Merkblatt zum Download04.11.25, 14:08 Uhr
DRV hilft Mitgliedern beim Datenschutz auf Facebook, Tiktok & Co.
Ein neuer Leitfaden des DRV erklärt, wie Reiseunternehmen ihre Social-Media-Präsenz DSGVO-konform gestalten. Er gibt Tipps zur rechtssicheren Umsetzung und sensibilisiert für datenschutzrelevante Aspekte alltäglicher Interaktionen.

Foto: iStock/canart7
Der Deutsche Reiseverband (DRV) stellt seinen Mitgliedern einen neuen Datenschutzhinweis zur Nutzung sozialer Medien zur Verfügung. Ziel ist es, Reiseunternehmen beim rechtssicheren Umgang mit Plattformen wie Facebook, Instagram, Tiktok, X oder Linkedin zu unterstützen. Das Papier steht im Mitgliederbereich auf drv.de als kostenloser Download bereit.
Aufklärung über rechtliche Fallstricke
Social Media sei für Kundenbindung, Werbung und Markenbildung längst unverzichtbar, so die Überzeugung des DRV. Gleichzeitig müssten Unternehmen bei der Nutzung zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten – etwa Impressumspflichten, Urheberrechte und vor allem die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Auch scheinbar einfache Aktionen wie Likes oder Kommentare können datenschutzrechtlich relevant sein, da sie personenbezogene Daten verarbeiten. Fehlen notwendige Informationen oder Einwilligungen, drohen Bußgelder oder Imageschäden.
Leitfaden gibt Orientierung und Handlungsempfehlungen
Der neue Leitfaden liefert praxisnahe Hinweise zur rechtskonformen Gestaltung von Social-Media-Auftritten und geht auf aktuelle Urteile und Pflichten ein. Er wurde vom DRV-Ausschuss Datenschutz erstellt und soll Reiseunternehmen helfen, rechtliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden.
DRV-Mitgliedsunternehmen wird empfohlen, ihre Profile regelmäßig zu prüfen und sich über neue rechtliche Entwicklungen zu informieren. Bei Unsicherheiten sei eine rechtliche Beratung sinnvoll.
Aufklärung über rechtliche Fallstricke
Social Media sei für Kundenbindung, Werbung und Markenbildung längst unverzichtbar, so die Überzeugung des DRV. Gleichzeitig müssten Unternehmen bei der Nutzung zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten – etwa Impressumspflichten, Urheberrechte und vor allem die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Auch scheinbar einfache Aktionen wie Likes oder Kommentare können datenschutzrechtlich relevant sein, da sie personenbezogene Daten verarbeiten. Fehlen notwendige Informationen oder Einwilligungen, drohen Bußgelder oder Imageschäden.
Leitfaden gibt Orientierung und Handlungsempfehlungen
Der neue Leitfaden liefert praxisnahe Hinweise zur rechtskonformen Gestaltung von Social-Media-Auftritten und geht auf aktuelle Urteile und Pflichten ein. Er wurde vom DRV-Ausschuss Datenschutz erstellt und soll Reiseunternehmen helfen, rechtliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden.
DRV-Mitgliedsunternehmen wird empfohlen, ihre Profile regelmäßig zu prüfen und sich über neue rechtliche Entwicklungen zu informieren. Bei Unsicherheiten sei eine rechtliche Beratung sinnvoll.

