Bedingungen als Alternative akzeptiert, darunter in Frankreich, Italien und der Schweiz. Auch in Deutschland sind Schneesocken zulässig.
In Österreich gelten Schneesocken dagegen nicht als Ersatz, wenn Schneeketten vorgeschrieben sind. In einigen Ländern – etwa Polen – ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Deutschland: Winterreifen bei winterlichen Bedingungen
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, empfohlen werden vier Millimeter. Reifen müssen das Schneeflocken-Symbol tragen.
Unterschiedliche Vorschriften in Europa
Viele Länder haben ähnliche wetterabhängige Regeln wie Deutschland, darunter Luxemburg, Rumänien, die Slowakei und Dänemark. Andere Staaten schreiben Winterreifen für einen festen Zeitraum vor, etwa Lettland, Litauen und Estland. Österreich, Schweden und Tschechien kombinieren einen festen Zeitraum mit winterlichen Straßenverhältnissen.
In einigen Ländern dürfen statt Winterreifen auch Schneeketten mitgeführt werden, zum Beispiel In Kroatien, Slowenien, Frankreich oder Italien dürfen anstelle von Winterreifen auch Schneeketten mitgeführt werden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich einer Mitteilung des Verbraucherzentrums zufolge jedoch deutlich.
Wer bei winterlichen Bedingungen mit unzulässiger Bereifung unterwegs ist, muss je nach Land mit Bußgeldern und möglichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz rechnen.
Schneesocken: Wo sie erlaubt sind – und wo nicht
So genannte „Schneesocken“ sind leichter anzubringen als Schneeketten. In mehreren Ländern werden sie unter bestimmten Bedingungen als Alternative akzeptiert, darunter in Frankreich, Italien und der Schweiz. Auch in Deutschland sind Schneesocken zulässig.
In Österreich gelten Schneesocken dagegen nicht als Ersatz, wenn Schneeketten vorgeschrieben sind. In einigen Ländern – etwa Polen – ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

