[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"serverInit":3,"tagPosts-passagierrechte":161},{"categories":4,"menus":110,"adArticle":131},[5,10,15,20,25,30,34,39,42,46,50,54,58,62,66,70,74,78,82,86,90,94,98,102,106],{"id":6,"priority":7,"title":8,"slug":9},"19","0","SCHLAGZEILEN","schlagzeilen",{"id":11,"priority":12,"title":13,"slug":14},"20","1","TOP-NEWS","top-news",{"id":16,"priority":17,"title":18,"slug":19},"24","2","PRODUKT","produkt",{"id":21,"priority":22,"title":23,"slug":24},"33","3","COUNTER","counter",{"id":26,"priority":27,"title":28,"slug":29},"21","4","DESTINATION","destination",{"id":31,"priority":27,"title":32,"slug":33},"26","DESTINATION_BAK","destination_bak",{"id":35,"priority":36,"title":37,"slug":38},"9","10","TOP COUNTER NEWS","top-counter-news",{"id":36,"priority":36,"title":40,"slug":41},"WAS HEUTE NOCH WICHTIG IST","was-heute-noch-wichtig-ist",{"id":43,"priority":36,"title":44,"slug":45},"11","FREMDGELESEN","fremdgelesen",{"id":47,"priority":36,"title":48,"slug":49},"12","REISEHINWEISE NEWS","reisehinweise-news",{"id":51,"priority":36,"title":52,"slug":53},"13","WEITER, FORT- UND AUSBILDUNG","weiter-fort--und-ausbildung",{"id":55,"priority":36,"title":56,"slug":57},"14","STELLENANGEBOTE","stellenangebote",{"id":59,"priority":36,"title":60,"slug":61},"15","ZITAT DES TAGES","zitat-des-tages",{"id":63,"priority":36,"title":64,"slug":65},"16","TIPP DES TAGES","tipp-des-tages",{"id":67,"priority":36,"title":68,"slug":69},"17","BLUE BLOCK","blue-block",{"id":71,"priority":36,"title":72,"slug":73},"22","INTERVIEWS","interviews",{"id":75,"priority":36,"title":76,"slug":77},"23","E-LEARNING","e-learning",{"id":79,"priority":36,"title":80,"slug":81},"25","Sales","sales",{"id":83,"priority":36,"title":84,"slug":85},"27","Leute","leute",{"id":87,"priority":36,"title":88,"slug":89},"28","Pep","pep",{"id":91,"priority":36,"title":92,"slug":93},"30","WORK+LIFE","work-life",{"id":95,"priority":36,"title":96,"slug":97},"31","WEEKLY","weekly",{"id":99,"priority":36,"title":100,"slug":101},"32","JOBS","jobs",{"id":103,"priority":36,"title":104,"slug":105},"34","QUARTERLY","quarterly",{"id":107,"priority":36,"title":108,"slug":109},"35","BESSER-BERATEN","besser-beraten",{"header":111,"footer":119},{"NEWS":112,"BESSER BERATEN":114,"WORK+LIFE":117,"E-LEARNING":118},{"title":113,"pageId":35,"id":35,"slug":113},"NEWS",{"title":115,"pageId":36,"id":36,"slug":116},"BESSER BERATEN","BESSER_BERATEN",{"title":92,"pageId":43,"id":43,"slug":92},{"title":76,"pageId":47,"id":47,"slug":76},{"IMPRESSUM":120,"DATENSCHUTZ":122,"MEDIADATEN":124,"KONTAKT":126,"AGB":129},{"title":121,"pageId":59,"id":59,"slug":121},"IMPRESSUM",{"title":123,"pageId":63,"id":63,"slug":123},"DATENSCHUTZ",{"title":125,"pageId":16,"id":26,"slug":125},"MEDIADATEN",{"title":127,"pageId":128,"id":128,"slug":127},"KONTAKT","18",{"title":130,"pageId":31,"id":16,"slug":130},"AGB",{"id":132,"category_id":133,"content_id":134,"reference_key":133,"release_date":135,"entry_date":136,"expiration_date":137,"import_date":133,"permission":7,"definition":12,"title1":138,"title2":139,"title3":140,"title4":133,"brief":141,"code":133,"simple_title":142,"meta_title":133,"meta_description":133,"meta_keywords":133,"author":143,"priority":144,"updated_at":145,"created_at":146,"author_image":133,"tags":147,"pilotImage":148,"teaserImage":149,"galleryImage":155,"content":156,"releaseDate":157,"updatedAt":158,"createdAt":159,"categoryId":160,"title":139,"subtitle":138,"topline":140,"excerpt":141,"slug":142,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133},18614,"","18622","2025-12-08 19:08:00","2025-10-27 00:00:00","2037-12-31 23:59:00","Kachel TRVL COUNTER Digital","Entscheider-Insights: Neuer Newsletter für Führungskräfte","Wöchentlich informiert","TRVL COUNTER erweitert sein Newsletter-Portfolio und startet mit „Entscheider-Insights“ ein kompaktes Wochenformat für Führungskräfte der Touristik. Der neue Newsletter bündelt zentrale Branchen-Entwicklungen, Trends und Nachrichten und ergänzt sie um strategische Einordnung. Ziel ist ein schneller Überblick zum Wochenschluss. Parallel kündigt das B2B-Medium einen weiteren Newsletter an, rein mit Kreuzfahrt-Content, der ab Mitte Mai aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen dieses dynamischen Segments aufgreift.","18614-entscheider-insights-neuer-newsletter-fuer-fuehrungskraefte","admin",1,"2026-05-03 15:39:49","2025-10-27 07:32:00",[],[],{"id":150,"article_id":151,"reference_key":152,"file_path":153,"definition":17,"title":133,"img":154},"14987","18614","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46","\u002Fmedia\u002Farticle\u002Fteaser\u002F_transformed\u002F78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg",[],"\u003Cdiv>TRVL COUNTER startet mit \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem>&nbsp;einen neuen Newsletter f&uuml;r F&uuml;hrungskr&auml;fte&nbsp;der Touristik. Das Format erscheint jeweils zum Wochenabschluss und fasst zentrale Branchenentwicklungen kompakt zusammen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Newsletter b&uuml;ndelt aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen und erg&auml;nzt sie um eine Leseempfehlung oder ein Interview mit strategischer Einordnung. Die Ausgabe soll in kurzer Zeit einen &Uuml;berblick &uuml;ber das Wochengeschehen geben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Zeit ist die knappste Ressource im Management. \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem> bringt das j&uuml;ngste Branchengeschehen in wenigen Minuten auf den Punkt &ndash; ausgew&auml;hlt, gefiltert und gezielt zusammengestellt&ldquo;, sagt Verlagschefin Irena Roth.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fokus auf Einordnung und Relevanz\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Redaktion setzt&nbsp;auf Analyse und Gewichtung statt auf reine Nachrichtenf&uuml;lle. Ziel ist es, Entscheidern eine Grundlage f&uuml;r strategische Bewertungen zu liefern.&nbsp;&bdquo;Wer unseren Newsletter liest, beh&auml;lt die relevanten Entwicklungen im Blick und kann fundiertere Entscheidungen treffen&ldquo;, sagt Chefredakteur Jean-Marc G&ouml;ttert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Neuer Kreuzfahrt-Newsletter angek&uuml;ndigt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZus&auml;tzlich k&uuml;ndigt TRVL COUNTER einen weiteren, kreuzfahrtspezifischen Newsletter&nbsp;an &ndash; rein mit Inhalten aus dem Markt mit Hochsee- und Flussreisen. Das neue Format startet ab Mitte Mai und richtet sich gezielt an Vermittler, Veranstalter und Produktverantwortliche.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Fokus stehen aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen. Damit erweitert TRVL COUNTER sein Angebot um ein spezialisiertes Format f&uuml;r eines der dynamischsten&nbsp;Segmente in der Touristik.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Erweiterung des bestehenden Portfolios\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMit den neuen Angeboten erg&auml;nzt TRVL COUNTER sein bestehendes Portfolio. Dazu z&auml;hlen die etablierten \u003Cem>morning news\u003C\u002Fem> an jedem Werktag, eine laufend aktualisierte Website ohne Paywall, Social-Media-Kan&auml;le auf Instagram, Facebook und LinkedIn sowie das zweiw&ouml;chentlich erscheinende E-Magazin \u003Cem>TRVL COUNTER Digital\u003C\u002Fem>. Hinzu kommt das Printmagazin \u003Cem>TRVL COUNTER Quarterly\u003C\u002Fem>, das alle drei Monate erscheint.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: center;\">\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fnewsletter-bestellen\u002F\">\u003Cu>\u003Cstrong>&gt;&gt;&gt; Zum&nbsp;zentralen Newsletter-Signup gelangen Sie hier &lt;&lt;&lt;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Positionierung als B2B-Medium\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTRVL COUNTER ist eine B2B-Medienmarke f&uuml;r die Touristik und Teil des inhabergef&uuml;hrten Life! Verlags mit Sitz in Hamburg. Das Angebot richtet sich an Reiseb&uuml;ros, Veranstalter und touristische Leistungstr&auml;ger.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n",1765217280,1777815589,1761546720,0,{"page":144,"offset":160,"limit":162,"pagingCounter":144,"totalPosts":163,"totalPages":164,"prevPage":160,"hasPrevPage":165,"nextPage":166,"hasNextPage":167,"meta":168,"posts":169},10,30,3,false,2,true,[],[170,197,218,245,267,285,306,325,341,361],{"id":171,"releaseDate":172,"updatedAt":173,"createdAt":173,"categoryId":174,"priority":144,"title":175,"subtitle":176,"topline":177,"excerpt":178,"content":179,"code":180,"slug":181,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":182,"pilotImage":184,"galleryImages":185,"tags":186},15274,1715585820,1715586362,33,"Papendick führt Fluggastrechte-Service ein","Papendick","Geschäftsreisen","ADAC Travel Management Services Papendick arbeitet künftig mit dem Fluggastrechte-Portal Myflyright zusammen.","ADAC Travel Management Services Papendick (TMS) arbeitet k&uuml;nftig mit dem Fluggastrechte-Portal Myflyright zusammen. Das System &uuml;berwacht Fluggastdaten in Echtzeit und identifiziert Flugversp&auml;tungen, Annullierungen und verpasste Anschl&uuml;sse automatisch. Reisende, die von Flugproblemen betroffen sind, erhalten dann eine Mail mit den entsprechenden Informationen und k&ouml;nnen somit schnell Entsch&auml;digungsanspr&uuml;che geltend machen. Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Werner Papendick sieht in der Einf&uuml;hrung des automatisierten Systems einen Schritt in Richtung gr&ouml;&szlig;erer Effizienz und Kundenzufriedenheit: &bdquo;Wir sind stolz darauf, unseren Reisenden diesen innovativen Service anzubieten, der es ihnen erleichtert, ihre Fluggastrechte wahrzunehmen.&quot;","Foto: iStock","15274-papendick-fuehrt-fluggastrechte-service-ein",{"title":133,"img":183,"caption":133,"description":133},"6fb1b71e804fceb292e2c014dfecb810684f0dda.jpg",[],[],[187,190,193,195],{"title":188,"slug":189},"Reisebüro","reisebuero",{"title":191,"slug":192},"Passagierrechte","passagierrechte",{"title":177,"slug":194},"geschaeftsreisen",{"title":176,"slug":196},"papendick",{"id":198,"releaseDate":199,"updatedAt":200,"createdAt":200,"categoryId":201,"priority":144,"title":202,"subtitle":203,"topline":203,"excerpt":204,"content":205,"code":180,"slug":206,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":207,"pilotImage":209,"galleryImages":210,"tags":211},14717,1706197260,1706198039,20,"Kein Ausgleich, wenn Flug nicht angetreten wird","EuGH","Ein Flugreisender hat bei großer Verspätung keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, wenn er sich gar nicht erst zum Flugsteig begeben hat.","Ein Flugreisender hat bei gro&szlig;er Versp&auml;tung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach den EU-Passagierrechten, wenn er sich gar nicht erst zum Flugsteig begeben hat oder wenn er mit einem Ersatzflug den Zielort mit weniger als drei Stunden Versp&auml;tung erreicht hat. Das hat der Europ&auml;ischen Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm konkreten Fall wurde f&uuml;r zwei Fl&uuml;ge von Laudamotion von D&uuml;sseldorf nach Mallorca eine Versp&auml;tung von mehr als drei Stunden angek&uuml;ndigt. Zwei Passagiere beschlossen, den Flug nicht anzutreten, da sie bef&uuml;rchteten, dass sie einen Gesch&auml;ftstermin verpassen w&uuml;rden. Einer der beiden buchte selbst einen Ersatzflug, dank dessen er den Zielort mit einer Versp&auml;tung von weniger als drei Stunden gegen&uuml;ber dem urspr&uuml;nglichen Flug erreichte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Bundesgerichtshof hatte den EuGH gefragt, ob ein Passagier, f&uuml;r dessen Flug eine voraussichtliche Versp&auml;tung von mindestens drei Stunden angek&uuml;ndigt wird, Anspruch auf eine Ausgleichsleistung hat, wenn er sich nicht zur Abfertigung eingefunden hat oder wenn er selbst einen Ersatzflug gebucht hat, der es ihm erm&ouml;glicht hat, das Endziel mit einer Versp&auml;tung von weniger als drei Stunden zu erreichen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht hat entschieden, dass in beiden F&auml;llen kein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung besteht. Nach Auffassung der Richter erleidet ein Fluggast, der sich nicht zum Flughafen begeben hat, auch keinen irreversiblen Zeitverlust durch die Versp&auml;tung. Dasselbe gilt f&uuml;r den Passagier, der sein Ziel mit einem Ersatzflug mit weniger als drei Stunden Versp&auml;tung erreicht hat.","14717-kein-ausgleich-wenn-flug-nicht-angetreten-wird",{"title":133,"img":208,"caption":133,"description":133},"98fc645b203dd4013dd5f1ad7a98b3a13821d7f4.jpg",[],[],[212,213,215],{"title":191,"slug":192},{"title":203,"slug":214},"eugh",{"title":216,"slug":217},"Laudamotion","laudamotion",{"id":219,"releaseDate":220,"updatedAt":221,"createdAt":222,"categoryId":223,"priority":144,"title":224,"subtitle":225,"topline":226,"excerpt":227,"content":228,"code":180,"slug":229,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":230,"pilotImage":232,"galleryImages":233,"tags":234},13354,1683642600,1683645164,1683644321,21,"US-Regierung will Passagierrechte einführen","USA Passagierrechte","Flugausfall und Verspätung","Das US-Verkehrsministerium plant eine Initiative zur Einführung von Fluggastrechten ähnlich denen in der EU.","Das US-Verkehrsministerium plant eine Initiative zur Einf&uuml;hrung von Fluggastrechten &auml;hnlich denen in der EU. Demnach sollen Fluggesellschaften den Passagieren bei Flugausf&auml;llen und gro&szlig;en Versp&auml;tungen Entsch&auml;digungen zahlen und die Kosten f&uuml;r Mahlzeiten und Hotel&uuml;bernachtungen &uuml;bernehmen. Die gro&szlig;en US-Airlines bieten betroffenen Passagieren bereits jetzt auf freiwilliger Basis kostenlose Hotel&uuml;bernachtungen und Mahlzeiten an. Durch die geplante Regelung w&uuml;rde eine Entsch&auml;digung und Versorgung der Passagiere obligatorisch werden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wenn eine Fluggesellschaft eine Flugannullierung oder -versp&auml;tung verursacht, sollten die Passagiere nicht die Rechnung bezahlen&ldquo;, sagt Verkehrsminister Pete Buttigieg. &bdquo;Diese Regel w&uuml;rde zum ersten Mal in der Geschichte der USA Fluggesellschaften verpflichten, Passagiere zu entsch&auml;digen und Ausgaben wie Mahlzeiten, Hotels und Umbuchungen zu decken, wenn die Fluggesellschaft eine Annullierung oder erhebliche Versp&auml;tung verursacht hat.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWelche Leistungen die zehn gr&ouml;&szlig;ten US-Fluggesellschaften bei Flugausf&auml;llen oder gro&szlig;en Versp&auml;tungen aktuell bieten, hat das Verkehrsministerium auf dem \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.transportation.gov\u002Fairconsumer\u002Fairline-cancellation-delay-dashboard\">Airline Cancellation and Delay Dashboard\u003C\u002Fa> ver&ouml;ffentlicht.","13354-us-regierung-will-passagierrechte-einfuehren",{"title":133,"img":231,"caption":133,"description":133},"07b4c0a57626d335010178536f67bbab99fad87b.jpg",[],[],[235,238,239,242],{"title":236,"slug":237},"USA","usa",{"title":191,"slug":192},{"title":240,"slug":241},"Verspätung","verspaetung",{"title":243,"slug":244},"Flugausfall","flugausfall",{"id":246,"releaseDate":247,"updatedAt":248,"createdAt":248,"categoryId":174,"priority":144,"title":249,"subtitle":250,"topline":251,"excerpt":252,"content":253,"code":180,"slug":254,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":255,"pilotImage":257,"galleryImages":258,"tags":259},13301,1682519760,1682521318,"Keine Entschädigung bei Cross Ticketing","Flightright BGH","BGH-Urteil","Fluggesellschaften können den Passagieren die Beförderung verweigern, wenn diese nur den Rückflug in Anspruch nehmen wollen.","Fluggesellschaften k&ouml;nnen den Passagieren die Bef&ouml;rderung verweigern, wenn diese bei einer Buchung von Hin- und R&uuml;ckflug nur den R&uuml;ckflug in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall steht den Passagieren auch keine Entsch&auml;digung f&uuml;r die Nichtbef&ouml;rderung zu. Das hat der Bundesgerichtshof heute in einem Urteil zum sogenannten Cross Ticketing entschieden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm konkreten Fall ging es darum, dass Lufthansa einen Passagier von Antalya nach M&uuml;nchen bef&ouml;rdern sollte. Gebucht hatte der Kunde einen Hin- und R&uuml;ckflug im Rahmen einer Pauschalreise. Den Hinflug von M&uuml;nchen nach Antalya trat er nicht an, da er bereits zu einem fr&uuml;heren Zeitpunkt mit Lufthansa nach Antalya geflogen war. Da der Passagier den ersten Flug nicht angetreten hatte, stornierte Lufthansa seinen R&uuml;ckflug mit Verweis auf die AGB. Informiert wurde der Passagier dar&uuml;ber aber erst beim Versuch, am Flughafen einzuchecken. Die Airline verweigerte die Bef&ouml;rderung und verlangte einen Aufpreis f&uuml;r den nicht angetretenen Flug. Der Passagier konnte erst gegen erneute Zahlung einchecken.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Fluggastrechteprotal Flightright kritisiert die BGH-Entscheidung. Eine Nichtbef&ouml;rderung durch die Airline sei nur unter ganz bestimmten Umst&auml;nden zul&auml;ssig. Eine Erweiterung dieser Ausnahmen durch die Airline werde Flugreisende schutzlos ausliefern. Der Bundesgerichtshof habe das leider nicht erkannt und so die Fluggastrechte geschw&auml;cht. Dass der Flugreisende sich anschlie&szlig;end dazu entschlossen habe, erneut ein Ticket f&uuml;r den streitgegenst&auml;ndlichen Flug zu erwerben und keinen anderen Flug gebucht habe, h&auml;tte ihm nicht zur Last gelegt werden d&uuml;rfen.","13301-keine-entschaedigung-bei-cross-ticketing",{"title":133,"img":256,"caption":133,"description":133},"ee9b9aea0f18e3fbb455419cb063d8424762af2f.jpg",[],[],[260,263,264],{"title":261,"slug":262},"Lufthansa","lufthansa",{"title":191,"slug":192},{"title":265,"slug":266},"BGH","bgh",{"id":268,"releaseDate":269,"updatedAt":270,"createdAt":271,"categoryId":201,"priority":144,"title":272,"subtitle":273,"topline":251,"excerpt":274,"content":275,"code":180,"slug":276,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":277,"pilotImage":278,"galleryImages":279,"tags":280},13268,1682065260,1682066210,1682065929,"Airline muss die gesamten Ticketkosten erstatten","Flightright","Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Passagiere bei der Annullierung eines Teilfluges gestärkt.","Flugreisende haben gegen&uuml;ber der Airline, die bei Umsteigefl&uuml;gen ihren Teilabschnitt nicht wie geplant durchf&uuml;hren kann, Anspruch auf die volle Erstattung der Ticketkosten und zwar f&uuml;r den gesamten Hin- und R&uuml;ckflug. Das hat der Bundesgerichtshof diese Woche entschieden (Az. X ZR 91\u002F22). &bdquo;Immer wieder sprechen Gerichte nur die H&auml;lfte der Ticketkosten zu, wenn bei Hin- und R&uuml;ckfl&uuml;gen nur ein Problem auf dem Hinflug auftritt&ldquo;, berichtet Claudia Brosche von Flightright. Das Passagierrechte-Portal hatte das Verfahren bis vor den BGH gebracht. Im konkreten Fall ging es um eine Reisende, die von M&uuml;nchen &uuml;ber Madrid und Bogota nach Quito fliegen wollte. Bereits die erste Teilstrecke des Hinfluges wurde von Iberia annulliert. Von allen Teilstrecken sollte die Airline nur die erste fliegen. Die Passagierin konnte ihre Reise wegen der Annullierung nicht durchf&uuml;hren und verlangte die gesamten Ticketkosten von 4.881 Euro von Iberia zur&uuml;ck. Die Airline weigerte sich jedoch, da sie lediglich einen von vielen Fl&uuml;gen ausf&uuml;hren sollte. &bdquo;Mit dem Urteil schafft der BGH nun endlich fl&auml;chendeckend Rechtsklarheit&quot;, sagt Brosche. Das sei auch f&uuml;r die Fluggesellschaften nicht unbillig. Denn f&uuml;hre eine Airline nur eine Teilstrecke der ganzen Reise aus, k&ouml;nne sie Regress gegen&uuml;ber den anderen beteiligten Fluggesellschaften nehmen und sich Geld zur&uuml;ckholen.","13268-airline-muss-die-gesamten-ticketkosten-erstatten",{"title":133,"img":208,"caption":133,"description":133},[],[],[281,282,283],{"title":191,"slug":192},{"title":265,"slug":266},{"title":273,"slug":284},"flightright",{"id":286,"releaseDate":287,"updatedAt":288,"createdAt":289,"categoryId":201,"priority":144,"title":290,"subtitle":273,"topline":291,"excerpt":292,"content":293,"code":180,"slug":294,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":295,"pilotImage":297,"galleryImages":298,"tags":299},11996,1661768400,1661782565,1661769538,"Fluggastrechte-Portal tritt Klagelawine los","Gegen Lufthansa","Das Fluggastrechte-Portal Flighright will Lufthansa mit einer Klagewelle überziehen, um Entschädigngszahlungen einzufordern.","Das Fluggastrechte-Portal Flighright will Lufthansa mit einer Klagewelle &uuml;berziehen, um Entsch&auml;digungszahlungen einzufordern. Es geht dabei um den Streik des LH-Bodenpersonals Ende Juli in Frankfurt und M&uuml;nchen. Dabei waren mehr als tausend Fl&uuml;ge ausgefallen, rund 134.000 Passagiere waren betroffen. Das Portal wirft Lufthansa vor, auf Entsch&auml;digungsforderungen nicht reagiert zu haben. &bdquo;Die Lufthansa versucht hier ganz offensichtlich wieder einmal, berechtigte Forderungen nicht zu zahlen, und will die Sache einfach aussitzen&ldquo;, argw&ouml;hnt Flightright-Jurist Alexander Weishaupt. &bdquo;Warum Lufthansa nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, ist uns vollkommen unklar und kann eigentlich nur mutwilliger Rechtsbruch sein.&ldquo; Deshalb habe man damit begonnen, die ersten tausend Entsch&auml;digungsf&auml;lle einzuklagen.","11996-fluggastrechte-portal-tritt-klagelawine-los",{"title":133,"img":296,"caption":133,"description":133},"8fa02d9ebf7a6fa20c51496ab4b8001574e84b40.jpg",[],[],[300,303,304,305],{"title":301,"slug":302},"Streik","streik",{"title":261,"slug":262},{"title":191,"slug":192},{"title":273,"slug":284},{"id":307,"releaseDate":308,"updatedAt":309,"createdAt":309,"categoryId":174,"priority":144,"title":310,"subtitle":203,"topline":311,"excerpt":312,"content":313,"code":180,"slug":314,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":315,"pilotImage":317,"galleryImages":318,"tags":319},10955,1645785720,1645786537,"Keine Entschädigung bei EU-Zwischenlandung","EuGH-Urteil","Der EuGH hatte zu entscheiden, ob bei einem Flug zwischen Drittstaaten durch eine Zwischenlandung in der EU die Fluggastrechte wirksam werden.","Der EuGH hat sich mit der Frage besch&auml;ftigt, ob bei einer einheitlich gebuchten Flugverbindung zwischen Drittstaaten eine Zwischenlandung in der EU dazu f&uuml;hrt, dass sich der Passagier auf die Fluggastrechte berufen kann. Das Urteil ist eindeutig: Wenn sich sowohl der Abflughafen des ersten Teilflugs als auch der Ankunftsflughafen des zweiten Teilflugs in einem Drittstaat befinden, k&ouml;nnen die Passagiere bei einer durch die Zwischenlandung in der EU verursachten Versp&auml;tung keine Entsch&auml;digung verlangen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm konkreten Fall ging es um einen Flug von Austrian Airlines von Chişinău (Moldau) &uuml;ber Wien nach Bangkok, der weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde. Der angebotene Alternativflug &uuml;ber Istanbul erreichte Bangkok nicht innerhalb von zwei Stunden nach der geplanten Ankunft der urspr&uuml;nglich gebuchten Verbindung. \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fcuria.europa.eu\u002Fjuris\u002Fdocument\u002Fdocument.jsf;jsessionid=B373F6BB1708C6D5BCA3B2B4BBFA42E7?text=&amp;docid=254590&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1170953\">Zum Urteil.\u003C\u002Fa>","10955-keine-entschaedigung-bei-eu-zwischenlandung",{"title":133,"img":316,"caption":133,"description":133},"6e1625e6849b95912bb2d67823184e209cb0e1b7.jpg",[],[],[320,323,324],{"title":321,"slug":322},"Urteil","urteil",{"title":191,"slug":192},{"title":203,"slug":214},{"id":326,"releaseDate":327,"updatedAt":328,"createdAt":328,"categoryId":201,"priority":144,"title":329,"subtitle":203,"topline":330,"excerpt":331,"content":332,"code":180,"slug":333,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":334,"pilotImage":335,"galleryImages":336,"tags":337},10535,1640084640,1640086846,"Der EuGH stärkt die Passagierrechte","Urteile","Der Europäische Gerichtshof hat heute mehrere Entscheidungen in Bezug auf die Fluggastrechte getroffen. Unter anderem geht es dabei um vorverlegte Flüge.","Der Europ&auml;ische Gerichtshof hat heute mehrere Entscheidungen in Bezug auf die Fluggastrechte getroffen. Dabei hat er auch festgelegt, dass ein Flug als &bdquo;annulliert&ldquo; anzusehen ist, wenn die Airline ihn mehr als eine Stunde vorverlegt hat. Laut Gericht ist die Vorverlegung in einem solchen Fall als erheblich anzusehen, denn sie kann f&uuml;r die Flugg&auml;ste in gleicher Weise wie eine Versp&auml;tung zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten f&uuml;hren. So k&ouml;nne die neue Abflugzeit den Passagier zwingen, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Flug zu erreichen. Es k&ouml;nne sogar sein, dass er, obwohl er alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, das Flugzeug nicht nehmen kann.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZudem muss die Fluggesellschaft im Fall einer erheblichen Vorverlegung des Fluges, die zu einem Ausgleichsanspruch f&uuml;hrt, stets den Gesamtbetrag der Entsch&auml;digung zahlen. Das Unternehmen hat nicht die M&ouml;glichkeit, die etwaige Ausgleichszahlung um 50 Prozent zu k&uuml;rzen mit der Begr&uuml;ndung, dass es dem Fluggast eine anderweitige Bef&ouml;rderung angeboten habe, mit der er sein Endziel ohne Versp&auml;tung habe erreichen k&ouml;nnen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin zweites Urteil stellt klar, dass ein Passagier auch dann einen Ausgleichsanspruch gegen&uuml;ber der Airline hat, wenn das von ihm beauftragte Reiseunternehmen den Flug gar nicht gebucht hat. Demnach verf&uuml;gt ein Fluggast nicht nur dann &uuml;ber eine &bdquo;best&auml;tigte Buchung&ldquo;, wenn er im Besitz eines Flugscheins ist, sondern auch dann, wenn er von dem Reiseunternehmen einen anderen Beleg erhalten hat, durch den ihm die Bef&ouml;rderung auf einem bestimmten Flug versprochen wird. Insoweit spiele es keine Rolle, ob das Reiseunternehmen von dem betreffenden Luftfahrtunternehmen eine Best&auml;tigung in Bezug auf die Abflug- und Ankunftszeit des Fluges erhalten habe. Von dem Fluggast k&ouml;nne n&auml;mlich nicht verlangt werden, dass er sich Informationen &uuml;ber die Beziehungen zwischen dem Reiseunternehmen und dem Luftfahrtunternehmen beschaffe.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fcuria.europa.eu\u002Fjcms\u002Fupload\u002Fdocs\u002Fapplication\u002Fpdf\u002F2021-12\u002Fcp210226de.pdf\">Weitere Infos hier\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>","10535-der-eugh-staerkt-die-passagierrechte",{"title":133,"img":256,"caption":133,"description":133},[],[],[338,339,340],{"title":321,"slug":322},{"title":191,"slug":192},{"title":203,"slug":214},{"id":342,"releaseDate":343,"updatedAt":344,"createdAt":345,"categoryId":201,"priority":144,"title":346,"subtitle":203,"topline":347,"excerpt":348,"content":349,"code":180,"slug":350,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":351,"pilotImage":352,"galleryImages":353,"tags":354},9982,1633517220,1633519345,1633518253,"Eurowings muss auch bei Solidaritätsstreik zahlen","Europäischer Gerichtshof","Der Streik bei einer Airline aus Solidarität mit der Belegschaft der Muttergesellschaft ist nicht als \"außergewöhnlicher Umstand\" anzusehen.","Der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Streik bei einer Airline aus Solidarit&auml;t mit der Belegschaft der Muttergesellschaft nicht als au&szlig;ergew&ouml;hnlicher Umstand anzusehen ist und daher Ausgleichszahlungen wegen Flugannullierung f&auml;llig werden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGeklagt hatte ein Passagier von Eurowings. Er hatte eine Entsch&auml;digung von 250 Euro verlangt, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin wegen eines Streiks des Kabinenpersonals annulliert worden war. Eurowings macht geltend, dass es sich bei dem Streik um einen au&szlig;ergew&ouml;hnlichen Umstand gehandelt habe und das Unternehmen alle zumutbaren Ma&szlig;nahmen ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Das Kabinenpersonal habe sich mit einem Streikaufruf gegen die Konzernmutter Lufthansa solidarisiert, wobei sich der Streik bei Eurowings verselbst&auml;ndigt habe und selbst nach einer Einigung zwischen der Gewerkschaft und Lufthansa noch fortgesetzt worden sei.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer EuGH l&auml;sst diese Argumentation aber nicht gelten. Wenn eine Gewerkschaft die Besch&auml;ftigten einer Muttergesellschaft zum Streik aufrufe, sei vorhersehbar, dass sich die Besch&auml;ftigten anderer Konzernteile aus Solidarit&auml;t oder mit dem Ziel anschl&ouml;ssen, bei dieser Gelegenheit ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Au&szlig;erdem verf&uuml;ge der Arbeitgeber, da f&uuml;r ihn der Ausbruch eines Streiks ein vorhersehbares Ereignis darstelle, grunds&auml;tzlich &uuml;ber die Mittel, sich darauf vorzubereiten und damit dessen Folgen gegebenenfalls abzufangen.","9982-eurowings-muss-auch-bei-solidaritaetsstreik-zahlen",{"title":133,"img":208,"caption":133,"description":133},[],[],[355,358,359,360],{"title":356,"slug":357},"Eurowings","eurowings",{"title":261,"slug":262},{"title":191,"slug":192},{"title":203,"slug":214},{"id":362,"releaseDate":363,"updatedAt":364,"createdAt":365,"categoryId":201,"priority":144,"title":366,"subtitle":366,"topline":367,"excerpt":368,"content":369,"code":367,"slug":370,"metaTitle":367,"metaDescription":367,"metaKeywords":367,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":371,"pilotImage":372,"galleryImages":373,"tags":374},8271,1599458400,1605601844,1605601684,"Airline haftet nicht für Hotel-Fehlverhalten",null,"Der EuGH hat zwei Urteile zum Thema Flugreisen gefällt. Zum einen hat das Gericht entschieden, dass","Der EuGH hat zwei Urteile zum Thema Flugreisen gefällt. Zum einen hat das Gericht entschieden, dass eine Airline nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann, die einem Fluggast während seines Aufenthalts in einem Hotel entstehen, das ihm wegen der Annullierung seines Fluges angeboten wurde. Im konkreten Fall hatte sich ein Gast mit eingeschränkter Mobilität im Hotel schwer verletzt. Die Richter sehen jedoch keine Verpflichtung der Airline, Schäden zu ersetzen, die durch ein Fehlverhalten des Hotelpersonals entstanden sind. Im zweiten Urteil hat der EuGH entschieden, dass ein Passagier, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, die Zahlung der Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen kann. Die Richter sehen eine Ungleichbehandlung darin, Landeswährungen von EU-Staaten auszuschließen, die nicht zur Euro-Zone gehören.","8271-airline-haftet-nicht-fuer-hotel-fehlverhalten",[],[],[],[375,378,380,383,384,385],{"title":376,"slug":377},"News","news",{"title":379,"slug":14},"Top News",{"title":381,"slug":382},"Airline","airline",{"title":321,"slug":322},{"title":191,"slug":192},{"title":203,"slug":214}]