[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"serverInit":3,"tagPosts-rueckverguetung":161},{"categories":4,"menus":110,"adArticle":131},[5,10,15,20,25,30,34,39,42,46,50,54,58,62,66,70,74,78,82,86,90,94,98,102,106],{"id":6,"priority":7,"title":8,"slug":9},"19","0","SCHLAGZEILEN","schlagzeilen",{"id":11,"priority":12,"title":13,"slug":14},"20","1","TOP-NEWS","top-news",{"id":16,"priority":17,"title":18,"slug":19},"24","2","PRODUKT","produkt",{"id":21,"priority":22,"title":23,"slug":24},"33","3","COUNTER","counter",{"id":26,"priority":27,"title":28,"slug":29},"21","4","DESTINATION","destination",{"id":31,"priority":27,"title":32,"slug":33},"26","DESTINATION_BAK","destination_bak",{"id":35,"priority":36,"title":37,"slug":38},"9","10","TOP COUNTER NEWS","top-counter-news",{"id":36,"priority":36,"title":40,"slug":41},"WAS HEUTE NOCH WICHTIG IST","was-heute-noch-wichtig-ist",{"id":43,"priority":36,"title":44,"slug":45},"11","FREMDGELESEN","fremdgelesen",{"id":47,"priority":36,"title":48,"slug":49},"12","REISEHINWEISE NEWS","reisehinweise-news",{"id":51,"priority":36,"title":52,"slug":53},"13","WEITER, FORT- UND AUSBILDUNG","weiter-fort--und-ausbildung",{"id":55,"priority":36,"title":56,"slug":57},"14","STELLENANGEBOTE","stellenangebote",{"id":59,"priority":36,"title":60,"slug":61},"15","ZITAT DES TAGES","zitat-des-tages",{"id":63,"priority":36,"title":64,"slug":65},"16","TIPP DES TAGES","tipp-des-tages",{"id":67,"priority":36,"title":68,"slug":69},"17","BLUE BLOCK","blue-block",{"id":71,"priority":36,"title":72,"slug":73},"22","INTERVIEWS","interviews",{"id":75,"priority":36,"title":76,"slug":77},"23","E-LEARNING","e-learning",{"id":79,"priority":36,"title":80,"slug":81},"25","Sales","sales",{"id":83,"priority":36,"title":84,"slug":85},"27","Leute","leute",{"id":87,"priority":36,"title":88,"slug":89},"28","Pep","pep",{"id":91,"priority":36,"title":92,"slug":93},"30","WORK+LIFE","work-life",{"id":95,"priority":36,"title":96,"slug":97},"31","WEEKLY","weekly",{"id":99,"priority":36,"title":100,"slug":101},"32","JOBS","jobs",{"id":103,"priority":36,"title":104,"slug":105},"34","QUARTERLY","quarterly",{"id":107,"priority":36,"title":108,"slug":109},"35","BESSER-BERATEN","besser-beraten",{"header":111,"footer":119},{"NEWS":112,"BESSER BERATEN":114,"WORK+LIFE":117,"E-LEARNING":118},{"title":113,"pageId":35,"id":35,"slug":113},"NEWS",{"title":115,"pageId":36,"id":36,"slug":116},"BESSER BERATEN","BESSER_BERATEN",{"title":92,"pageId":43,"id":43,"slug":92},{"title":76,"pageId":47,"id":47,"slug":76},{"IMPRESSUM":120,"DATENSCHUTZ":122,"MEDIADATEN":124,"KONTAKT":126,"AGB":129},{"title":121,"pageId":59,"id":59,"slug":121},"IMPRESSUM",{"title":123,"pageId":63,"id":63,"slug":123},"DATENSCHUTZ",{"title":125,"pageId":16,"id":26,"slug":125},"MEDIADATEN",{"title":127,"pageId":128,"id":128,"slug":127},"KONTAKT","18",{"title":130,"pageId":31,"id":16,"slug":130},"AGB",{"id":132,"category_id":133,"content_id":134,"reference_key":133,"release_date":135,"entry_date":136,"expiration_date":137,"import_date":133,"permission":7,"definition":12,"title1":138,"title2":139,"title3":140,"title4":133,"brief":141,"code":133,"simple_title":142,"meta_title":133,"meta_description":133,"meta_keywords":133,"author":143,"priority":144,"updated_at":145,"created_at":146,"author_image":133,"tags":147,"pilotImage":148,"teaserImage":149,"galleryImage":155,"content":156,"releaseDate":157,"updatedAt":158,"createdAt":159,"categoryId":160,"title":139,"subtitle":138,"topline":140,"excerpt":141,"slug":142,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133},18614,"","18622","2025-12-08 19:08:00","2025-10-27 00:00:00","2037-12-31 23:59:00","Kachel TRVL COUNTER Digital","Entscheider-Insights: Neuer Newsletter für Führungskräfte","Wöchentlich informiert","TRVL COUNTER erweitert sein Newsletter-Portfolio und startet mit „Entscheider-Insights“ ein kompaktes Wochenformat für Führungskräfte der Touristik. Der neue Newsletter bündelt zentrale Branchen-Entwicklungen, Trends und Nachrichten und ergänzt sie um strategische Einordnung. Ziel ist ein schneller Überblick zum Wochenschluss. Parallel kündigt das B2B-Medium einen weiteren Newsletter an, rein mit Kreuzfahrt-Content, der ab Mitte Mai aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen dieses dynamischen Segments aufgreift.","18614-entscheider-insights-neuer-newsletter-fuer-fuehrungskraefte","admin",1,"2026-05-03 15:39:49","2025-10-27 07:32:00",[],[],{"id":150,"article_id":151,"reference_key":152,"file_path":153,"definition":17,"title":133,"img":154},"14987","18614","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46","\u002Fmedia\u002Farticle\u002Fteaser\u002F_transformed\u002F78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg",[],"\u003Cdiv>TRVL COUNTER startet mit \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem>&nbsp;einen neuen Newsletter f&uuml;r F&uuml;hrungskr&auml;fte&nbsp;der Touristik. Das Format erscheint jeweils zum Wochenabschluss und fasst zentrale Branchenentwicklungen kompakt zusammen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Newsletter b&uuml;ndelt aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen und erg&auml;nzt sie um eine Leseempfehlung oder ein Interview mit strategischer Einordnung. Die Ausgabe soll in kurzer Zeit einen &Uuml;berblick &uuml;ber das Wochengeschehen geben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Zeit ist die knappste Ressource im Management. \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem> bringt das j&uuml;ngste Branchengeschehen in wenigen Minuten auf den Punkt &ndash; ausgew&auml;hlt, gefiltert und gezielt zusammengestellt&ldquo;, sagt Verlagschefin Irena Roth.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fokus auf Einordnung und Relevanz\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Redaktion setzt&nbsp;auf Analyse und Gewichtung statt auf reine Nachrichtenf&uuml;lle. Ziel ist es, Entscheidern eine Grundlage f&uuml;r strategische Bewertungen zu liefern.&nbsp;&bdquo;Wer unseren Newsletter liest, beh&auml;lt die relevanten Entwicklungen im Blick und kann fundiertere Entscheidungen treffen&ldquo;, sagt Chefredakteur Jean-Marc G&ouml;ttert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Neuer Kreuzfahrt-Newsletter angek&uuml;ndigt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZus&auml;tzlich k&uuml;ndigt TRVL COUNTER einen weiteren, kreuzfahrtspezifischen Newsletter&nbsp;an &ndash; rein mit Inhalten aus dem Markt mit Hochsee- und Flussreisen. Das neue Format startet ab Mitte Mai und richtet sich gezielt an Vermittler, Veranstalter und Produktverantwortliche.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Fokus stehen aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen. Damit erweitert TRVL COUNTER sein Angebot um ein spezialisiertes Format f&uuml;r eines der dynamischsten&nbsp;Segmente in der Touristik.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Erweiterung des bestehenden Portfolios\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMit den neuen Angeboten erg&auml;nzt TRVL COUNTER sein bestehendes Portfolio. Dazu z&auml;hlen die etablierten \u003Cem>morning news\u003C\u002Fem> an jedem Werktag, eine laufend aktualisierte Website ohne Paywall, Social-Media-Kan&auml;le auf Instagram, Facebook und LinkedIn sowie das zweiw&ouml;chentlich erscheinende E-Magazin \u003Cem>TRVL COUNTER Digital\u003C\u002Fem>. Hinzu kommt das Printmagazin \u003Cem>TRVL COUNTER Quarterly\u003C\u002Fem>, das alle drei Monate erscheint.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: center;\">\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fnewsletter-bestellen\u002F\">\u003Cu>\u003Cstrong>&gt;&gt;&gt; Zum&nbsp;zentralen Newsletter-Signup gelangen Sie hier &lt;&lt;&lt;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Positionierung als B2B-Medium\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTRVL COUNTER ist eine B2B-Medienmarke f&uuml;r die Touristik und Teil des inhabergef&uuml;hrten Life! Verlags mit Sitz in Hamburg. Das Angebot richtet sich an Reiseb&uuml;ros, Veranstalter und touristische Leistungstr&auml;ger.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n",1765217280,1777815589,1761546720,0,{"page":144,"offset":160,"limit":162,"pagingCounter":144,"totalPosts":163,"totalPages":144,"prevPage":160,"hasPrevPage":164,"nextPage":160,"hasNextPage":164,"meta":165,"posts":166},10,7,false,[],[167,209,237,271,306,327,351],{"id":168,"releaseDate":169,"updatedAt":170,"createdAt":171,"categoryId":172,"priority":144,"title":173,"subtitle":174,"topline":175,"excerpt":176,"content":177,"code":178,"slug":179,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":180,"pilotImage":182,"galleryImages":183,"tags":184},20577,1780815660,1780835396,1780819678,20,"Aida zieht im Provisionsstreit vor den BGH","Aida Klage","Kampf gegen Cashback","Der viel diskutierte Provisionsstreit erreicht die nächste Instanz. Aida sieht erhebliche Auswirkungen auf die künftige Marktordnung im Reisevertrieb und will vor dem Bundesgerichtshof zentrale Fragen zu Vertragsklauseln, Handelsvertreterstatus und Wettbewerbsregeln klären lassen.","\u003Cp>\u003Cem>Der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Streit um Cashback und Provisionsrabatte im Reisevertrieb\u003C\u002Fa> ist noch lange nicht entschieden. Nach Informationen aus dem Umfeld von Aida hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Kreuzfahrtanbieters angenommen. Damit bleibt das D&uuml;sseldorfer Urteil vorerst ohne Rechtskraft. Hinter dem Verfahren steht weit mehr als die Frage nach f&uuml;nf Prozent R&uuml;ckverg&uuml;tung: Es geht um die k&uuml;nftigen Spielregeln im Reisevertrieb, die Rolle der Reiseb&uuml;ros und die Frage, ob Beratung oder Rabatt k&uuml;nftig den Wettbewerb bestimmen. Aida warnt vor einer Entwicklung, die den Markt nachhaltig ver&auml;ndern k&ouml;nnte.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nDie juristische Auseinandersetzung um Provisionsweitergabeverbote im Reisevertrieb geht in die n&auml;chste Runde. Nachdem das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf die Revision nicht zugelassen hatte, hat Aida Anfang Juni Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen des Unternehmens wurde die Beschwerde angenommen. Zudem erhielt die Reederei eine Fristverl&auml;ngerung f&uuml;r die Begr&uuml;ndung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDamit ist der viel diskutierte Rechtsstreit vorerst nicht rechtskr&auml;ftig abgeschlossen.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20578-aida-zieht-vor-den-bgh-warum-die-branche-noch-lange-keine-gewissheit-hat\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Fca369d9ce81f28a677ddb01a7e3e3283e47ce208.jpg\" style=\"width: 560px; height: 355px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>Kommentar:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Wer das D&uuml;sseldorfer Urteile als endg&uuml;ltige Niederlage f&uuml;r Aida interpretiert, greift zu kurz. Der Fall ist l&auml;ngst nicht abgeschlossen.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F19738-digitale-buchungen-dominieren-%E2%80%93-ki-kommt-mit-grossen-schritten\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nAus Sicht von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>geht es dabei l&auml;ngst nicht mehr um den konkreten Fall eines einzelnen Vertriebspartners. Vielmehr sieht das Unternehmen eine Grundsatzfrage ber&uuml;hrt, die erhebliche Auswirkungen auf den gesamten deutschen Reisevertrieb haben k&ouml;nnte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Aida&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>ist Beklagte&nbsp;&ndash; nicht Kl&auml;gerin.\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInnerhalb des Unternehmens st&ouml;&szlig;t bereits die &ouml;ffentliche Wahrnehmung des Verfahrens auf Kritik. Wie aus Unternehmenskreisen zu h&ouml;ren ist, werde h&auml;ufig vom &bdquo;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan>-Urteil&ldquo; gesprochen, obwohl die Reederei den Rechtsstreit nicht angestrengt habe. Tats&auml;chlich sei \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verklagt worden, nachdem ein Vertriebspartner trotz vertraglicher Vereinbarung weiterhin R&uuml;ckverg&uuml;tungen an Kunden gew&auml;hrt habe. Erst nach mehrfachen Hinweisen und Abmahnungen sei der Agenturvertrag gek&uuml;ndigt worden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Darstellung von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>steht deshalb nicht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Veranstalter Rabatte verbieten darf. Vielmehr gehe es um die grunds&auml;tzliche Verbindlichkeit vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Vertriebspartnern.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum Aida&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>den Rechtsstreit weiterf&uuml;hrt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIn der Branche wurde zuletzt mehrfach die Frage gestellt, warum \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>nach zwei verlorenen Instanzen &uuml;berhaupt noch den Gang nach Karlsruhe sucht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVertrauliche Quellen bei \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verweisen darauf, dass die Reederei die Einstufung des Verfahrens als blo&szlig;en Einzelfall nicht nachvollziehen k&ouml;nne. Nach Auffassung des Unternehmens betrifft die Frage von Provisionsweitergabeverboten zahlreiche Veranstalter und Vertriebspartner im deutschen Markt. Gerade deshalb sei eine h&ouml;chstrichterliche Kl&auml;rung notwendig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIntern wird argumentiert, dass ein rechtskr&auml;ftiges Urteil ohne weitere &Uuml;berpr&uuml;fung als Signal an zahlreiche Marktteilnehmer verstanden werden k&ouml;nnte, ebenfalls mit R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodellen zu arbeiten. Dies w&uuml;rde nach Einsch&auml;tzung des Unternehmens zwangsl&auml;ufig weitere Konflikte und neue Gerichtsverfahren nach sich ziehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Sorge vor einem Preis- statt Qualit&auml;tswettbewerb\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders deutlich wird die Haltung des Unternehmens beim Blick auf die m&ouml;glichen Marktfolgen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWie aus \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan>-Kreisen verlautet, bef&uuml;rchtet man langfristig eine Verschiebung des Wettbewerbs von Beratung und Service hin zu reinem Preiswettbewerb. Die Sorge: Finanzstarke Plattformen, Mitarbeiterportale oder branchenfremde Anbieter k&ouml;nnten ihre Gesch&auml;ftsmodelle nutzen, um Provisionen teilweise zur&uuml;ckzugeben und damit Kunden anzulocken. Kleinere und mittelst&auml;ndische Reiseb&uuml;ros h&auml;tten einem solchen Wettbewerb kaum etwas entgegenzusetzen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIntern wird dabei immer wieder auf die Bedeutung der pers&ouml;nlichen Beratung verwiesen. Kreuzfahrten seien erkl&auml;rungsbed&uuml;rftige Produkte, die von qualifizierter Beratung profitierten. Ein Markt, der sich &uuml;berwiegend &uuml;ber Rabatte definiere, gef&auml;hrde aus Sicht des Unternehmens langfristig die Vielfalt der Vertriebslandschaft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Handelsvertreterstatus als zweiter Streitpunkt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNeben dem eigentlichen Provisionsweitergabeverbot verfolgt \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>noch ein weiteres Ziel: Nach Angaben aus dem Umfeld des Unternehmens h&auml;lt die Reederei die bisherige rechtliche Auslegung des sogenannten echten und unechten Handelsvertreters f&uuml;r nicht mehr zeitgem&auml;&szlig;. Die zugrunde liegenden Definitionen stammten aus einer Vertriebswelt, die mit der heutigen Realit&auml;t des Reisevertriebs nur noch bedingt vergleichbar sei.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInsider berichten, dass \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>insbesondere neuere europ&auml;ische Regelwerke und Freistellungsverordnungen st&auml;rker ber&uuml;cksichtigt sehen m&ouml;chte. Die Frage, wer letztlich die Preishoheit besitzt und wie moderne Vermittlungsmodelle kartellrechtlich einzuordnen sind, k&ouml;nnte deshalb weit &uuml;ber die Kreuzfahrtbranche hinaus Bedeutung erlangen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kein Abschied vom Agenturmodell\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBemerkenswert ist dabei eine Aussage, die innerhalb des Unternehmens mehrfach betont wird: Selbst im Falle einer endg&uuml;ltigen Niederlage vor dem Bundesgerichtshof sieht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>keinen Anlass, das bestehende Agenturmodell grunds&auml;tzlich infrage zu stellen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Informationen aus Unternehmenskreisen w&uuml;rde die Reederei in diesem Fall lediglich die beanstandete Klausel aus ihren Vertr&auml;gen entfernen. Das Handelsvertretermodell und die Zusammenarbeit mit Reiseb&uuml;ros sollen nach den derzeitigen Vorstellungen unver&auml;ndert fortgef&uuml;hrt werden. &Uuml;ber einen Wechsel in ein Maklermodell werde intern nicht nachgedacht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die eigentliche Bedeutung des Verfahrens\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau darin liegt die eigentliche Brisanz des Falls. Die juristische Auseinandersetzung betrifft nicht die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs an sich. Sie k&ouml;nnte jedoch dar&uuml;ber entscheiden, ob sich der Wettbewerb k&uuml;nftig st&auml;rker &uuml;ber Beratung oder &uuml;ber Preisnachl&auml;sse definiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSollte der Bundesgerichtshof die Auffassung der D&uuml;sseldorfer Gerichte best&auml;tigen, d&uuml;rften zahlreiche Veranstalter ihre Vertragswerke &uuml;berpr&uuml;fen m&uuml;ssen. Gleichzeitig k&ouml;nnten weitere Marktteilnehmer versuchen, &auml;hnliche R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle einzuf&uuml;hren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Einsch&auml;tzung von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>w&uuml;rde dies allerdings nicht automatisch zu einem fl&auml;chendeckenden Wandel f&uuml;hren. Solange entsprechende Klauseln Bestandteil bestehender Agenturvertr&auml;ge sind, m&uuml;ssten Veranstalter bei Verst&ouml;&szlig;en weiterhin zun&auml;chst abmahnen und k&ouml;nnten anschlie&szlig;end k&uuml;ndigen. Neue Verfahren w&auml;ren damit nahezu vorprogrammiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDamit wird der Fall Aida zunehmend zu einer Grundsatzentscheidung &uuml;ber die k&uuml;nftige Marktordnung im deutschen Reisevertrieb. Die eigentliche Antwort wird nun voraussichtlich nicht mehr in D&uuml;sseldorf, sondern in Karlsruhe gesucht.\r\n\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: right;\">Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Der Streit um Provisionsweitergabeverbote ist noch nicht entschieden. Aida hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Foto: iStock","20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh",{"title":133,"img":181,"caption":133,"description":133},"d5d78962be394fe4b11e102ce8170af2725a6971.jpg",[],[],[185,188,191,194,197,200,203,206],{"title":186,"slug":187},"Aida","aida",{"title":189,"slug":190},"Aida Cruises","aida-cruises",{"title":192,"slug":193},"Kreuzfahrten","kreuzfahrten",{"title":195,"slug":196},"Reisevertrieb","reisevertrieb",{"title":198,"slug":199},"Provision","provision",{"title":201,"slug":202},"Rückvergütung","rueckverguetung",{"title":204,"slug":205},"Gericht","gericht",{"title":207,"slug":208},"Cashback","cashback",{"id":210,"releaseDate":211,"updatedAt":212,"createdAt":213,"categoryId":172,"priority":144,"title":214,"subtitle":215,"topline":216,"excerpt":217,"content":218,"code":219,"slug":220,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":221,"pilotImage":223,"galleryImages":224,"tags":225},20578,1780815600,1780835136,1780820228,"Aida zieht vor den BGH: Warum die Branche noch lange keine Gewissheit hat","Aida Klage Kommentar","Kommentar","Der Rechtsstreit um Provisionsweitergaben im Reisevertrieb ist noch lange nicht beendet. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hält Aida den Fall offen. Damit könnte eine der wichtigsten Grundsatzfragen der Touristik erstmals höchstrichterlich geklärt werden.","\u003Cp>\u003Cem>Der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Streit um die Weitergabe von Provisionen im Reisevertrieb\u003C\u002Fa> entwickelt sich zunehmend zu einer der wichtigsten juristischen Grundsatzfragen der Touristik. Wer die j&uuml;ngsten Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf bereits als endg&uuml;ltige Niederlage f&uuml;r Aida oder gar als Freibrief f&uuml;r fl&auml;chendeckende Kundenrabatte interpretiert, greift jedoch zu kurz. Denn der Fall ist l&auml;ngst nicht abgeschlossen.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nEin entscheidender neuer Aspekt wird in vielen Diskussionen bislang &uuml;bersehen: Aida hat am 1. Juni 2026 \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh\">Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt\u003C\u002Fa>. Damit ist der Rechtsstreit nicht rechtskr&auml;ftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof wird sich nun zun&auml;chst mit der Frage befassen, ob die grunds&auml;tzliche Bedeutung des Falls eine h&ouml;chstrichterliche &Uuml;berpr&uuml;fung rechtfertigt. Bereits diese Entwicklung macht deutlich, dass die juristische Bewertung keineswegs so eindeutig ist, wie manche Marktteilnehmer derzeit suggerieren.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Worum geht es &uuml;berhaupt?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Kern dreht sich das Verfahren um sogenannte Provisionsweitergabeverbote. Dabei handelt es sich um Vertragsklauseln, die Reiseb&uuml;ros untersagen, Teile ihrer Provision als Rabatt oder R&uuml;ckverg&uuml;tung an Kunden weiterzugeben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKonkret hatte die S-Markt &amp; Mehrwert GmbH &amp; Co. KG, ein Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, ihren Kunden bis zu f&uuml;nf Prozent des Reisepreises aus den erhaltenen Provisionen zur&uuml;ckerstattet. Nachdem dies trotz entsprechender Aufforderungen fortgesetzt wurde, k&uuml;ndigte \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>den Agenturvertrag. Daraufhin zog die Kl&auml;gerin vor Gericht. Wichtig dabei: Nicht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>hat geklagt, sondern \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verteidigt sich als Beklagte gegen die Anfechtung einer seit vielen Jahren branchen&uuml;blichen Vertragsklausel.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Zwei Gerichte, ein Ergebnis &ndash; aber unterschiedliche Begr&uuml;ndungen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSowohl das Landgericht D&uuml;sseldorf als auch das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf kamen zu dem Ergebnis, dass das Provisionsweitergabeverbot kartellrechtlich unzul&auml;ssig sei. Bemerkenswert ist jedoch, dass beide Gerichte ihre Entscheidungen teilweise unterschiedlich begr&uuml;ndeten. Schon dieser Umstand zeigt, wie komplex die juristische Bewertung tats&auml;chlich ist.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDenn anders als manche Schlagzeile vermuten l&auml;sst, handelt es sich keineswegs um eine glasklare Rechtsfrage. Das Hintergrundpapier verweist ausdr&uuml;cklich darauf, dass die ma&szlig;gebliche europ&auml;ische Leitentscheidung aus dem Jahr 1987 stammt und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seitdem erheblich ver&auml;ndert haben. Auch die aktuelle EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und neue Leitlinien spielen heute eine Rolle, die damals noch gar nicht existierten.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Mehr als ein Streit um f&uuml;nf Prozent\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie eigentliche Bedeutung des Verfahrens liegt ohnehin nicht in den gew&auml;hrten R&uuml;ckverg&uuml;tungen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTats&auml;chlich geht es um die Grundsatzfrage, wie sich der Wettbewerb im Reisevertrieb k&uuml;nftig definieren soll. Die Bef&uuml;rworter einer freien Provisionsweitergabe argumentieren, dass Reiseb&uuml;ros frei &uuml;ber ihre Verg&uuml;tung verf&uuml;gen k&ouml;nnen sollten. Aus ihrer Sicht st&auml;rkt dies den Wettbewerb und erm&ouml;glicht g&uuml;nstigere Preise f&uuml;r Verbraucher.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Bundeskartellamt hat sich entsprechend kritisch gegen&uuml;ber Provisionsweitergabeverboten ge&auml;u&szlig;ert.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Gegenseite verweist dagegen auf die Folgen f&uuml;r die Vertriebsstruktur. Veranstalter investieren erhebliche Mittel in Produktentwicklung, Marketing und Markenaufbau. Sie argumentieren, dass ein unkontrollierter Rabattwettbewerb langfristig zu einer Erosion der Margen f&uuml;hren k&ouml;nnte. Besonders kleinere und mittelst&auml;ndische Reiseb&uuml;ros k&ouml;nnten dann unter Druck geraten, weil gro&szlig;e Vertriebsorganisationen oder finanzstarke Vermittler deutlich leichter mit R&uuml;ckverg&uuml;tungen operieren k&ouml;nnen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Konflikt lautet daher nicht &bdquo;Rabatt ja oder nein&ldquo;, sondern vielmehr: Soll der Wettbewerb k&uuml;nftig prim&auml;r &uuml;ber den Preis oder &uuml;ber Beratungsleistung, Service und Kundenn&auml;he gef&uuml;hrt werden?\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das Agenturmodell steht nicht zur Debatte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEbenso wichtig ist eine weitere Einordnung: In den vergangenen Wochen entstand teilweise der Eindruck, das gesamte Agenturmodell k&ouml;nne durch das Urteil ins Wanken geraten. Daf&uuml;r gibt es derzeit keinerlei Grundlage.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSelbst wenn die Gerichte letztlich bei ihrer Auffassung bleiben sollten, betrifft die Entscheidung ausschlie&szlig;lich das Provisionsweitergabeverbot. Die &uuml;brigen Bestandteile der Agenturvertr&auml;ge bleiben davon unber&uuml;hrt. Weder bestehende Buchungen noch die grunds&auml;tzliche Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Reiseb&uuml;ros stehen zur Diskussion.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWer das Ende des Handelsvertreter- oder Agenturmodells ausruft, betreibt daher eher Dramatisierung als Analyse.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum die Entscheidung f&uuml;r die gesamte Branche wichtig ist\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig w&auml;re es ein Fehler, die Tragweite des Falls zu untersch&auml;tzen. Provisionsweitergabeverbote finden sich in den Agenturvertr&auml;gen zahlreicher Veranstalter. Eine h&ouml;chstrichterliche Entscheidung h&auml;tte deshalb weit &uuml;ber \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>hinaus Wirkung. Sie w&uuml;rde erstmals verbindliche Leitlinien f&uuml;r die gesamte Branche schaffen und k&ouml;nnte die Spielregeln des Reisevertriebs nachhaltig beeinflussen. Genau diese fehlende Rechtssicherheit ist derzeit das eigentliche Problem.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Branche sollte jetzt nicht voreilig handeln\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVor diesem Hintergrund erscheint es riskant, aus dem D&uuml;sseldorfer Urteil bereits operative Konsequenzen abzuleiten. Solange keine rechtskr&auml;ftige Entscheidung vorliegt, bleiben die bestehenden Vertragsverh&auml;ltnisse unver&auml;ndert bestehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nReiseb&uuml;ros, die nun in gr&ouml;&szlig;erem Umfang Provisionsanteile an Kunden weitergeben und damit gegen ihre jeweiligen Agenturvertr&auml;ge versto&szlig;en, m&uuml;ssen weiterhin mit Konsequenzen rechnen. Dazu kann auch die K&uuml;ndigung eines Agenturvertrages geh&ouml;ren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nUnd selbst wenn weitere Marktteilnehmer den gleichen Weg wie die Kl&auml;gerin einschlagen sollten, w&auml;re die Rechtsfrage damit keineswegs automatisch gekl&auml;rt. Vielmehr d&uuml;rften neue Verfahren folgen, die wiederum die gleichen Instanzen durchlaufen m&uuml;ssten. Die Branche w&uuml;rde sich damit auf Jahre hinaus in einer rechtlichen Grauzone bewegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fazit\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Fall \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>ist l&auml;ngst mehr als ein Streit &uuml;ber f&uuml;nf Prozent Rabatt. Er ber&uuml;hrt zentrale Fragen des Wettbewerbs, der Vertriebsstrukturen und der zuk&uuml;nftigen Marktordnung im deutschen Reisevertrieb.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGerade deshalb sollte die Diskussion weniger ideologisch gef&uuml;hrt werden, als es derzeit oft geschieht. Die einen sehen im Urteil den Sieg des freien Wettbewerbs, die anderen den Beginn einer gef&auml;hrlichen Rabattspirale. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit &ndash; wie so oft &ndash; irgendwo dazwischen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nFest steht vor allem eines: Mit der am 1. Juni eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde ist die juristische Auseinandersetzung in eine neue Phase eingetreten. Solange keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, gibt es weder endg&uuml;ltige Gewinner noch Verlierer.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Veranstalter, Reiseb&uuml;ros und Vertriebsorganisationen bleibt die wichtigste Erkenntnis daher vorerst: abwarten. Denn die entscheidende Runde dieses Verfahrens k&ouml;nnte erst noch bevorstehen.\r\n\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Viele Marktteilnehmer werteten die Urteile aus Düsseldorf bereits als Niederlage für Aida. Doch die Reederei zieht weiter vor den Bundesgerichtshof. Foto: iStock","20578-aida-zieht-vor-den-bgh-warum-die-branche-noch-lange-keine-gewissheit-hat",{"title":133,"img":222,"caption":133,"description":133},"ca369d9ce81f28a677ddb01a7e3e3283e47ce208.jpg",[],[],[226,229,230,231,232,233,234,235,236],{"title":227,"slug":228},"Urteil","urteil",{"title":186,"slug":187},{"title":189,"slug":190},{"title":192,"slug":193},{"title":195,"slug":196},{"title":198,"slug":199},{"title":201,"slug":202},{"title":204,"slug":205},{"title":207,"slug":208},{"id":238,"releaseDate":239,"updatedAt":240,"createdAt":241,"categoryId":172,"priority":144,"title":242,"subtitle":243,"topline":244,"excerpt":245,"content":246,"code":247,"slug":248,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":249,"pilotImage":251,"galleryImages":252,"tags":253},20536,1780392060,1780664946,1780399711,"„Die Zukunft des Counters wird nicht über Rabatte entschieden“","Tag des Reisevertriebs Aida","Tag des Reisevertriebs 2026","Das Düsseldorfer Urteil mag ein Einzelfall sein, die Verunsicherung im Vertrieb ist jedoch groß. Reisebüros diskutieren über Cashback – Aida beharrt darauf, dass die Zukunft des stationären Vertriebs nicht vor Gericht, sondern im Wettbewerb um Qualität entschieden wird.","\u003Cem>Das Cashback-Urteil gegen \u003C\u002Fem>Aida\u003Cem> Cruises sorgt weiterhin f&uuml;r intensive Diskussionen in der Reisebranche. Beim DRV-Tag des Reisevertriebs in Frankfurt nutzte \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20442-uwe-mohr-geht-bei-aida-von-bord-und-wechselt-zu-alltours\">der scheidende Aida-Vizepr&auml;sident Uwe Mohr\u003C\u002Fa> die B&uuml;hne f&uuml;r eine ausf&uuml;hrliche Einordnung des Verfahrens &ndash; und widersprach dabei einer weitverbreiteten Interpretation. Das Urteil, so seine zentrale Botschaft, stelle weder das Handelsvertretermodell der Touristik infrage noch entscheide es &uuml;ber die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs. Vielmehr gehe es um die Frage, ob Reisen k&uuml;nftig &uuml;ber Beratung oder &uuml;ber Rabatte verkauft werden.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Cp>\u003Cbr \u002F>\r\nKaum ein Thema hat die Branche in den vergangenen Monaten so besch&auml;ftigt wie \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">der Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und dem Reisedienstleister S-Markt &amp; Mehrwert\u003C\u002Fa>. Viele Marktteilnehmer sehen in dem Urteil des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf eine potenzielle Z&auml;sur f&uuml;r das bisherige Vertriebsmodell der Touristik. Genau dieser Einsch&auml;tzung widersprach Uwe Mohr in Frankfurt entschieden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Prozess, den wir gerade f&uuml;hren, und der Zukunft der Branche im Handelsvertretermodell&ldquo;, sagte der Aida-Vizepr&auml;sident. Dieser Zusammenhang werde zwar immer wieder hergestellt und diskutiert, sei aus Sicht von Aida Cruises jedoch nicht gegeben. &bdquo;Diesen kausalen Zusammenhang sehen wir als Aida Cruises auch nicht.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig machte Mohr deutlich, dass Aida die Entscheidung des Oberlandesgerichts akzeptiert. &bdquo;Wir haben das Urteil vom Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf zur Kenntnis genommen und respektieren es auch&ldquo;, erkl&auml;rte er. Dennoch vertrete das Unternehmen in wesentlichen Punkten weiterhin eine andere Rechtsauffassung und pr&uuml;fe derzeit gemeinsam mit Juristen die n&auml;chsten Schritte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBereits zuvor hatte Mohr mit einem Missverst&auml;ndnis aufger&auml;umt, das nach seiner Auffassung die Debatte pr&auml;gt. &bdquo;Wir haben gar nichts gemacht. Wir wurden verklagt und haben darauf reagiert&ldquo;, sagte er. \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan> habe nicht aktiv einen Rechtsstreit gesucht, sondern sich gegen eine Klage verteidigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Mohr geht es deshalb nicht um einen Grundsatzangriff auf Cashback-Anbieter oder den station&auml;ren Vertrieb, sondern um die Kl&auml;rung zentraler Rechtsfragen rund um Handelsvertreterstatus, Preisgestaltung und Vertriebsstrukturen. Das eigentliche Ziel von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan> sei unver&auml;ndert: &bdquo;ein fairer Vertriebswettbewerb mit Preis- und Produktparit&auml;t&ldquo;. Der Kunde solle entscheiden, wo er bucht &ndash; nicht, wo er die h&ouml;chste R&uuml;ckverg&uuml;tung erh&auml;lt. &bdquo;Es soll die qualitativ hochwertige Beratung z&auml;hlen und nicht die H&ouml;he der R&uuml;ckverg&uuml;tung.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum Aida das Urteil nicht als endg&uuml;ltig betrachtet\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Urteil sei keineswegs so eindeutig, wie es h&auml;ufig dargestellt werde. Aus seiner Sicht stehen zwei zentrale Fragen im Mittelpunkt. Erstens die Bewertung des Handelsvertreterstatus. Das Oberlandesgericht habe die Kl&auml;gerin als&nbsp;&bdquo;unechten Handelsvertreter&ldquo; eingestuft und daraus abgeleitet, dass ein Provisionsweitergabeverbot kartellrechtlich unzul&auml;ssig sei. Genau diese Einordnung sei jedoch weiterhin umstritten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZweitens gehe es um die Frage der Marktdefinition. W&auml;hrend das Landgericht D&uuml;sseldorf von einem Vermittlermarkt ausgegangen sei, habe das Oberlandesgericht einen Produktmarkt zugrunde gelegt. Beide Gerichte seien zwar zum gleichen Ergebnis gekommen, h&auml;tten dies aber v&ouml;llig unterschiedlich begr&uuml;ndet.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F260601_DRV_TDR%C2%A9Marcel-Kautz-109648.jpg\" style=\"width: 670px; height: 447px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Mohr ist das ein Hinweis darauf, dass die rechtliche Bewertung keineswegs abschlie&szlig;end gekl&auml;rt sei. Besonders kritisch sieht Aida die Nichtzulassung einer Revision. &bdquo;Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung&ldquo;, betonte er. Das Urteil betreffe zun&auml;chst nur das Verh&auml;ltnis zwischen Aida Cruises und der klagenden Agentur. Welche Auswirkungen sich daraus f&uuml;r die mehr als 7.000 Vertriebspartner des Unternehmens ergeben, sei aus seiner Sicht weiterhin offen. Deshalb pr&uuml;fe \u003Cstrong>AIDA\u003C\u002Fstrong> derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die eigentliche Frage lautet: Wohin entwickelt sich der Vertrieb?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDoch schon nach wenigen Minuten wurde deutlich, dass die juristischen Details f&uuml;r viele Reiseb&uuml;ros nur ein Teil der Debatte sind. Die eigentliche Frage lautet: Was macht Cashback mit dem Reisevertrieb? Ann-Katrin Lukasiewicz, Reiseb&uuml;roinhaberin und DRV-Vorst&auml;ndin f&uuml;r mittelst&auml;ndische Reisemittler, brachte die Sorge vieler Unternehmer auf den Punkt. &bdquo;Die Gefahr bei diesem ganzen Cashback-Thema ist, dass die Beratung eher hin zum Preisvergleich geht, anstatt zu einer wirklich kompetenten Beratung&ldquo;, sagte sie. Reisen drohten dadurch zu einer Ware zu werden, bei der ausschlie&szlig;lich der Preis z&auml;hlt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDabei sei die St&auml;rke des Reiseb&uuml;ros gerade das Gegenteil. Service, Erreichbarkeit, Probleml&ouml;sung, Fachwissen und pers&ouml;nliche Betreuung seien Leistungen, die sich nicht in Prozentpunkten ausdr&uuml;cken lie&szlig;en.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wir geben grunds&auml;tzlich keine R&uuml;ckverg&uuml;tung&ldquo;, erkl&auml;rte Lukasiewicz. Stattdessen setze ihr Unternehmen auf Kundenbindung, Spezialisierung und pers&ouml;nliche Betreuung vor, w&auml;hrend und nach der Reise.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die gro&szlig;e Verunsicherung der Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders spannend wurde die Diskussion, als sich Teilnehmer aus dem Publikum meldeten. Dabei wurde deutlich, wie sehr das Thema Cashback mittlerweile viele Reiseb&uuml;roinhaber besch&auml;ftigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F260601_DRV_TDR%C2%A9Marcel-Kautz-109644.jpg\" style=\"width: 670px; height: 447px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBrigitte Wirsig aus Hamburg (Reiseb&uuml;ro Freisein) erinnerte daran, dass die Branche noch vor Jahren intensiv &uuml;ber Serviceentgelte diskutiert habe. Damals sei die zentrale Frage gewesen, wie sich Beratungsleistungen angemessen verg&uuml;ten lassen. Heute diskutiere man pl&ouml;tzlich dar&uuml;ber, wie man Kunden davon abhalten k&ouml;nne, R&uuml;ckverg&uuml;tungen einzufordern. &bdquo;Wir sind selbst daf&uuml;r verantwortlich, mit unserer Qualit&auml;t und unserem Selbstverst&auml;ndnis daf&uuml;r zu sorgen, dass wir ausk&ouml;mmlich wirtschaften k&ouml;nnen&ldquo;, sagte sie. Reiseb&uuml;ros m&uuml;ssten wieder selbstbewusster auftreten und ihre Leistungen offensiver vertreten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMehrere Teilnehmer beklagten, dass Cashback zunehmend Erwartungen bei Kunden schaffe. Wer permanent mit Rabatten konfrontiert werde, beginne irgendwann automatisch zu fragen, warum das Reiseb&uuml;ro nebenan keinen Preisnachlass gew&auml;hre. Genau darin sehen viele Reiseb&uuml;roinhaber die eigentliche Gefahr. Nicht die H&ouml;he der R&uuml;ckverg&uuml;tung selbst, sondern die schleichende Verschiebung der Wahrnehmung. Aus Beratung wird Preisvergleich. Aus Expertise wird Verhandlungsmasse.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>&bdquo;Wenn einer mit so einem Zettel kommt, dann auf Wiedersehen&ldquo;\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBemerkenswert offen wurde &uuml;ber den Umgang mit Cashback-Forderungen gesprochen. Mehrere Teilnehmer berichteten, dass sie inzwischen eine klare Linie fahren. &bdquo;Wenn einer mit so einem Zettel ankommt, dann Dankesch&ouml;n und auf Wiedersehen&ldquo;, sagte ein Reiseb&uuml;roinhaber unter dem Applaus vieler Anwesender.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Aussage verdeutlichte die Stimmung im Saal. Viele Reiseb&uuml;ros sehen Cashback inzwischen nicht mehr als kurzfristiges Vertriebsinstrument, sondern als Gefahr f&uuml;r die wirtschaftliche Stabilit&auml;t des station&auml;ren Vertriebs. Denn w&auml;hrend gro&szlig;e Plattformen und Vermittler aufgrund ihrer Gr&ouml;&szlig;e R&uuml;ckverg&uuml;tungen finanzieren k&ouml;nnen, geraten kleinere Reiseb&uuml;ros unter Druck, mitzuziehen. Genau daraus entsteht eine Spirale, die letztlich Margen vernichtet und Beratungsleistungen entwertet.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Forderungen an Veranstalter und Politik\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMehrere Teilnehmer forderten Veranstalter dazu auf, konsequenter gegen Agenturen vorzugehen, die hohe Cashback-Zahlungen aussch&uuml;tten. &bdquo;Warum wird nicht einfach der Agenturvertrag gek&uuml;ndigt?&ldquo;, lautete eine Frage aus dem Publikum. Wenn Vermittler problemlos mehrere Hundert Euro einer Provision weitergeben k&ouml;nnten, m&uuml;sse man sich die grunds&auml;tzliche Ausgestaltung der Verg&uuml;tungssysteme anschauen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAuch die steuerliche Behandlung wurde kritisiert. W&auml;hrend Reiseb&uuml;ros bei Kundengeschenken strengen Grenzen unterl&auml;gen, w&uuml;rden Cashback-Modelle faktisch steuerlich beg&uuml;nstigt. Mehrere Teilnehmer regten an, dass der DRV dieses Thema gegen&uuml;ber den Finanzbeh&ouml;rden aufgreifen sollte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F260601_DRV_TDR%C2%A9Marcel-Kautz-109633.jpg\" style=\"width: 670px; height: 447px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Mehrwert statt Rabatt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEinen alternativen Ansatz stellte Katrin Schmedemann vom Travel Token Marketplace vor. Ihr Unternehmen versucht, Kundenbindung &uuml;ber emotionale Zusatzleistungen statt &uuml;ber Preisnachl&auml;sse zu schaffen. Statt Bargeld oder Rabatten erhalten Kunden besondere Erlebnisse wie Strand-Cabanas, Early Check-ins, Late Check-outs oder andere exklusive Leistungen. &bdquo;Rabatte reduzieren den Preis, Travel Token werten die Reise auf&ldquo;, erkl&auml;rte Schmedemann. Der Gedanke dahinter: Kunden sollen sich an positive Erlebnisse erinnern und nicht an einen einmaligen Preisnachlass.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Zukunft entscheidet sich nicht vor Gericht\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAm Ende f&uuml;hrte die Diskussion wieder zur&uuml;ck zu der Frage, die &uuml;ber dem gesamten Panel stand. Wie gewinnt das Reiseb&uuml;ro den Wettbewerb? F&uuml;r Uwe Mohr von Aida Cruises lautet die Antwort eindeutig. Nicht durch Rabatte. Nicht durch Cashback. Nicht durch immer neue Preisaktionen. &bdquo;Die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs wird nicht &uuml;ber den Wettbewerb an Rabatten funktionieren&ldquo;, sagte der Aida-Manager. Entscheidend seien Vertrauen, Spezialisierung, Erreichbarkeit und qualitativ hochwertige Beratung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGerade in einer Zeit zunehmender Krisen, wachsender Unsicherheit und immer komplexerer Reisen werde die pers&ouml;nliche Beratung wichtiger, nicht unwichtiger.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVielleicht lag genau darin die eigentliche Erkenntnis dieses Panels. Das Urteil aus D&uuml;sseldorf mag noch lange die Gerichte besch&auml;ftigen. Die Zukunft des Reiseb&uuml;ros wird jedoch nicht von Richtern entschieden, sondern von Reiseverk&auml;ufern. Von ihrer Kompetenz. Von ihrem Selbstbewusstsein. Und von ihrer F&auml;higkeit, Kunden davon zu &uuml;berzeugen, dass gute Beratung mehr wert ist als ein paar Prozent Rabatt.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: right;\">Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Uwe Mohr (AIDA Cruises), Ann-Katrin Lukasiewicz (DRV) und Katrin Schmedemann (Travel Token Marketplace) diskutierten beim DRV-Tag des Reisevertriebs über Cashback, Preiswettbewerb und die Zukunft der Reiseberatung. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Reisebüros ihren Mehrwert jenseits des Preises sichtbar machen können. - Foto: Marcel Kautz \u002F DRV","20536-„die-zukunft-des-counters-wird-nicht-ueber-rabatte-entschieden“",{"title":133,"img":250,"caption":133,"description":133},"97460db297cd999b16563d875c6248bd6b240025.jpg",[],[],[254,257,260,263,264,265,266,267,268,269],{"title":255,"slug":256},"Reisebüro","reisebuero",{"title":258,"slug":259},"Vertrieb","vertrieb",{"title":261,"slug":262},"DRV","drv",{"title":227,"slug":228},{"title":186,"slug":187},{"title":192,"slug":193},{"title":195,"slug":196},{"title":201,"slug":202},{"title":207,"slug":208},{"title":244,"slug":270},"tag-des-reisevertriebs-2026",{"id":272,"releaseDate":273,"updatedAt":274,"createdAt":275,"categoryId":172,"priority":144,"title":276,"subtitle":277,"topline":278,"excerpt":279,"content":280,"code":133,"slug":281,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":282,"pilotImage":284,"galleryImages":285,"tags":286},20415,1779094860,1779107867,1779102041,"„Weiteres Alarmsignal“ – RTK-Chef ordnet Aida-Urteil ein","Bösl","Cashback-Debatte","Thomas Bösl ordnet das Urteil im Cashback-Streit zwischen Aida und S-Markt als Einzelfall ein. Der RTK-Chef sieht in dem Entschluss zwar keinen unmittelbaren Systembruch für Reisebüros, warnt aber vor einem zunehmend rabattgetriebenen Wettbewerb.","F&uuml;nf Tage nach dem Cashback-Urteil des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf im \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und S-Markt\u003C\u002Fa> meldet sich Thomas B&ouml;sl zu Wort. Der RTK-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Sprecher der Quality Travel Alliance (QTA) warnt vor voreiligen Schl&uuml;ssen &ndash; mahnt die Branche aber zugleich zur Wachsamkeit.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Einzelfall mit Signalwirkung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kartellsenat des OLG hatte am 13. Mai eine Berufung des Rostocker Kreuzfahrtanbieters zur&uuml;ckgewiesen und damit best&auml;tigt: Die 2018 ausgesprochene K&uuml;ndigung des Agenturvertrags mit dem Reisevermittler der Sparkassen S-Markt &amp; Mehrwert war rechtswidrig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht sah in dem vertraglichen Verbot der Provisionsweitergabe einen Versto&szlig; gegen das Kartellrecht &ndash; weil S-Markt als unabh&auml;ngiger Vermittler mit eigener Marktstellung nicht als &bdquo;echter&ldquo; Handelsvertreter einzustufen sei und ihm daher die Weitergabe von Provisionen an Kunden nicht untersagt werden d&uuml;rfe.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>B&ouml;sl: Ein spezieller Einzelfall\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl empfiehlt, die Tragweite des Urteils n&uuml;chtern einzuordnen: &bdquo;Wir sprechen hier grunds&auml;tzlich &uuml;ber einen speziellen Einzelfall. Das Urteil bedeutet deshalb weder automatisch das Ende des Handelsvertreterstatus noch einen Systembruch f&uuml;r den klassischen Reiseb&uuml;rovertrieb.&quot;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDennoch sei die Entscheidung &bdquo;ein weiteres Alarmsignal&ldquo; &ndash; denn sie falle in eine Zeit, in der Cashback- und R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle branchenweit deutlich zun&auml;hmen und den Druck auf provisionsbasierte Vertriebsstrukturen erh&ouml;hten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Ist Preisbindung noch real?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl stellt jedoch selbst eine Grundsatzfrage, die &uuml;ber den juristischen Einzelfall hinausgeht: &bdquo;Man muss inzwischen bereits die grunds&auml;tzliche Frage stellen, ob angesichts der Vielzahl und H&ouml;he von Gutscheinen, Boni und R&uuml;ckverg&uuml;tungen &uuml;berhaupt noch von einer echten Preisbindung gesprochen werden kann.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWenn hochwertige Pauschalreisen regelm&auml;&szlig;ig mit dreistelligen Cashback-Betr&auml;gen vermarktet w&uuml;rden, entstehe ein strategischer Widerspruch: Die Pauschalreise stehe in Deutschland f&uuml;r ein klar abgesichertes Produkt mit Veranstalterhaftung und Insolvenzschutz &ndash; dieses Qualit&auml;tsversprechen dauerhaft &uuml;ber Rabattmechanismen zu vermarkten, k&ouml;nne weder im Sinne eines gesunden Wettbewerbs noch im langfristigen Interesse von Veranstaltern und Kunden sein.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Drei Szenarien f&uuml;r die Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer RTK-Chef skizziert drei m&ouml;gliche Entwicklungspfade:\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Erstens k&ouml;nnten Veranstalter durch kluge Vertragsgestaltung und wettbewerbsgerechte Provisionsmodelle die Wettbewerbsf&auml;higkeit der Reiseb&uuml;ros aktiv absichern.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Zweitens k&ouml;nnten Marktteilnehmer R&uuml;ckverg&uuml;tungen verbindlich auf ein niedriges Ma&szlig; begrenzen oder g&auml;nzlich darauf verzichten.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Das dritte Szenario w&auml;re das aus B&ouml;sls Sicht gef&auml;hrlichste: Wenn immer mehr Akteure das Rabattspiel mitspielen, drohe der Touristik langfristig ein Preisbild, &bdquo;wie wir es aus anderen Branchen kennen: un&uuml;bersichtlich, austauschbar und zunehmend rabattgetrieben.&ldquo;\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n\u003Cstrong>Klares Bekenntnis zum station&auml;ren Vertrieb\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl schlie&szlig;t mit einem deutlichen Pl&auml;doyer: &bdquo;Reiseb&uuml;ros stehen f&uuml;r Beratung, Qualit&auml;t, Verantwortung, Erreichbarkeit und Vertrauen &ndash; gerade in einer immer komplexeren Welt.&ldquo; Dieses Vertriebsmodell weiter unter Druck zu setzen, w&auml;re &bdquo;ein strategischer Fehler f&uuml;r die gesamte Branche&ldquo;. Die RTK werde die Wettbewerbsf&auml;higkeit der Reiseb&uuml;ros deshalb &bdquo;entschlossen&ldquo; weiter sichern.","20415-„weiteres-alarmsignal“-–-rtk-chef-ordnet-aida-urteil-ein",{"title":133,"img":283,"caption":133,"description":133},"80b8610aa92ac7c9af5896774615ba8f4828567b.jpg",[],[],[287,290,293,294,295,296,299,302,303,304,305],{"title":288,"slug":289},"QTA","qta",{"title":291,"slug":292},"Thomas Bösl","thomas-boesl",{"title":255,"slug":256},{"title":227,"slug":228},{"title":186,"slug":187},{"title":297,"slug":298},"Reisebürokooperation","reisebuerokooperation",{"title":300,"slug":301},"RTK","rtk",{"title":195,"slug":196},{"title":201,"slug":202},{"title":204,"slug":205},{"title":207,"slug":208},{"id":307,"releaseDate":308,"updatedAt":309,"createdAt":310,"categoryId":172,"priority":144,"title":311,"subtitle":227,"topline":312,"excerpt":313,"content":314,"code":315,"slug":316,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":317,"pilotImage":319,"galleryImages":320,"tags":321},20386,1778661720,1778763014,1778670465,"Aida unterliegt im Rechtsstreit um Rückvergütungen","Cashback-Urteil","Der Rostocker Kreuzfahrtanbieter ist vor dem OLG Düsseldorf im Streit um Rückvergütungen gescheitert. Das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit von Preisbindung und Cashback im Reisevertrieb.","\u003Cp>Ein seit Jahren schwelender Grundsatzstreit im deutschen Reisevertrieb hat eine wegweisende Entscheidung erfahren:&nbsp;Nachdem der Reisevermittler der Sparkassen, S-Markt &amp; Mehrwert,&nbsp;seinen Kunden R&uuml;ckverg&uuml;tungen auf Aida-Buchungen gezahlt hatte, und entsprechende Mahnungen vonseiten Aida unbeachtet geblieben waren, k&uuml;ndigte der Rostocker Kreuzfahrtanbieter 2019 die Zusammenarbeit auf.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Landgericht D&uuml;sseldorf erkl&auml;rte diese K&uuml;ndigung f&uuml;r rechtswidrig &ndash; eine Entscheidung, gegen die Aida Berufung einlegte. Diese hat das OLG D&uuml;sseldorf nun zur&uuml;ckgewiesen (Az.: I-16 U 70\u002F24) und damit die erstinstanzliche Entscheidung in puncto Cashback vollumf&auml;nglich best&auml;tigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEs ist ein \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\">Urteil,&nbsp;das weit &uuml;ber den einzeln verhandelten Fall hinausweist\u003C\u002Fa>.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Hintergrund: Preisbindung und Handelsvertreterstatus\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas den Reiseagenturen durch Aida vertraglich auferlegte Verbot, die vereinbarte Vermittlungsprovision,&nbsp;Nachl&auml;sse oder sonstige geldwerte Vorteile &nbsp;&ndash; etwa &uuml;ber Gutscheine oder Bonuspunkte &ndash; auch nur anteilig an Sparkassenkunden weiterzugeben, &bdquo;beschr&auml;nkt die Freiheit des Wettbewerbs&ldquo; &ndash; so die Begr&uuml;ndung des Landgerichts in erster Instanz (Az.: 14d O 14\u002F22, 10 Oktober 2024). Das Gericht sah darin einen Versto&szlig; gegen &sect; 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB).\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">\u003Cstrong>Einfach gesagt:\u003C\u002Fstrong> Die Weitergabe von Provisionen an Endkunden &ndash; &bdquo;Cashback&ldquo; &ndash; ist rechtens und kann im Agenturvertrag nicht untersagt werden.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZudem erkannte das Landgericht seinerzeit dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch von S-Markt wegen der unwirksamen K&uuml;ndigung zu, durch die dem Vermittler haufenweise Buchungen durch die Lappen gegangen waren.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Farticle\u002FRichtungs%C3%A4nderung%20iStock%20sesame.jpg\" style=\"width: 1024px; height: 768px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>Kommentar: Die B&uuml;chse der Pandora:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Das OLG D&uuml;sseldorf st&auml;rkt R&uuml;ckverg&uuml;tungen und stellt die Preisbindung infrage. Ein Grundpfeiler des Vertriebs ger&auml;t ins Wanken.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Das Urteil war aus kartellrechtlicher Sicht durchaus vorhersehbar&ldquo;, \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">erkl&auml;rt Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reiseb&uuml;roverbands VUSR, in einer \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.facebook.com\u002Fvusr.de\u002Fposts\u002Fpfbid022DfF75MQAjQAmFcxHWFGe6kpnwpFfSxdWk9nTkqP6632u9Xz9VDz5rrW2NHZuHhil\" target=\"_blank\">Stellungnahme auf Facebook\u003C\u002Fa>.&nbsp;\u003C\u002Fspan>Die Grundsatzfragen rund um Preisbindung, Handelsvertreterstatus und Provisionsweitergabe besch&auml;ftigten die Branche nicht erst seit gestern, so Linnhoff, &bdquo;sondern faktisch seit Jahrzehnten&ldquo;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht ist in seiner Entscheidung letztlich der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt, der bereits 1987&nbsp;im&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">sogenannten\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>Fall der &bdquo;Fl&auml;mischen Reiseb&uuml;ros&ldquo; eine vergleichbare Preisbindung f&uuml;r unzul&auml;ssig erkl&auml;rt hatte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAusnahmen vom Verbot vertikaler Kartelle f&uuml;r Handelsvertreter gelten laut EuGH nur dann, wenn diese \u003Cu>vollst&auml;ndig\u003C\u002Fu> in das Vertriebssystem integriert sind und der Auftraggeber nahezu das gesamte wirtschaftliche Risiko tr&auml;gt &ndash; eine Bedingung, die auf unabh&auml;ngige Reiseb&uuml;ros im Gros nicht zutrifft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Gretchenfrage: &bdquo;echter&ldquo; oder &bdquo;unechter&ldquo; Handelsvertreter?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWie zuvor das Landgericht kommt der Senat im OLG zu dem Schluss, dass der Agenturvertrag kein &bdquo;echter&ldquo;&nbsp;Handelsvertretervertrag sei &ndash; bei dem unter bestimmten Umst&auml;nden eine Provisionsweitergabe ausgeschlossen werden k&ouml;nne.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVielmehr handele S-Markt &amp; Mehrwert als selbstst&auml;ndiges, unabh&auml;ngiges Unternehmen, das nicht in das Vertriebssystem von Aida eingebunden sei und Reisen zahlreicher Veranstalter vermittle. Als sogenannter &bdquo;unechter&ldquo; Handelsvertreter d&uuml;rfe ihm die Weitergabe von Provisionen nicht untersagt werden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht sieht in dem entsprechenden vertraglichen Verbot einen Versto&szlig; (gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV sowie &sect; 1 GWB), da es in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb verhindere.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Strukturproblem mit langer Geschichte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMarija Linnhoff verweist darauf, dass die Branche die aktuelle Situation mitverantwortet, indem sie &bdquo;diese Systeme selbst geschaffen und &uuml;ber viele Jahre akzeptiert&ldquo; habe. &bdquo;Heute zeigt sich, dass sich Rabatt- und Cashback-Modelle nicht mehr einfach &uuml;ber Vertragsklauseln zur&uuml;ckdrehen lassen. Das eigentliche Problem liegt deutlich tiefer.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nRabatt- und R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle seien in den 1980er- und 1990er-Jahren zunehmend akzeptiert und sp&auml;ter als normales Vertriebsinstrument toleriert worden &ndash; eine Dynamik, die sich heute kaum noch kontrollieren lasse, so Linnhoff.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>M&ouml;gliche Folgen f&uuml;r die Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Urteil ber&uuml;hrt einen Grundpfeiler des deutschen Reisevertriebssystems. Der Handelsvertreterstatus sch&uuml;tzt Reiseb&uuml;ros bislang im Preiswettbewerb mit reichweitenstarken Online-Riesen, indem er faktisch eine einheitliche Preisbindung zwischen station&auml;rem Vertrieb und Online-Plattformen sicherstellt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin vergleichsbares Modell gibt es in dieser Art blo&szlig; noch im Buchhandel oder im Vertrieb von Tabakwaren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSollte sich diese Rechtsprechung in der deutschen Reisewirtschaft durchsetzen, w&auml;ren die Konsequenzen erheblich. Bei den derzeit markt&uuml;blichen Provisionen von sieben oder acht bis zw&ouml;lf Prozent des Reisepreises arbeitet ein Gutteil der kleinen und mittleren, selbstst&auml;ndigen Reiseb&uuml;ros bereits heute an der Existenzgrenze. Ein einsetzender Preiswettbewerb k&ouml;nnte vor allem inhabergef&uuml;hrten Agenturen endg&uuml;ltig die Luft abschn&uuml;ren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cb>Wie geht es weiter?\u003C\u002Fb>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Aida hat nunmehr blo&szlig; noch die Option, binnen eines Monats ab Urteilszustellung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMarija&nbsp;Linnhoff mahnt jedoch an die Risiken einer weiteren Eskalation: Mit jedem weiteren Verfahren r&uuml;cke auch die grunds&auml;tzliche Diskussion um den Handelsvertreterstatus st&auml;rker in den Fokus &ndash; mit potenziell weitreichenden Folgen nicht nur f&uuml;r Aida, sondern branchenweit.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAls langfristigen Ausweg sieht die VUSR-Chefin eine grundlegende Neuordnung der Vertriebsmodelle, etwa in Richtung Nettoreisepreise, die Rollen klarer definierten und viele der heutigen Konflikte entsch&auml;rfen k&ouml;nnten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin Autor der Wirtschaftszeitung&nbsp;Handelsblatt hatte \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.handelsblatt.com\u002Fmeinung\u002Fkommentare\u002Fkommentar-urlaub-buchen-koennte-online-bald-teurer-sein-als-im-reisebuero\u002F100129326.html\">in seinem Kommentar\u003C\u002Fa> im Vorfeld des Urteils noch sch&auml;rfer gewarnt,&nbsp;Aida solle sich &bdquo;gut &uuml;berlegen, ob sie den Instanzenweg tats&auml;chlich weiterverfolgen will, um ihren bevorzugten Vertrieb &uuml;ber Reiseb&uuml;ros zu retten.&ldquo;\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Felix Hormel\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\r\n","Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von Aida Cruises im Streit um Rückvergütungen zurückgewiesen. Foto: iStock\u002Fbymuratdeniz","20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen",{"title":133,"img":318,"caption":133,"description":133},"ff20fc3b88dc724598d40c2494dbc1eb167a977e.jpg",[],[],[322,323,324,325,326],{"title":227,"slug":228},{"title":186,"slug":187},{"title":201,"slug":202},{"title":204,"slug":205},{"title":207,"slug":208},{"id":328,"releaseDate":329,"updatedAt":330,"createdAt":331,"categoryId":172,"priority":144,"title":332,"subtitle":333,"topline":334,"excerpt":335,"content":336,"code":337,"slug":338,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":339,"pilotImage":341,"galleryImages":342,"tags":343},20387,1778661660,1778686372,1778674813,"Kommentar zum Cashback-Urteil – die Büchse der Pandora","Kommentar Urteil","HV-Status wackelt","Das OLG Düsseldorf stärkt Rückvergütungen und stellt die bisherige Preisbindung, den stillen Konsens zwischen Veranstaltern und Vermittlern infrage. Damit gerät ein Grundpfeiler des deutschen Reisevertriebs ins Wanken. Die Branche steht vor einer strategischen Richtungsentscheidung.","\u003Cp>Was das OLG D&uuml;sseldorf \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">heute in Sachen AIDA vs. S-Markt entschieden hat\u003C\u002Fa>, ist juristisch wenig &uuml;berraschend. Politisch ist es ein Erdbeben. Das Urteil&nbsp;hat Bedeutung &uuml;ber den einzeln verhandelten Fall&nbsp;hinaus.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Handelsvertreterstatus war jahrzehntelang die stille &Uuml;bereinkunft einer Branche, die Preiswettbewerb scheute wie der Teufel das Weihwasser. Veranstalter, Verb&auml;nde und Vermittler haben das System gepflegt &ndash; und gemeinsam verdr&auml;ngt, dass es auf t&ouml;nernen F&uuml;&szlig;en steht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer EuGH hatte das Problem schon 1987, vor fast 40 Jahren, im \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">sogenannten&nbsp;\u003C\u002Fspan>Fall der &bdquo;Fl&auml;mischen Reiseb&uuml;ros&ldquo; bereits beim Namen genannt. Ge&auml;ndert hat sich wenig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das D&uuml;sseldorfer Urteil im &Uuml;berblick\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Die Praxis der R&uuml;ckverg&uuml;tung, egal wie sie ausgestaltet ist oder hei&szlig;t, kann im Agenturvertrag nicht untersagt werden. Punkt.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Die K&uuml;ndigung des Agenturvertrags mit S-Markt &amp; Mehrwert durch Aida mit Verweis auf R&uuml;ckverg&uuml;tungen war entsprechend rechtswidrig.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Das Urteil des Landgerichts D&uuml;sseldorf vom Oktober 2024 wird damit vollumf&auml;nglich best&auml;tigt.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Aufgrund der durch die\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;rechtswidrige&nbsp;K&uuml;ndigung vers&auml;umten Buchungen steht dem Vermittler&nbsp;\u003C\u002Fspan>S-Markt Schadensersatz zu.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, Aida kann lediglich eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Die Crux des Systems\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau hier liegt das strukturelle Problem, das das Urteil offenlegt: Die Branche hat &uuml;ber Jahrzehnte einen Vertragsstatus gepflegt, der juristisch kaum h&auml;lt, was er verspricht. Der Begriff &bdquo;Handelsvertreter&ldquo; wurde zur Schutzbezeichnung &ndash; zum Schutz vor Preiswettbewerb &ndash;, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen daf&uuml;r tats&auml;chlich erf&uuml;llt waren.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kurz gesagt:\u003C\u002Fstrong> Reiseb&uuml;ros nennen sich Handelsvertreter, handeln aber wie Unternehmer.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJetzt ist die B&uuml;chse der Pandora ge&ouml;ffnet. Die Frage, die die Branche so lange beiseitegeschoben hat, steht wie der Elefant im Raum: Wie selbstst&auml;ndig darf ein Vertriebspartner sein, bevor er nicht mehr wie ein verl&auml;ngerter Arm des Veranstalters behandelt werden kann?\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht hat geantwortet: S-Markt hat diese Grenze l&auml;ngst &uuml;berschritten &ndash; zu unabh&auml;ngig, zu breit aufgestellt, zu sehr selbstst&auml;ndiger Player. Wer f&uuml;r Dutzende Veranstalter gleichzeitig arbeitet, eigene Risiken tr&auml;gt und selbst entscheidet, wie er seine Kunden bindet, ist kein Vertriebsmitarbeiter in Disguise &ndash; er ist Unternehmer. Und Unternehmern kann man die Preisgestaltung nicht per Vertragsklausel verbieten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Verbot der Provisionsweitergabe, so das Gericht, verhindere in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb.&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Cashback ist nicht das Problem &ndash; Cashback ist ein Symptom.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Branche ist am Zug\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWas das f&uuml;r die Reisevermittler in Deutschland bedeutet, liegt auf der Hand. Der Handelsvertreterstatus hat Reiseb&uuml;ros bislang vor dem Preiswettbewerb gesch&uuml;tzt, den Online-Plattformen l&auml;ngst beherrschen. F&auml;llt dieser Schutz, geraten vor allem die Kleinen unter Druck &ndash; Freiberufler, Kleinstunternehmen, inhabergef&uuml;hrte Agenturen, die bei Provisionen von sieben bis zw&ouml;lf Prozent ohnehin an der Existenzgrenze arbeiten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin ruin&ouml;ser Verdr&auml;ngungswettbewerb zugunsten gro&szlig;er Portale w&auml;re die logische Konsequenz. Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reiseb&uuml;roverbands VUSR, bringt es in einer \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.facebook.com\u002Fvusr.de\u002Fposts\u002Fpfbid022DfF75MQAjQAmFcxHWFGe6kpnwpFfSxdWk9nTkqP6632u9Xz9VDz5rrW2NHZuHhil\" target=\"_blank\">Stellungnahme zum Urteil auf Facebook\u003C\u002Fa> auf den Punkt: &bdquo;Die Branche hat diese Systeme selbst geschaffen und &uuml;ber viele Jahre akzeptiert. Heute zeigt sich, dass sich Rabatt- und Cashback-Modelle nicht mehr einfach &uuml;ber Vertragsklauseln zur&uuml;ckdrehen lassen.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Antwort des Gerichts ist unbequem. Sie zeichnet ein paar Gewitterwolken an den Horizont. Aber sie war absehbar.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWas jetzt folgt, liegt in der Hand der Branche selbst. Sie kann auf Zeit spielen. Oder sie kann die Energie nutzen, die ein solches Urteil freisetzt, und Vertriebsmodelle f&uuml;r die Zukunft entwickeln.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das st&auml;rkste Argument bleibt unantastbar\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWer als Reiseb&uuml;ro heute &uuml;berleben will, sollte sich nicht auf den Handelsvertreterstatus verlassen. Und auch nicht darauf, dass die Veranstalter immer die richtigen Antworten parat haben.&nbsp;Im Vertrieb wurde lange reaktiv agiert &ndash; das D&uuml;sseldorfer Urteil ist die Einladung, das zu &auml;ndern. Unternehmerisches Denken und Eigeninitiative&nbsp;waren noch nie so wichtig wie jetzt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas soll keine generalisierende Kritik sein &ndash; Agenturen in gro&szlig;er Zahl gl&auml;nzen in dieser Hinsicht bereits.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kurs zeigt auf weitere Konsolidierung, auf Schulterschluss. \u003Cstrong>Denn die eigentliche W&auml;hrung der Reiseb&uuml;ros kann kein Gericht der Welt aburteilen:\u003C\u002Fstrong> unschlagbares Know-how, echter Service und pers&ouml;nliche Beratung als Fundament f&uuml;r das Vertrauen der Kunden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDiese Qualit&auml;ten &ndash; gepaart mit Biss und Einfallsreichtum &ndash; waren schon immer das st&auml;rkste Argument f&uuml;r den Counter. Sie werden&nbsp;es auch in Zukunft sein. Pandoras B&uuml;chse enthielt bekanntlich auch die Hoffnung.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Felix Hormel\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von Aida Cruises im Cashback-Streit zurückgewiesen: Der Kreuzfahrtanbieter darf die Weitergabe von Provisionen nicht verbieten. Foto: iStock\u002Fsesame","20387-kommentar-zum-cashback-urteil-–-die-buechse-der-pandora",{"title":133,"img":340,"caption":133,"description":133},"ec3acf4f7e0faf378c778f897653d299b069d020.jpg",[],[],[344,345,346,347,348,350],{"title":227,"slug":228},{"title":186,"slug":187},{"title":201,"slug":202},{"title":204,"slug":205},{"title":216,"slug":349},"kommentar",{"title":207,"slug":208},{"id":352,"releaseDate":353,"updatedAt":354,"createdAt":355,"categoryId":172,"priority":144,"title":356,"subtitle":356,"topline":357,"excerpt":358,"content":359,"code":360,"slug":361,"metaTitle":357,"metaDescription":357,"metaKeywords":357,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":362,"pilotImage":364,"galleryImages":365,"tags":366},6614,1558677600,1596625100,1592986913,"Vtours kündigt \"Einschnitte\" für Rückvergüter an",null,"Schluss mit lustig. Vtours kündigt Einschnitte für diejenigen Vertriebspartner an, die einen Teil","Schluss mit lustig. Vtours kündigt Einschnitte für diejenigen Vertriebspartner an, die einen Teil ihrer Provision in Form von Gutscheinen oder Rückvergütungen an ihre Kunden weitergeben. \"Letztendlich führt diese Praxis zu einer Erhöhung unserer Vertriebskosten, da diese Vertriebspartner versuchen, ihren erhöhten Marketingaufwand an uns weiter zu belasten\", sagt Geschäftsführer Achim Schneider. Die Aschaffenburger wollen nun gegensteuern. Die ersten bilateralen Gespräche seien bereits geführt worden. An den Vertriebskonditionen für das nächste Touristikjahr ändert sich nichts. Nach wie vor gibt es neun Prozent Einstiegsprovision und zehn Prozent ab 5.000 Euro Umsatz. Maximal sind zwölf Prozent erreichbar. Darüber hinaus will Vtours die Reisebüros durch eine Reihe von Maßnahmen wie Vereinfachungen bei der Änderung bestehender Buchungen und der Verlängerung von Optionsfristen unterstützen.","Foto: Stockxchange","6614-vtours-kuendigt-einschnitte-fuer-rueckvergueter-an",{"title":133,"img":363,"caption":133,"description":133},"Euro-in-Hand_StockXCHNG.jpg",[],[],[367,370,372,375,376],{"title":368,"slug":369},"News","news",{"title":371,"slug":14},"Top News",{"title":373,"slug":374},"Vtours","vtours",{"title":198,"slug":199},{"title":201,"slug":202}]