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„Wir müssen Überregulierung vermeiden“

In der politischen Runde „Reise am Mittag" des DRV stand kürzlich die Revision der Pauschalreiserichtlinie auf der Agenda.

„Wir müssen Überregulierung vermeiden“
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In der politischen Runde „Reise am Mittag" des DRV stand kürzlich die Revision der Pauschalreiserichtlinie auf der Agenda. An der Diskussion in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin nahmen von Seiten der Politik Mitglieder des Tourismusausschusses, verschiedene Abgeordnete anderer Ausschüsse und Fraktionsreferenten teil.

Reiserechtsexperte Ansgar Staudinger brachte einen zentralen Kritikpunkt der Branche an der Neuregelung auf den Punkt: „Einzelleistungen sind und müssen Einzelleistungen bleiben und sollten nicht als Pauschalreise gewertet werden. Alles andere würde zu massiven Verwerfungen im bestehenden Rechtsgefüge, insbesondere im allgemeinen Vertragsrecht, und der Leistungserbringung führen." Der Vorschlag, jede Einzelleistung zur Pauschalreise aufzuwerten, widerspreche dem Grundprinzip des Vertragsrechts, bei dem der Europäische Gesetzgeber die Vielzahl individueller Anforderungen und Besonderheiten gezielt durch spezielle Regelungen, etwa für Flugbeförderungs-, Dienstleistungs- oder Mietverträge, berücksichtige.

DRV-Präsident Norbert Fiebig plädierte dafür, die Sicherheit der Pauschalreise noch klarer herauszustellen, und warnte vor Überregulierung. Diese würde die Vielfalt des Reisens und die besondere Stärke der Reisevermittler in ihrer Beratungsleistung gefährden. „Wir müssen Überregulierung vermeiden, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Und wir müssen die Vielfalt des Reisens erhalten – und dazu gehören Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen."

Nach Fiebigs Auffassung bietet die Pauschalreise schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden. „Sicher ist, eine weitere Verschärfung der Absicherung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein." Zudem richtete er den eindringlichen Appell an die politischen Vertreter, dass die verbundene Reiseleistung gerade auch zur Sicherung der mittelständischen Reisebüros erhalten bleiben müsse.

Bei Bundesjustizminister Marco Buschmann stoßen die Einwände der Branche durchaus auf offene Ohren. „Wir als Bundesregierung setzen uns bei der anstehenden Revision dafür ein, dass die Regelungen nur dort angepasst werden, wo es sinnvoll und notwendig ist“, sagte er im Oktober beim DRV-Hauptstadtkongress. Der Tourismus sei ein Motor für Wachstum und Beschäftigung. Deshalb lehne die Bundesregierung den Entwurf der EU-Pauschalreiserichtlinie in der aktuellen Form ab.