DRV-Präsident

Norbert Fiebig kündigt seinen Rückzug an

Norbert Fiebig strebt keine weitere Amtszeit als DRV-Präsident an. Eine Satzungsänderung erweitert den Kandidatenkreis für das Präsidentenamt.

Norbert Fiebig kündigt seinen Rückzug an
Foto: DRV / Kai Weise
Mit stehenden und lang anhaltenden Applaus haben sich die DRV-Mitglieder bei DRV-Präsidernt Norbert Fiebig bedankt. Der noch amtierende Präsident des Deutschen Reiseverbandes wird im Oktober bei den Neuwahlen zu Präsidium und Vorstand nicht mehr antreten.

Fiebig, der das Präsidenten-Amt im DRV seit Juni 2014 bekleidet und den Verband erfolgreich durch eine äußerst krisenreiche Dekade geführt hat, erklärt: „Ich werde nicht erneut als DRV-Präsident kandidieren. Wir haben uns in den vergangenen elf Jahren im In- und Ausland konsequent für die vielfältigen Interessen der Reisewirtschaft eingesetzt und als DRV in der Politik vieles auf den Weg gebracht und erreicht. Damit haben wir die zahlreichen Herausforderungen der letzten Jahre gut bewältigen können und auch die Sichtbarkeit der deutschen Reisewirtschaft insgesamt erkennbar erhöht. Damit ist eine gute Basis für eine fortgesetzt erfolgreiche Verbandsarbeit des DRV in den kommenden Jahren gelegt.“ 

DRV-Vorstandswahlen finden im Oktober 2025 statt
In diesem Jahr finden turnusgemäß die Wahlen zu Präsidium und Vorstand im DRV im Rahmen des Hauptstadtkongresses am 10. Oktober statt. Rechtzeitig vor dem Wahltermin ruft der DRV zu Kandidaturen auf. Die Kandidaturen für die einzelnen Positionen im DRV-Vorstand müssen spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin feststehen. Davon unabhängig ist es jederzeit möglich, bei den Mitgliedern des DRV-Vorstands respektive des Präsidiums oder in der DRV-Geschäftsstelle eine Kandidatur zu erklären.

Auch Nicht-DRV-Mitglieder können für Präsidentenamt kandidieren
Im Rahmen der Mitgliederversammlung anlässlich der DRV-Jahrestagung 2025 in Málaga wurde heute eine Satzungsänderung beschlossen. Diese eröffnet auch Nicht-DRV-Mitgliedern die Möglichkeit, für das Präsidentenamt oder die Position des Finanzvorstands zu kandidieren. Voraussetzung für eine Kandidatur ist, dass die Kandidaten von einem Mitgliedsunternehmen für das Amt vorgeschlagen werden. Die Vorstandstätigkeit der weiteren Vorstände im DRV bleibt unverändert an eine Tätigkeit in einem DRV-Mitgliedsunternehmen gebunden.