Insolvenzverfahren eröffnet

FTI-Gläubiger können Forderungen anmelden

Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über das Vermögen von FTI Touristik undd BigXtra Touristik eröffnet.

FTI-Gläubiger können Forderungen anmelden
Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Münchner Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Sanierungsexperte war bereits nach den Insolvenzanträgen Anfang Juni zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

Für die Gläubiger von FTI bedeutet die Eröffnung der Insolvenzverfahren, dass sie jetzt ihre Forderungen anmelden können. Dies betrifft Kunden, die Einzelleistungen bei FTI Touristik, BigXtra oder 5vorFlug gebucht haben, sowie alle anderen Leistungspartner und Gläubiger - also auch die Reisebüros. „Durch die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren gelungenen Verkäufe von Unternehmensbeteiligungen der FTI Group ist die Finanzierung nun insoweit gesichert, dass eine geordnete Abwicklung im Rahmen des eröffneten Verfahrens erfolgen kann“, so Bierbach.

Pauschalreisekunden sollen DRSF-Erstattung abwarten

Die Gläubiger werden bis spätestens Ende September vom Insolvenzverwalter angeschrieben und können dann ihre Forderung schriftlich per Post oder elektronisch über das Verfahrensportal fti-inso.de anmelden. Laut Bierbach sollten zunächst nur diejenigen Kunden Forderungen anmelden, deren bereits geleistete Zahlungen nicht anderweitig erstattet werden können. Den rund 90 Prozent der FTI-Kunden, die eine Pauschalreise gebucht hatten, rät der Insolvenzverwalter, zunächst die Rückerstattung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abzuwarten und nur eventuell nicht vom DRSF erstattete Teilbeträge zur Insolvenztabelle anzumelden.

„Kein Gläubiger muss befürchten, eine Frist zu versäumen, denn die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist. Wir bitten daher dringend darum, zunächst die empfohlenen Rückzahlungswege einzuhalten, um das gesamte Verfahren nicht unnötig zu verzögern“, sagt Bierbach. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass am Ende nur eine geringe Quote herauskommen wird und sich das gesamte Verfahren und die Prüfung der Forderungen angesichts der Vielzahl der Gläubiger voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen wird. Bierbach rechnet mit rund 350.000 Forderungsanmeldungen, der Großteil davon sind Kundengläubiger.

Verkauf weiterer Beteiligungen steht an

Im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens liegt Bierbachs Fokus neben der Abwicklung der einzelnen insolventen Gesellschaften jetzt vorrangig auf der Veräußerung weiterer werthaltiger Beteiligungen. Zum Verkauf stehen vor allem die ausländischen Hotelgesellschaften, in denen der Großteil der Mitarbeiter der FTI Group (rund 7.500) beschäftigt ist. „ Wir befinden uns mit mehreren Bietern in intensiven und bereits fortgeschrittenen Verhandlungen und sind zuversichtlich, gute Lösungen für die Gläubiger und die betroffenen Mitarbeiter zu finden“, sagt der Insolvenzverwalter.

Der Geschäftsbetrieb der unter der Meeting Point Hotelmanagement Holding zusammengefassten ausländischen Hotelgesellschaften laufe derzeit uneingeschränkt weiter. Die 54 Hotels, darunter acht FTI-eigene, hatten in der Vergangenheit nur einen FTI-Kundenanteil von rund 20 Prozent, so dass das Wegbrechen des FTI-Reisegeschäfts keine gravierenden Auswirkungen auf die jeweiligen Gesellschaften hatte.

Schwerwiegender hat sich die Insolvenz von FTI auf die DMCs unter der Dachmarke Meeting Point International ausgewirkt. Die in 17 Ländern tätigen Zielgebietsagenturen mit insgesamt rund 1.500 Mitarbeitern haben vor der Insolvenz einen Großteil ihrer touristischen Leistungen für FTI-Kunden erbracht. Nach Bierbachs Einschätzung wird zumindest ein Teil der Agenturen fortgeführt werden können, wenn auch voraussichtlich in geringerem Umfang als bisher