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Der neue Newsletter bündelt zentrale Branchen-Entwicklungen, Trends und Nachrichten und ergänzt sie um strategische Einordnung. Ziel ist ein schneller Überblick zum Wochenschluss. Parallel kündigt das B2B-Medium einen weiteren Newsletter an, rein mit Kreuzfahrt-Content, der ab Mitte Mai aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen dieses dynamischen Segments aufgreift.","18614-entscheider-insights-neuer-newsletter-fuer-fuehrungskraefte","admin",1,"2026-05-03 15:39:49","2025-10-27 07:32:00",[],[],{"id":150,"article_id":151,"reference_key":152,"file_path":153,"definition":17,"title":133,"img":154},"14987","18614","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46","\u002Fmedia\u002Farticle\u002Fteaser\u002F_transformed\u002F78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg",[],"\u003Cdiv>TRVL COUNTER startet mit \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem>&nbsp;einen neuen Newsletter f&uuml;r F&uuml;hrungskr&auml;fte&nbsp;der Touristik. Das Format erscheint jeweils zum Wochenabschluss und fasst zentrale Branchenentwicklungen kompakt zusammen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Newsletter b&uuml;ndelt aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen und erg&auml;nzt sie um eine Leseempfehlung oder ein Interview mit strategischer Einordnung. Die Ausgabe soll in kurzer Zeit einen &Uuml;berblick &uuml;ber das Wochengeschehen geben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Zeit ist die knappste Ressource im Management. \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem> bringt das j&uuml;ngste Branchengeschehen in wenigen Minuten auf den Punkt &ndash; ausgew&auml;hlt, gefiltert und gezielt zusammengestellt&ldquo;, sagt Verlagschefin Irena Roth.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fokus auf Einordnung und Relevanz\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Redaktion setzt&nbsp;auf Analyse und Gewichtung statt auf reine Nachrichtenf&uuml;lle. Ziel ist es, Entscheidern eine Grundlage f&uuml;r strategische Bewertungen zu liefern.&nbsp;&bdquo;Wer unseren Newsletter liest, beh&auml;lt die relevanten Entwicklungen im Blick und kann fundiertere Entscheidungen treffen&ldquo;, sagt Chefredakteur Jean-Marc G&ouml;ttert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Neuer Kreuzfahrt-Newsletter angek&uuml;ndigt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZus&auml;tzlich k&uuml;ndigt TRVL COUNTER einen weiteren, kreuzfahrtspezifischen Newsletter&nbsp;an &ndash; rein mit Inhalten aus dem Markt mit Hochsee- und Flussreisen. Das neue Format startet ab Mitte Mai und richtet sich gezielt an Vermittler, Veranstalter und Produktverantwortliche.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Fokus stehen aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen. Damit erweitert TRVL COUNTER sein Angebot um ein spezialisiertes Format f&uuml;r eines der dynamischsten&nbsp;Segmente in der Touristik.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Erweiterung des bestehenden Portfolios\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMit den neuen Angeboten erg&auml;nzt TRVL COUNTER sein bestehendes Portfolio. Dazu z&auml;hlen die etablierten \u003Cem>morning news\u003C\u002Fem> an jedem Werktag, eine laufend aktualisierte Website ohne Paywall, Social-Media-Kan&auml;le auf Instagram, Facebook und LinkedIn sowie das zweiw&ouml;chentlich erscheinende E-Magazin \u003Cem>TRVL COUNTER Digital\u003C\u002Fem>. Hinzu kommt das Printmagazin \u003Cem>TRVL COUNTER Quarterly\u003C\u002Fem>, das alle drei Monate erscheint.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: center;\">\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fnewsletter-bestellen\u002F\">\u003Cu>\u003Cstrong>&gt;&gt;&gt; Zum&nbsp;zentralen Newsletter-Signup gelangen Sie hier &lt;&lt;&lt;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Positionierung als B2B-Medium\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTRVL COUNTER ist eine B2B-Medienmarke f&uuml;r die Touristik und Teil des inhabergef&uuml;hrten Life! Verlags mit Sitz in Hamburg. 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Die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Reisebedingungen zu Teilstornierungen, Quarantänekosten und dem Verweis von Passagieren vom Schiff seien unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.","\u003Cp>Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat drei Klauseln in den Reisebedingungen (AGB) von \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftag\u002Faida\">Aida Cruises\u003C\u002Fa> f&uuml;r unwirksam erkl&auml;rt. Betroffen sind Regelungen zu Teilstornierungen, Mehrkosten bei einer Schiffsquarant&auml;ne und dem Verweis von Passagieren vom Schiff.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) statt. Das \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftag\u002Furteil\">Urteil\u003C\u002Fa>&nbsp;(Az.: 2 UKl 2\u002F25) ist noch nicht rechtskr&auml;ftig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>80 Prozent Stornogeb&uuml;hr bei Teilstornierung unzul&auml;ssig\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEine der beanstandeten Klauseln betrifft Kreuzfahrten, bei denen einer von mehreren Reiseteilnehmern storniert und die gebuchte Kabine dadurch nicht mehr voll belegt ist. Aida Cruises konnte in einem solchen Fall pauschal 80 Prozent des auf den betreffenden Gast entfallenden Reisepreises als Entsch&auml;digung verlangen. Dabei spielte es keine Rolle, wie fr&uuml;h der Gast die Reise absagte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig behielt sich Aida vor, die verbleibenden G&auml;ste aus einer gebuchten Drei- oder Vierbettkabine in eine andere Kabine umzubuchen. Das OLG folgte der Auffassung der Verbrauchersch&uuml;tzer, dass die Pauschale den zu erwartenden Schaden des Veranstalters h&auml;ufig &uuml;bersteigt und Reisende dadurch unangemessen benachteiligt werden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBei einer Umbuchung in eine kleinere Kabine k&ouml;nne Aida die urspr&uuml;nglich gebuchte Drei- oder Vierbettkabine erneut vermarkten. Vor allem bei einer fr&uuml;hen Teilstornierung bestehe damit die M&ouml;glichkeit, die frei gewordene Kabine ohne wirtschaftliche Einbu&szlig;en erneut zu verkaufen und zus&auml;tzlich 80 Prozent des anteiligen Reisepreises als Entsch&auml;digung zu verlangen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Im Kleingedruckten f&uuml;r Kreuzfahrten gibt es oft Bestimmungen, mit denen die Reiseveranstalter versuchen, ihre eigenen Interessen auf Kosten der Passagiere durchzusetzen &ndash; etwa durch &uuml;berh&ouml;hte Stornopauschalen oder die &Uuml;berw&auml;lzung von Kostenrisiken&ldquo;, sagt Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband&nbsp;\u003Cspan>Verbraucherzentrale. &bdquo;Das Oberlandesgericht Rostock hat klargestellt, dass einseitige Klauseln, die keine R&uuml;cksicht auf die Belange der Kunden nehmen, rechtswidrig sind.&ldquo;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Aida muss bestimmte Quarant&auml;nekosten tragen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAuch eine Regelung zu Mehrkosten infolge einer Quarant&auml;ne erkl&auml;rte das Gericht f&uuml;r unzul&auml;ssig. Die Klausel sah vor, dass Passagiere s&auml;mtliche Mehrkosten tragen, wenn eine Quarant&auml;ne nicht von Aida zu verantworten ist.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas OLG h&auml;lt diese Regelung f&uuml;r unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben. Eine beh&ouml;rdlich angeordnete Schiffsquarant&auml;ne stelle eine erhebliche Beeintr&auml;chtigung der Reise dar und berechtige zur K&uuml;ndigung. In diesem Fall m&uuml;sse der Reiseveranstalter die Mehrkosten f&uuml;r R&uuml;ckreise und Unterkunft tragen &ndash; auch wenn ihn an der Quarant&auml;ne keine Schuld trifft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZudem war die Klausel aus Sicht des Gerichts zu unbestimmt. F&uuml;r Passagiere sei nicht erkennbar gewesen, welche zus&auml;tzlichen Kosten auf sie zukommen k&ouml;nnten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kein uneingeschr&auml;nktes Recht zum Verweis vom Schiff\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie dritte Klausel betraf die Befugnisse des Kapit&auml;ns. Sie erlaubte es ihm, einen Gast entsch&auml;digungslos von Bord zu weisen. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass die Regelung eine frist- und entsch&auml;digungslose K&uuml;ndigung erm&ouml;gliche, ohne zuvor die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit abzuw&auml;gen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEine Entsch&auml;digung w&auml;re damit auch dann ausgeschlossen gewesen, wenn sich der Verweis vom Schiff sp&auml;ter als ungerechtfertigt herausgestellt oder lediglich auf geringf&uuml;gigen Verst&ouml;&szlig;en des Reisenden beruht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">h&auml;tte\u003C\u002Fspan>. Aida hatte den Unterlassungsanspruch des VZBV zu dieser Klausel bereits w&auml;hrend des Verfahrens anerkannt.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Felix Hormel\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Aida Cruises darf bestimmte Kosten und Risiken nicht pauschal auf seine Passagiere abwälzen. Das OLG Rostock hat drei Klauseln des Kreuzfahrtveranstalters für unwirksam erklärt. Foto: iStock\u002Ffotogestoeber.de","21374-drei-aida-klauseln-halten-gerichtlicher-pruefung-nicht-stand",{"title":133,"img":183,"caption":133,"description":133},"273a781253306634f2f783dafdd7d649f3834b0e.jpg",[],[],[187,189,192,195,198,201,203,206],{"title":176,"slug":188},"aida",{"title":190,"slug":191},"Aida Cruises","aida-cruises",{"title":193,"slug":194},"Kreuzfahrten","kreuzfahrten",{"title":196,"slug":197},"Rostock","rostock",{"title":199,"slug":200},"Verbraucherschutz","verbraucherschutz",{"title":130,"slug":202},"agb",{"title":204,"slug":205},"Verbraucherzentrale","verbraucherzentrale",{"title":207,"slug":208},"Gericht","gericht",{"id":210,"releaseDate":211,"updatedAt":212,"createdAt":213,"categoryId":214,"priority":144,"title":215,"subtitle":176,"topline":216,"excerpt":217,"content":218,"code":219,"slug":220,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":221,"pilotImage":223,"galleryImages":224,"tags":225},21212,1786716660,1786988592,1786987545,24,"Aida stolpert im FKK-Streit über eigenen Deckplan","3.430 Euro Erstattung","Aus dem bisherigen FKK-Bereich der Aida Diva wurde beim Umbau ein Sky Deck für Suiten-Gäste. Zwei Weltreisende wollten das nicht hinnehmen und klagten. Nun erhalten sie 3.430 Euro zurück. Zum Stolperstein für Aida wird dabei vor allem der Deckplan, der zum Zeitpunkt der Buchung online stand.","&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Der eigene Deckplan wird Aida Cruises zum Stolperstein: Nach \u003C\u002Fspan>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fprodukt\u002F17045-aida-diva-in-neuem-gewand\" style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">dem Umbau der Aida Diva\u003C\u002Fa>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\"> im Rahmen des gro&szlig;angelegten \u003C\u002Fspan>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fprodukt\u002F17633-aida-schickt-weitere-kussmuender-in-die-werft\" style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Modernisierungsprogramms der Sphinx-Einheiten\u003C\u002Fa>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\"> in der Kussmundflotte fanden zwei Weltreisende einen deutlich kleineren FKK-Bereich vor als bei ihrer Buchung im Internet dargestellt. Das Landgericht Rostock wertet das als jetzt Reisemangel und spricht dem Ehepaar 3.430 Euro Reisepreisminderung zu.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Die beiden Passagiere aus Dortmund hatten im Februar 2024 eine Weltreise mit der Diva gebucht. Der Reisepreis f&uuml;r die Tour von \u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">November 2025 bis M&auml;rz 2026\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\"> betrug 68.600 Euro. Zum Zeitpunkt der Buchung zeigte der auf der Aida-Website abrufbare Deckplan einen FKK-Bereich auf dem obersten Deck. Zur Ausstattung geh&ouml;rten ein Whirlpool, eine Dusche und ein Sonnendach.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cstrong style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Umbau ver&auml;ndert FKK-Bereich\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Zwischen Buchung und Reiseantritt lie&szlig; Aida das Schiff umfassend renovieren. Dabei wurde aus dem bisherigen FKK-Bereich das neue Sky Deck, das ausschlie&szlig;lich Suiten-G&auml;sten zur Verf&uuml;gung steht.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Das Ehepaar hatte keine Suite gebucht und musste deshalb auf den neuen FKK-Bereich ein Deck tiefer ausweichen. In den Ver&auml;nderungen sahen die G&auml;ste einen Reisemangel und zogen vor Gericht. Insgesamt verlangten die Kunden eine Erstattung von 15.000 Euro &ndash; rund 22 Prozent des Reisepreises.&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">In der Sache gibt das zust&auml;ndige Landgericht Rostock den beiden nun recht und stellt im Verfahren fest, dass der neue FKK-Bereich nicht der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung entspricht.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cstrong style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Online-Deckplan gibt den Ausschlag\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Mit Urteil vom 14. August 2026 (Az. 1 O 169\u002F26) sprach das LG dem Ehepaar eine Reisepreisminderung von\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\"> 3.430 Euro zu &ndash;\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\"> f&uuml;nf Prozent des Warenkorbs.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Entscheidend war dabei, welche Erwartungen Aida bei der Buchung geweckt hatte. In den eigentlichen Buchungsunterlagen und im Reiseprospekt fanden sich zwar keine gesonderten Angaben zum FKK-Bereich. Der damals auf der Aida-Website verf&uuml;gbare Deckplan zeigte jedoch dessen Lage und Ausstattung.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">F&uuml;r das Gericht war diese Darstellung ma&szlig;geblich. Damit k&ouml;nnen auch frei zug&auml;ngliche Informationen im Internet die geschuldete Reiseleistung mitpr&auml;gen, selbst wenn sie nicht ausdr&uuml;cklich in den Buchungsunterlagen aufgef&uuml;hrt sind.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cstrong style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">15.000 Euro h&auml;lt Gericht f&uuml;r zu hoch\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Mit ihrer Forderung nach 15.000 Euro konnten sich die Reisenden allerdings nicht durchsetzen. Bei der H&ouml;he der Minderung betrachtet das Gericht die Weltreise als Ganzes. Der FKK-Bereich sei nur eines von zahlreichen Angeboten an Bord und im Rahmen der Landausfl&uuml;ge gewesen. F&uuml;nf Prozent des Reisepreises hielt das Gericht deshalb f&uuml;r angemessen.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Auch mit weiteren Kritikpunkten hatte das Ehepaar keinen Erfolg: Es beanstandete, dass auf der Aida Diva ein Buffetrestaurant weniger zur Verf&uuml;gung stand als bei fr&uuml;heren Reisen mit demselben Schiff. Zudem kritisierte es eine neu eingef&uuml;hrte Geb&uuml;hr f&uuml;r die Saunanutzung.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Daraus leitete das Gericht keine weitere Reisepreisminderung ab. Erfahrungen aus fr&uuml;heren Reisen werden nicht automatisch Bestandteil eines sp&auml;ter geschlossenen Reisevertrags. Anders bewertete das Gericht konkrete Informationen, die zum Zeitpunkt der Buchung verf&uuml;gbar waren &ndash; wie den damaligen Deckplan.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cstrong style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida pr&uuml;ft weitere rechtliche Schritte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Das Urteil ist noch nicht rechtskr&auml;ftig. \u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Damit ist eine Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Rostock noch m&ouml;glich. \u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Rechtsgrundlage f&uuml;r die Minderung sind &sect;&sect; 651i Abs. 3 Nr. 6 sowie 651m Abs. 1 und 2 BGB.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida Cruises will zun&auml;chst die Urteilsbegr&uuml;ndung auswerten.&nbsp;\u003C\u002Fspan>","Ein verkleinerter FKK-Bereich an Bord der Diva bringt Aida Cruises vor Gericht eine Niederlage ein. Foto: iStock\u002FDrewRawcliffe","21212-aida-stolpert-im-fkk-streit-ueber-eigenen-deckplan",{"title":133,"img":222,"caption":133,"description":133},"a15cd576454a21027453167a337f4387b5143850.jpg",[],[],[226,229,230,233,234,235,238,239,242],{"title":227,"slug":228},"Urteil","urteil",{"title":176,"slug":188},{"title":231,"slug":232},"Reiserecht","reiserecht",{"title":190,"slug":191},{"title":193,"slug":194},{"title":236,"slug":237},"Reisemängel","reisemaengel",{"title":207,"slug":208},{"title":240,"slug":241},"Reisepreis","reisepreis",{"title":243,"slug":244},"Aida Diva","aida-diva",{"id":246,"releaseDate":247,"updatedAt":248,"createdAt":249,"categoryId":174,"priority":144,"title":250,"subtitle":251,"topline":252,"excerpt":253,"content":254,"code":255,"slug":256,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":257,"pilotImage":259,"galleryImages":260,"tags":261},20704,1781877600,1782053001,1781880005,"Dertour vs. DRSF – ​„Der Skandal, der keiner ist“","Buller\u002FDRSF","Buller verteidigt Fonds","Der DRSF habe die Veranstalterbranche in einer schwierigen Phase stabilisiert und bei der FTI-Insolvenz seine Funktionsfähigkeit bewiesen, ist Michael Buller überzeugt. Kritik an Fonds, Aufsicht und Verbänden hält der VIR-Vorstand in wesentlichen Punkten für unbegründet.","\u003Cem>Das \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20705-kammergericht-weist-dertour-klage-gegen-den-drsf-ab\">Urteil des Kammergerichts Berlin\u003C\u002Fa> im Streit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds sorgt weiterhin f&uuml;r Diskussionen in der Branche. W&auml;hrend VUSR-Chefin Marija Linnhoff von einem Systemversagen spricht, h&auml;lt VIR-Vorstand Michael Buller die Kritik f&uuml;r &uuml;berzogen. Im Gespr&auml;ch mit TRVL COUNTER verteidigt er die Konstruktion des Fonds, weist zentrale Vorw&uuml;rfe zur&uuml;ck und erinnert daran, unter welchen Bedingungen der DRSF &uuml;berhaupt entstanden ist.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Cp>\u003Cbr \u002F>\r\nWer Michael Buller zuh&ouml;rt, merkt schnell: Das Thema bewegt ihn. Nicht nur fachlich, sondern auch pers&ouml;nlich. Zu oft, so sein Eindruck, werde &uuml;ber den DRSF diskutiert, ohne die Entstehungsgeschichte des Fonds wirklich zu kennen. &bdquo;Manche erz&auml;hlen Teilgeschichten. Man macht ein Teilbild und erkl&auml;rt dann die ganze Welt. Man muss aber das ganze Bild kennen&ldquo;, fordert der VIR-Vorstand.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTats&auml;chlich beginnt die Geschichte nicht mit dem aktuellen Gerichtsverfahren, sondern mit dem Start des DRSF am 1. November 2021. Damals stand die Reisebranche noch unter den Folgen der Corona-Pandemie. Viele Veranstalter verf&uuml;gten &uuml;ber bestehende B&uuml;rgschaften ihrer bisherigen Absicherer, konnten diese aber nicht freibekommen, solange noch Altbuchungen bei diesen abgesichert wurden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig verlangte das neue System ebenfalls eine Sicherheitshinterlegung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r zahlreiche Unternehmen w&auml;re das kaum zu stemmen gewesen, so Buller. &bdquo;Die meisten h&auml;tten in Corona-Zeiten &uuml;berhaupt keine zweite B&uuml;rgschaft hinbekommen&ldquo;, erinnert er sich. Die L&ouml;sung bestand damals darin, dass der DRSF bereits f&uuml;r alle Reisen nach dem Stichtag haftete und die alten Sicherheiten dadurch freigegeben werden konnten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAus Bullers Sicht war das keine zus&auml;tzliche Belastung, sondern die Rettung eines gro&szlig;en Teils des Veranstaltermarktes. &bdquo;Wir haben die Veranstalter mit dieser L&ouml;sung damals gerettet.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum es zum Rechtsstreit kam\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau aus dieser &Uuml;bergangsregelung entstand jedoch der heutige Streit. Veranstalter wie Dertour argumentieren, dass sie f&uuml;r bestimmte Reisen faktisch doppelt gezahlt haben &ndash; einmal an die bisherigen Absicherer und zus&auml;tzlich an den DRSF.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Landgericht Berlin II folgte dieser Sichtweise zun&auml;chst teilweise und sprach Dertour R&uuml;ckzahlungen zu. Das Kammergericht Berlin kassierte diese Entscheidung sp&auml;ter wieder.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: center;\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F2025-06-24-Berlin-Innovationstage-2025-offenblende-KEVI-0395.jpg\" style=\"width: 860px; height: 573px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cem>\u003Csmall>F&uuml;r Michael Buller steht fest: Der DRSF hat sich bew&auml;hrt und ma&szlig;geblich zur Stabilisierung des Veranstaltermarktes beigetragen\u003C\u002Fsmall>\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Buller ist bemerkenswert, dass beide Seiten aus seiner Sicht gar nicht anders handeln k&ouml;nnen. &bdquo;Nat&uuml;rlich muss ein Vorstand sagen: Wir haben zweimal bezahlt, von irgendjemandem wollen wir das Geld zur&uuml;ck&ldquo;, sagt er. Ebenso nachvollziehbar sei aber die Position des Fonds. Dieser k&ouml;nne nicht einfach Millionenbetr&auml;ge auszahlen, solange die Rechtslage nicht abschlie&szlig;end gekl&auml;rt sei.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wenn sich sp&auml;ter herausstellt, dass kein Anspruch bestand, w&auml;re das eine Veruntreuung des Fondsverm&ouml;gens&ldquo;, argumentiert Buller. Deshalb brauche es den Rechtsweg. &bdquo;Daf&uuml;r sind Gerichte eigentlich da: f&uuml;r Rechtsprechung und Rechtskl&auml;rung.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kritik an Eingriffen in laufende Verfahren\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau an diesem Punkt trennt sich die Sichtweise von Buller und jene seiner Kritiker.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders scharf reagiert er auf die Forderung, der DRV oder andere Gesellschafter des Fonds m&uuml;ssten st&auml;rker zugunsten der Veranstalter eingreifen. &bdquo;Wo k&auml;men wir denn dahin, wenn der DRV in Verfahren eingreift und sie zugunsten seiner Mitglieder beeinflusst? Das finde ich ehrlich gesagt als Forderung im Markt echt skandal&ouml;s&ldquo;, sagt Buller. Aus seiner Sicht w&uuml;rde genau dies die Neutralit&auml;t des Fonds gef&auml;hrden und das Vertrauen in das System besch&auml;digen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Diskussion um die Aufsicht\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAuch die Kritik an der Aufsicht des Fonds durch das Bundesjustizministerium sieht er differenzierter.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie&nbsp;VUSR-Vorsitzende Maria Linnhoff fordert bekanntlich, die Kontrolle k&uuml;nftig bei der Bafin anzusiedeln. Buller erinnert jedoch daran, dass der DRSF nie als klassisches Finanzprodukt konzipiert wurde. &bdquo;Das war nie nur eine Bank oder ein Finanzkonstrukt. Es ging darum, einen kompletten Markt zu stabilisieren&ldquo;, sagt er. Deshalb sei das Konstrukt deutlich komplexer als eine reine Finanzaufsicht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichwohl k&ouml;nne man &uuml;ber zuk&uuml;nftige Anpassungen immer diskutieren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Lob f&uuml;r den Aufbau des Sicherungssystems\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders emotional wird Buller, wenn er &uuml;ber die &ouml;ffentliche Wahrnehmung des Fonds spricht. Aus seiner Sicht ger&auml;t v&ouml;llig in den Hintergrund, welche Leistung der Aufbau des DRSF in k&uuml;rzester Zeit f&uuml;r die Branche bedeutete. &bdquo;Wir haben daf&uuml;r gesorgt, dass die Branche ein g&uuml;nstiges Absicherungssystem bekommen hat. Und dass sie am 1.11. &uuml;berhaupt noch ein Produkt hatten&ldquo;, sagt er. Auch ist der Fonds ein funktionierendes und mittlerweile g&uuml;nstiges Absicherungssystem f&uuml;r die deutsche Branche.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Aufbau eines komplett neuen Sicherungssystems innerhalb weniger Monate sei ein Kraftakt gewesen. &bdquo;Eine Bank und einen Versicherer innerhalb von sechs Monaten hochzuziehen und einsatzf&auml;hig zu machen, das ist ein Husarenst&uuml;ck.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20302-das-erwartet-die-teilnehmer-der-vir-innovationstage\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Fkarina-Schuh-Photography-7-2-2048x1366.jpg\" style=\"width: 680px; height: 453px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>&bdquo;Vision 2030 &ndash; Zukunft der digitalen Reisebranche&ldquo;:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Das erwartet die Teilnehmer&nbsp;der VIR Innovationstage am 23.\u002F24. Juni 2026.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20302-das-erwartet-die-teilnehmer-der-vir-innovationstage\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Cp>\u003Cbr \u002F>\r\nDabei spart Buller auch nicht mit Kritik an Teilen der Branche. Immer wieder werde der Fonds skandalisiert, obwohl viele Kritiker die rechtlichen Hintergr&uuml;nde gar nicht kennen w&uuml;rden, sie ignorieren oder gar zum Rechtsbruch auffordern.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBefremdlich findet er Forderungen wie: Verb&auml;nde m&uuml;ssten vertrauliche Informationen weitergeben oder in laufende Verfahren eingreifen. &bdquo;Wir m&uuml;ssen uns immer wieder rechtfertigen, dass wir etwas getan haben&ldquo;, sagt er. &bdquo;Beschimpft nicht die Mutigen, die etwas machen sondern die, die damals nichts gemacht haben.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>DRV sieht weiter Kl&auml;rungsbedarf\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInteressant ist dabei, dass auch der DRV keineswegs vollst&auml;ndig auf der Seite des Kammergerichts steht. Der Verband erkl&auml;rte nach dem Urteil ausdr&uuml;cklich, dass die Argumentation zur Doppelbelastung aus seiner Sicht weiterhin nicht ausreichend ber&uuml;cksichtigt worden sei.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig respektiert der DRV die Rechtsprechung und setzt sich weiterhin f&uuml;r niedrigere Entgelte sowie eine finanzielle Entlastung der Veranstalter ein.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Gemeinsames Ziel: Entlastung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZumindest in einem Punkt herrscht zwischen DRV und Buller weitgehend Einigkeit: Die Branche soll weiter entlastet werden. Was aber untergeht in der Diskussion ist, dass der DRSF sein urspr&uuml;ngliches Zielkapital deutlich schneller erreicht habe als erwartet. Die Gelder, um die es geht, sind in das Fondsverm&ouml;gen geflossen und haben dazu gesorgt, dass man die Beitr&auml;ge schon fr&uuml;her senken konnte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau darin liegt vielleicht die eigentliche Erkenntnis dieser Debatte: In der Sache sind die Unterschiede oft kleiner als die &ouml;ffentliche Auseinandersetzung vermuten l&auml;sst. Kaum jemand stellt den Wunsch nach einer Entlastung der Veranstalter infrage.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Zwischen Verbraucherschutz und Brancheninteressen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Streit entz&uuml;ndet sich vielmehr an der Frage, wie ein Sicherungssystem organisiert sein muss, das zugleich Verbraucher sch&uuml;tzt, wirtschaftlich tragf&auml;hig bleibt und rechtssicher funktioniert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer DRSF hat bei der Insolvenz von FTI bewiesen, dass das Grundprinzip funktioniert. Die aktuelle Diskussion zeigt jedoch, dass mit wachsender Reife des Fonds neue Fragen entstehen &ndash; &uuml;ber Aufsicht, Einfluss, Finanzierung und die Balance zwischen Brancheninteressen und Neutralit&auml;t.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Michael Buller ist die Bewertung dennoch eindeutig. Die aktuelle Debatte werde emotionaler gef&uuml;hrt, als es die Fakten rechtfertigten. Sein Urteil f&auml;llt entsprechend klar aus: Der DRSF-Streit sei vor allem eines &ndash; &bdquo;ein Skandal, der keiner ist&ldquo;.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Während Kritiker von Fehlentwicklungen und Systemversagen sprechen, sieht VIR-Vorstand Michael Buller den DRSF als Erfolgsgeschichte. Foto: VIR","20704-dertour-vs-drsf-–-​„der-skandal-der-keiner-ist“",{"title":133,"img":258,"caption":133,"description":133},"e028ea7bc7d32de9e44b0e2d03b3180d50216ea0.jpg",[],[],[262,265,268,271,274,277,280,281,284],{"title":263,"slug":264},"Reisevertrieb","reisevertrieb",{"title":266,"slug":267},"Veranstalter","veranstalter",{"title":269,"slug":270},"Dertour","dertour",{"title":272,"slug":273},"VIR","vir",{"title":275,"slug":276},"VUSR","vusr",{"title":278,"slug":279},"Michael Buller","michael-buller",{"title":207,"slug":208},{"title":282,"slug":283},"Reisesicherungsfonds","reisesicherungsfonds",{"title":285,"slug":286},"DRSF","drsf",{"id":288,"releaseDate":289,"updatedAt":290,"createdAt":291,"categoryId":174,"priority":144,"title":292,"subtitle":293,"topline":294,"excerpt":295,"content":296,"code":297,"slug":298,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":299,"pilotImage":301,"galleryImages":302,"tags":303},20705,1781614800,1781882918,1781882137,"Kammergericht weist Dertour-Klage gegen den DRSF ab","Dertour\u002FDRSF","Urteil in Berlin","Im juristischen Tauziehen um Sicherungsentgelte hat der DRSF einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Berliner Kammergericht wies die Forderung von Dertour auf Rückzahlung von rund 1,27 Millionen Euro zurück.","Das Berliner Kammergericht hat die Klage der Dertour Group gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin II aus dem Dezember 2025 kassiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Kern des Rechtsstreits geht es um rund 1,27 Millionen Euro, die Dertour zur&uuml;ckfordert &ndash; Sicherungsentgelte, die der Konzern nach eigener Darstellung doppelt entrichtet hatte:\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>zun&auml;chst &uuml;ber bestehende Versicherungsvertr&auml;ge und dann\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>erneut an den DRSF f&uuml;r Reisen, die vor Fondsstart im November 2021 gebucht, aber erst danach angetreten wurden.\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\nDas Landgericht hatte Dertour in erster Instanz teilweise Recht gegeben und geurteilt, der DRSF d&uuml;rfe f&uuml;r solche Reisen keine Sicherungsentgelte erheben. Das Kammergericht sah dies in der Berufungsverhandlung Ende vergangener Woche anders und gab dem DRSF Recht, der die Beitragsforderungen als korrekt betrachtet.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEine schriftliche Urteilsbegr&uuml;ndung liegt bislang nicht vor.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>DRV kritisiert Entscheidung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Deutsche Reiseverband (DRV) bezeichnete das Urteil als &bdquo;nicht nachvollziehbar&ldquo; und k&uuml;ndigte an, die Urteilsbegr&uuml;ndung zu pr&uuml;fen. Aus Sicht des Verbandes m&uuml;sse das Argument doppelt gezahlter Beitr&auml;ge st&auml;rker zugunsten der Veranstalter gewertet werden &ndash; das Thema habe hohe Tragweite f&uuml;r die gesamte Branche.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nUnabh&auml;ngig vom Urteil will der DRV weiterhin auf eine &bdquo;schnelle und deutliche Absenkung&ldquo; der DRSF-Entgelte sowie eine Weiterentwicklung des Sicherheitenkonzepts dr&auml;ngen.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Hintergrund: Was ist der DRSF?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Deutsche Reisesicherungsfonds &ndash; kurz DRSF &ndash; ist \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F10125-der-reisesicherungsfonds-ist-gestartet\">seit November 2021\u003C\u002Fa> die zentrale Absicherung f&uuml;r Pauschalreisende in Deutschland. Wer seinen Urlaub bei einem deutschen Veranstalter bucht und dieser insolvent wird, bekommt &uuml;ber den DRSF sein Geld zur&uuml;ck oder wird nach Hause geholt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Ausl&ouml;ser f&uuml;r die Gr&uuml;ndung war die Thomas-Cook-Pleite 2019: Das bis dahin geltende Versicherungssystem war auf maximal 110 Millionen Euro begrenzt &ndash; viel zu wenig, um die Sch&auml;den zu decken. Am Ende musste der Staat mit &uuml;ber 100 Millionen Euro einspringen. Danach war klar, dass ein neues, tragf&auml;higeres Modell her musste.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAlle Reiseveranstalter ab einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro zahlen seitdem verpflichtend in den Fonds ein &ndash; &uuml;ber eine j&auml;hrliche Umlage sowie eine bonit&auml;tsabh&auml;ngige Sicherheitsleistung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKleinere Anbieter k&ouml;nnen freiwillig mitmachen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Kapitalentwicklung verlief schneller als erwartet: Bereits im Oktober 2023 &ndash; vier Jahre fr&uuml;her als gesetzlich vorgeschrieben &ndash; erreichte der Fonds seine erste Zielmarke von 750 Millionen Euro. Angesichts des hohen F&uuml;llstands \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F17783-drsf-senkt-beitraege-fuer-reiseveranstalter\">senkte das Bundesjustizministerium die Veranstalterbeitr&auml;ge ab September 2025\u003C\u002Fa> in zwei Stufen von einem auf schlie&szlig;lich 0,5 Prozent des absicherungspflichtigen Jahresumsatzes &ndash; ein Schritt, den die Branche begr&uuml;&szlig;te, aber als nicht ausreichend bezeichnete. Seitdem geraten Beitragsh&ouml;he und Transparenz des Fonds weiter unter Druck","Rückschlag für Dertour im Streit mit dem DRSF: Das Kammergericht Berlin gab dem Reisesicherungsfonds Recht und kassierte die Entscheidung der Vorinstanz. Foto: iStock\u002Fnew look casting","20705-kammergericht-weist-dertour-klage-gegen-den-drsf-ab",{"title":133,"img":300,"caption":133,"description":133},"3249fa522eea4eeeecfab25f569c8976ef1e7093.jpg",[],[],[304,307,308,309,310],{"title":305,"slug":306},"DRV","drv",{"title":227,"slug":228},{"title":269,"slug":270},{"title":207,"slug":208},{"title":285,"slug":286},{"id":312,"releaseDate":313,"updatedAt":314,"createdAt":315,"categoryId":174,"priority":144,"title":316,"subtitle":317,"topline":318,"excerpt":319,"content":320,"code":321,"slug":322,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":323,"pilotImage":325,"galleryImages":326,"tags":327},20577,1780815660,1780835396,1780819678,"Aida zieht im Provisionsstreit vor den BGH","Aida Klage","Kampf gegen Cashback","Der viel diskutierte Provisionsstreit erreicht die nächste Instanz. Aida sieht erhebliche Auswirkungen auf die künftige Marktordnung im Reisevertrieb und will vor dem Bundesgerichtshof zentrale Fragen zu Vertragsklauseln, Handelsvertreterstatus und Wettbewerbsregeln klären lassen.","\u003Cp>\u003Cem>Der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Streit um Cashback und Provisionsrabatte im Reisevertrieb\u003C\u002Fa> ist noch lange nicht entschieden. Nach Informationen aus dem Umfeld von Aida hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Kreuzfahrtanbieters angenommen. Damit bleibt das D&uuml;sseldorfer Urteil vorerst ohne Rechtskraft. Hinter dem Verfahren steht weit mehr als die Frage nach f&uuml;nf Prozent R&uuml;ckverg&uuml;tung: Es geht um die k&uuml;nftigen Spielregeln im Reisevertrieb, die Rolle der Reiseb&uuml;ros und die Frage, ob Beratung oder Rabatt k&uuml;nftig den Wettbewerb bestimmen. Aida warnt vor einer Entwicklung, die den Markt nachhaltig ver&auml;ndern k&ouml;nnte.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nDie juristische Auseinandersetzung um Provisionsweitergabeverbote im Reisevertrieb geht in die n&auml;chste Runde. Nachdem das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf die Revision nicht zugelassen hatte, hat Aida Anfang Juni Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen des Unternehmens wurde die Beschwerde angenommen. Zudem erhielt die Reederei eine Fristverl&auml;ngerung f&uuml;r die Begr&uuml;ndung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDamit ist der viel diskutierte Rechtsstreit vorerst nicht rechtskr&auml;ftig abgeschlossen.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20578-aida-zieht-vor-den-bgh-warum-die-branche-noch-lange-keine-gewissheit-hat\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Fca369d9ce81f28a677ddb01a7e3e3283e47ce208.jpg\" style=\"width: 560px; height: 355px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>Kommentar:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Wer das D&uuml;sseldorfer Urteile als endg&uuml;ltige Niederlage f&uuml;r Aida interpretiert, greift zu kurz. Der Fall ist l&auml;ngst nicht abgeschlossen.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F19738-digitale-buchungen-dominieren-%E2%80%93-ki-kommt-mit-grossen-schritten\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nAus Sicht von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>geht es dabei l&auml;ngst nicht mehr um den konkreten Fall eines einzelnen Vertriebspartners. Vielmehr sieht das Unternehmen eine Grundsatzfrage ber&uuml;hrt, die erhebliche Auswirkungen auf den gesamten deutschen Reisevertrieb haben k&ouml;nnte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Aida&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>ist Beklagte&nbsp;&ndash; nicht Kl&auml;gerin.\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInnerhalb des Unternehmens st&ouml;&szlig;t bereits die &ouml;ffentliche Wahrnehmung des Verfahrens auf Kritik. Wie aus Unternehmenskreisen zu h&ouml;ren ist, werde h&auml;ufig vom &bdquo;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan>-Urteil&ldquo; gesprochen, obwohl die Reederei den Rechtsstreit nicht angestrengt habe. Tats&auml;chlich sei \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verklagt worden, nachdem ein Vertriebspartner trotz vertraglicher Vereinbarung weiterhin R&uuml;ckverg&uuml;tungen an Kunden gew&auml;hrt habe. Erst nach mehrfachen Hinweisen und Abmahnungen sei der Agenturvertrag gek&uuml;ndigt worden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Darstellung von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>steht deshalb nicht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Veranstalter Rabatte verbieten darf. Vielmehr gehe es um die grunds&auml;tzliche Verbindlichkeit vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Vertriebspartnern.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum Aida&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>den Rechtsstreit weiterf&uuml;hrt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIn der Branche wurde zuletzt mehrfach die Frage gestellt, warum \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>nach zwei verlorenen Instanzen &uuml;berhaupt noch den Gang nach Karlsruhe sucht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVertrauliche Quellen bei \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verweisen darauf, dass die Reederei die Einstufung des Verfahrens als blo&szlig;en Einzelfall nicht nachvollziehen k&ouml;nne. Nach Auffassung des Unternehmens betrifft die Frage von Provisionsweitergabeverboten zahlreiche Veranstalter und Vertriebspartner im deutschen Markt. Gerade deshalb sei eine h&ouml;chstrichterliche Kl&auml;rung notwendig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIntern wird argumentiert, dass ein rechtskr&auml;ftiges Urteil ohne weitere &Uuml;berpr&uuml;fung als Signal an zahlreiche Marktteilnehmer verstanden werden k&ouml;nnte, ebenfalls mit R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodellen zu arbeiten. Dies w&uuml;rde nach Einsch&auml;tzung des Unternehmens zwangsl&auml;ufig weitere Konflikte und neue Gerichtsverfahren nach sich ziehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Sorge vor einem Preis- statt Qualit&auml;tswettbewerb\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders deutlich wird die Haltung des Unternehmens beim Blick auf die m&ouml;glichen Marktfolgen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWie aus \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan>-Kreisen verlautet, bef&uuml;rchtet man langfristig eine Verschiebung des Wettbewerbs von Beratung und Service hin zu reinem Preiswettbewerb. Die Sorge: Finanzstarke Plattformen, Mitarbeiterportale oder branchenfremde Anbieter k&ouml;nnten ihre Gesch&auml;ftsmodelle nutzen, um Provisionen teilweise zur&uuml;ckzugeben und damit Kunden anzulocken. Kleinere und mittelst&auml;ndische Reiseb&uuml;ros h&auml;tten einem solchen Wettbewerb kaum etwas entgegenzusetzen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIntern wird dabei immer wieder auf die Bedeutung der pers&ouml;nlichen Beratung verwiesen. Kreuzfahrten seien erkl&auml;rungsbed&uuml;rftige Produkte, die von qualifizierter Beratung profitierten. Ein Markt, der sich &uuml;berwiegend &uuml;ber Rabatte definiere, gef&auml;hrde aus Sicht des Unternehmens langfristig die Vielfalt der Vertriebslandschaft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Handelsvertreterstatus als zweiter Streitpunkt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNeben dem eigentlichen Provisionsweitergabeverbot verfolgt \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>noch ein weiteres Ziel: Nach Angaben aus dem Umfeld des Unternehmens h&auml;lt die Reederei die bisherige rechtliche Auslegung des sogenannten echten und unechten Handelsvertreters f&uuml;r nicht mehr zeitgem&auml;&szlig;. Die zugrunde liegenden Definitionen stammten aus einer Vertriebswelt, die mit der heutigen Realit&auml;t des Reisevertriebs nur noch bedingt vergleichbar sei.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInsider berichten, dass \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>insbesondere neuere europ&auml;ische Regelwerke und Freistellungsverordnungen st&auml;rker ber&uuml;cksichtigt sehen m&ouml;chte. Die Frage, wer letztlich die Preishoheit besitzt und wie moderne Vermittlungsmodelle kartellrechtlich einzuordnen sind, k&ouml;nnte deshalb weit &uuml;ber die Kreuzfahrtbranche hinaus Bedeutung erlangen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kein Abschied vom Agenturmodell\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBemerkenswert ist dabei eine Aussage, die innerhalb des Unternehmens mehrfach betont wird: Selbst im Falle einer endg&uuml;ltigen Niederlage vor dem Bundesgerichtshof sieht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>keinen Anlass, das bestehende Agenturmodell grunds&auml;tzlich infrage zu stellen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Informationen aus Unternehmenskreisen w&uuml;rde die Reederei in diesem Fall lediglich die beanstandete Klausel aus ihren Vertr&auml;gen entfernen. Das Handelsvertretermodell und die Zusammenarbeit mit Reiseb&uuml;ros sollen nach den derzeitigen Vorstellungen unver&auml;ndert fortgef&uuml;hrt werden. &Uuml;ber einen Wechsel in ein Maklermodell werde intern nicht nachgedacht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die eigentliche Bedeutung des Verfahrens\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau darin liegt die eigentliche Brisanz des Falls. Die juristische Auseinandersetzung betrifft nicht die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs an sich. Sie k&ouml;nnte jedoch dar&uuml;ber entscheiden, ob sich der Wettbewerb k&uuml;nftig st&auml;rker &uuml;ber Beratung oder &uuml;ber Preisnachl&auml;sse definiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSollte der Bundesgerichtshof die Auffassung der D&uuml;sseldorfer Gerichte best&auml;tigen, d&uuml;rften zahlreiche Veranstalter ihre Vertragswerke &uuml;berpr&uuml;fen m&uuml;ssen. Gleichzeitig k&ouml;nnten weitere Marktteilnehmer versuchen, &auml;hnliche R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle einzuf&uuml;hren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Einsch&auml;tzung von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>w&uuml;rde dies allerdings nicht automatisch zu einem fl&auml;chendeckenden Wandel f&uuml;hren. Solange entsprechende Klauseln Bestandteil bestehender Agenturvertr&auml;ge sind, m&uuml;ssten Veranstalter bei Verst&ouml;&szlig;en weiterhin zun&auml;chst abmahnen und k&ouml;nnten anschlie&szlig;end k&uuml;ndigen. Neue Verfahren w&auml;ren damit nahezu vorprogrammiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDamit wird der Fall Aida zunehmend zu einer Grundsatzentscheidung &uuml;ber die k&uuml;nftige Marktordnung im deutschen Reisevertrieb. Die eigentliche Antwort wird nun voraussichtlich nicht mehr in D&uuml;sseldorf, sondern in Karlsruhe gesucht.\r\n\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: right;\">Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Der Streit um Provisionsweitergabeverbote ist noch nicht entschieden. Aida hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Foto: iStock","20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh",{"title":133,"img":324,"caption":133,"description":133},"d5d78962be394fe4b11e102ce8170af2725a6971.jpg",[],[],[328,329,330,331,332,335,338,339],{"title":176,"slug":188},{"title":190,"slug":191},{"title":193,"slug":194},{"title":263,"slug":264},{"title":333,"slug":334},"Provision","provision",{"title":336,"slug":337},"Rückvergütung","rueckverguetung",{"title":207,"slug":208},{"title":340,"slug":341},"Cashback","cashback",{"id":343,"releaseDate":344,"updatedAt":345,"createdAt":346,"categoryId":174,"priority":144,"title":347,"subtitle":348,"topline":349,"excerpt":350,"content":351,"code":352,"slug":353,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":354,"pilotImage":356,"galleryImages":357,"tags":358},20578,1780815600,1780835136,1780820228,"Aida zieht vor den BGH: Warum die Branche noch lange keine Gewissheit hat","Aida Klage Kommentar","Kommentar","Der Rechtsstreit um Provisionsweitergaben im Reisevertrieb ist noch lange nicht beendet. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hält Aida den Fall offen. Damit könnte eine der wichtigsten Grundsatzfragen der Touristik erstmals höchstrichterlich geklärt werden.","\u003Cp>\u003Cem>Der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Streit um die Weitergabe von Provisionen im Reisevertrieb\u003C\u002Fa> entwickelt sich zunehmend zu einer der wichtigsten juristischen Grundsatzfragen der Touristik. Wer die j&uuml;ngsten Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf bereits als endg&uuml;ltige Niederlage f&uuml;r Aida oder gar als Freibrief f&uuml;r fl&auml;chendeckende Kundenrabatte interpretiert, greift jedoch zu kurz. Denn der Fall ist l&auml;ngst nicht abgeschlossen.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nEin entscheidender neuer Aspekt wird in vielen Diskussionen bislang &uuml;bersehen: Aida hat am 1. Juni 2026 \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh\">Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt\u003C\u002Fa>. Damit ist der Rechtsstreit nicht rechtskr&auml;ftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof wird sich nun zun&auml;chst mit der Frage befassen, ob die grunds&auml;tzliche Bedeutung des Falls eine h&ouml;chstrichterliche &Uuml;berpr&uuml;fung rechtfertigt. Bereits diese Entwicklung macht deutlich, dass die juristische Bewertung keineswegs so eindeutig ist, wie manche Marktteilnehmer derzeit suggerieren.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Worum geht es &uuml;berhaupt?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Kern dreht sich das Verfahren um sogenannte Provisionsweitergabeverbote. Dabei handelt es sich um Vertragsklauseln, die Reiseb&uuml;ros untersagen, Teile ihrer Provision als Rabatt oder R&uuml;ckverg&uuml;tung an Kunden weiterzugeben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKonkret hatte die S-Markt &amp; Mehrwert GmbH &amp; Co. KG, ein Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, ihren Kunden bis zu f&uuml;nf Prozent des Reisepreises aus den erhaltenen Provisionen zur&uuml;ckerstattet. Nachdem dies trotz entsprechender Aufforderungen fortgesetzt wurde, k&uuml;ndigte \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>den Agenturvertrag. Daraufhin zog die Kl&auml;gerin vor Gericht. Wichtig dabei: Nicht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>hat geklagt, sondern \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verteidigt sich als Beklagte gegen die Anfechtung einer seit vielen Jahren branchen&uuml;blichen Vertragsklausel.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Zwei Gerichte, ein Ergebnis &ndash; aber unterschiedliche Begr&uuml;ndungen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSowohl das Landgericht D&uuml;sseldorf als auch das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf kamen zu dem Ergebnis, dass das Provisionsweitergabeverbot kartellrechtlich unzul&auml;ssig sei. Bemerkenswert ist jedoch, dass beide Gerichte ihre Entscheidungen teilweise unterschiedlich begr&uuml;ndeten. Schon dieser Umstand zeigt, wie komplex die juristische Bewertung tats&auml;chlich ist.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDenn anders als manche Schlagzeile vermuten l&auml;sst, handelt es sich keineswegs um eine glasklare Rechtsfrage. Das Hintergrundpapier verweist ausdr&uuml;cklich darauf, dass die ma&szlig;gebliche europ&auml;ische Leitentscheidung aus dem Jahr 1987 stammt und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seitdem erheblich ver&auml;ndert haben. Auch die aktuelle EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und neue Leitlinien spielen heute eine Rolle, die damals noch gar nicht existierten.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Mehr als ein Streit um f&uuml;nf Prozent\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie eigentliche Bedeutung des Verfahrens liegt ohnehin nicht in den gew&auml;hrten R&uuml;ckverg&uuml;tungen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTats&auml;chlich geht es um die Grundsatzfrage, wie sich der Wettbewerb im Reisevertrieb k&uuml;nftig definieren soll. Die Bef&uuml;rworter einer freien Provisionsweitergabe argumentieren, dass Reiseb&uuml;ros frei &uuml;ber ihre Verg&uuml;tung verf&uuml;gen k&ouml;nnen sollten. Aus ihrer Sicht st&auml;rkt dies den Wettbewerb und erm&ouml;glicht g&uuml;nstigere Preise f&uuml;r Verbraucher.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Bundeskartellamt hat sich entsprechend kritisch gegen&uuml;ber Provisionsweitergabeverboten ge&auml;u&szlig;ert.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Gegenseite verweist dagegen auf die Folgen f&uuml;r die Vertriebsstruktur. Veranstalter investieren erhebliche Mittel in Produktentwicklung, Marketing und Markenaufbau. Sie argumentieren, dass ein unkontrollierter Rabattwettbewerb langfristig zu einer Erosion der Margen f&uuml;hren k&ouml;nnte. Besonders kleinere und mittelst&auml;ndische Reiseb&uuml;ros k&ouml;nnten dann unter Druck geraten, weil gro&szlig;e Vertriebsorganisationen oder finanzstarke Vermittler deutlich leichter mit R&uuml;ckverg&uuml;tungen operieren k&ouml;nnen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Konflikt lautet daher nicht &bdquo;Rabatt ja oder nein&ldquo;, sondern vielmehr: Soll der Wettbewerb k&uuml;nftig prim&auml;r &uuml;ber den Preis oder &uuml;ber Beratungsleistung, Service und Kundenn&auml;he gef&uuml;hrt werden?\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das Agenturmodell steht nicht zur Debatte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEbenso wichtig ist eine weitere Einordnung: In den vergangenen Wochen entstand teilweise der Eindruck, das gesamte Agenturmodell k&ouml;nne durch das Urteil ins Wanken geraten. Daf&uuml;r gibt es derzeit keinerlei Grundlage.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSelbst wenn die Gerichte letztlich bei ihrer Auffassung bleiben sollten, betrifft die Entscheidung ausschlie&szlig;lich das Provisionsweitergabeverbot. Die &uuml;brigen Bestandteile der Agenturvertr&auml;ge bleiben davon unber&uuml;hrt. Weder bestehende Buchungen noch die grunds&auml;tzliche Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Reiseb&uuml;ros stehen zur Diskussion.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWer das Ende des Handelsvertreter- oder Agenturmodells ausruft, betreibt daher eher Dramatisierung als Analyse.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum die Entscheidung f&uuml;r die gesamte Branche wichtig ist\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig w&auml;re es ein Fehler, die Tragweite des Falls zu untersch&auml;tzen. Provisionsweitergabeverbote finden sich in den Agenturvertr&auml;gen zahlreicher Veranstalter. Eine h&ouml;chstrichterliche Entscheidung h&auml;tte deshalb weit &uuml;ber \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>hinaus Wirkung. Sie w&uuml;rde erstmals verbindliche Leitlinien f&uuml;r die gesamte Branche schaffen und k&ouml;nnte die Spielregeln des Reisevertriebs nachhaltig beeinflussen. Genau diese fehlende Rechtssicherheit ist derzeit das eigentliche Problem.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Branche sollte jetzt nicht voreilig handeln\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVor diesem Hintergrund erscheint es riskant, aus dem D&uuml;sseldorfer Urteil bereits operative Konsequenzen abzuleiten. Solange keine rechtskr&auml;ftige Entscheidung vorliegt, bleiben die bestehenden Vertragsverh&auml;ltnisse unver&auml;ndert bestehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nReiseb&uuml;ros, die nun in gr&ouml;&szlig;erem Umfang Provisionsanteile an Kunden weitergeben und damit gegen ihre jeweiligen Agenturvertr&auml;ge versto&szlig;en, m&uuml;ssen weiterhin mit Konsequenzen rechnen. Dazu kann auch die K&uuml;ndigung eines Agenturvertrages geh&ouml;ren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nUnd selbst wenn weitere Marktteilnehmer den gleichen Weg wie die Kl&auml;gerin einschlagen sollten, w&auml;re die Rechtsfrage damit keineswegs automatisch gekl&auml;rt. Vielmehr d&uuml;rften neue Verfahren folgen, die wiederum die gleichen Instanzen durchlaufen m&uuml;ssten. Die Branche w&uuml;rde sich damit auf Jahre hinaus in einer rechtlichen Grauzone bewegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fazit\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Fall \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>ist l&auml;ngst mehr als ein Streit &uuml;ber f&uuml;nf Prozent Rabatt. Er ber&uuml;hrt zentrale Fragen des Wettbewerbs, der Vertriebsstrukturen und der zuk&uuml;nftigen Marktordnung im deutschen Reisevertrieb.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGerade deshalb sollte die Diskussion weniger ideologisch gef&uuml;hrt werden, als es derzeit oft geschieht. Die einen sehen im Urteil den Sieg des freien Wettbewerbs, die anderen den Beginn einer gef&auml;hrlichen Rabattspirale. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit &ndash; wie so oft &ndash; irgendwo dazwischen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nFest steht vor allem eines: Mit der am 1. Juni eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde ist die juristische Auseinandersetzung in eine neue Phase eingetreten. Solange keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, gibt es weder endg&uuml;ltige Gewinner noch Verlierer.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Veranstalter, Reiseb&uuml;ros und Vertriebsorganisationen bleibt die wichtigste Erkenntnis daher vorerst: abwarten. Denn die entscheidende Runde dieses Verfahrens k&ouml;nnte erst noch bevorstehen.\r\n\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Viele Marktteilnehmer werteten die Urteile aus Düsseldorf bereits als Niederlage für Aida. Doch die Reederei zieht weiter vor den Bundesgerichtshof. Foto: iStock","20578-aida-zieht-vor-den-bgh-warum-die-branche-noch-lange-keine-gewissheit-hat",{"title":133,"img":355,"caption":133,"description":133},"ca369d9ce81f28a677ddb01a7e3e3283e47ce208.jpg",[],[],[359,360,361,362,363,364,365,366,367],{"title":227,"slug":228},{"title":176,"slug":188},{"title":190,"slug":191},{"title":193,"slug":194},{"title":263,"slug":264},{"title":333,"slug":334},{"title":336,"slug":337},{"title":207,"slug":208},{"title":340,"slug":341},{"id":369,"releaseDate":370,"updatedAt":371,"createdAt":372,"categoryId":174,"priority":144,"title":373,"subtitle":374,"topline":375,"excerpt":376,"content":377,"code":133,"slug":378,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":379,"pilotImage":381,"galleryImages":382,"tags":383},20415,1779094860,1779107867,1779102041,"„Weiteres Alarmsignal“ – RTK-Chef ordnet Aida-Urteil ein","Bösl","Cashback-Debatte","Thomas Bösl ordnet das Urteil im Cashback-Streit zwischen Aida und S-Markt als Einzelfall ein. Der RTK-Chef sieht in dem Entschluss zwar keinen unmittelbaren Systembruch für Reisebüros, warnt aber vor einem zunehmend rabattgetriebenen Wettbewerb.","F&uuml;nf Tage nach dem Cashback-Urteil des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf im \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und S-Markt\u003C\u002Fa> meldet sich Thomas B&ouml;sl zu Wort. Der RTK-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Sprecher der Quality Travel Alliance (QTA) warnt vor voreiligen Schl&uuml;ssen &ndash; mahnt die Branche aber zugleich zur Wachsamkeit.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Einzelfall mit Signalwirkung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kartellsenat des OLG hatte am 13. Mai eine Berufung des Rostocker Kreuzfahrtanbieters zur&uuml;ckgewiesen und damit best&auml;tigt: Die 2018 ausgesprochene K&uuml;ndigung des Agenturvertrags mit dem Reisevermittler der Sparkassen S-Markt &amp; Mehrwert war rechtswidrig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht sah in dem vertraglichen Verbot der Provisionsweitergabe einen Versto&szlig; gegen das Kartellrecht &ndash; weil S-Markt als unabh&auml;ngiger Vermittler mit eigener Marktstellung nicht als &bdquo;echter&ldquo; Handelsvertreter einzustufen sei und ihm daher die Weitergabe von Provisionen an Kunden nicht untersagt werden d&uuml;rfe.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>B&ouml;sl: Ein spezieller Einzelfall\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl empfiehlt, die Tragweite des Urteils n&uuml;chtern einzuordnen: &bdquo;Wir sprechen hier grunds&auml;tzlich &uuml;ber einen speziellen Einzelfall. Das Urteil bedeutet deshalb weder automatisch das Ende des Handelsvertreterstatus noch einen Systembruch f&uuml;r den klassischen Reiseb&uuml;rovertrieb.&quot;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDennoch sei die Entscheidung &bdquo;ein weiteres Alarmsignal&ldquo; &ndash; denn sie falle in eine Zeit, in der Cashback- und R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle branchenweit deutlich zun&auml;hmen und den Druck auf provisionsbasierte Vertriebsstrukturen erh&ouml;hten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Ist Preisbindung noch real?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl stellt jedoch selbst eine Grundsatzfrage, die &uuml;ber den juristischen Einzelfall hinausgeht: &bdquo;Man muss inzwischen bereits die grunds&auml;tzliche Frage stellen, ob angesichts der Vielzahl und H&ouml;he von Gutscheinen, Boni und R&uuml;ckverg&uuml;tungen &uuml;berhaupt noch von einer echten Preisbindung gesprochen werden kann.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWenn hochwertige Pauschalreisen regelm&auml;&szlig;ig mit dreistelligen Cashback-Betr&auml;gen vermarktet w&uuml;rden, entstehe ein strategischer Widerspruch: Die Pauschalreise stehe in Deutschland f&uuml;r ein klar abgesichertes Produkt mit Veranstalterhaftung und Insolvenzschutz &ndash; dieses Qualit&auml;tsversprechen dauerhaft &uuml;ber Rabattmechanismen zu vermarkten, k&ouml;nne weder im Sinne eines gesunden Wettbewerbs noch im langfristigen Interesse von Veranstaltern und Kunden sein.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Drei Szenarien f&uuml;r die Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer RTK-Chef skizziert drei m&ouml;gliche Entwicklungspfade:\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Erstens k&ouml;nnten Veranstalter durch kluge Vertragsgestaltung und wettbewerbsgerechte Provisionsmodelle die Wettbewerbsf&auml;higkeit der Reiseb&uuml;ros aktiv absichern.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Zweitens k&ouml;nnten Marktteilnehmer R&uuml;ckverg&uuml;tungen verbindlich auf ein niedriges Ma&szlig; begrenzen oder g&auml;nzlich darauf verzichten.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Das dritte Szenario w&auml;re das aus B&ouml;sls Sicht gef&auml;hrlichste: Wenn immer mehr Akteure das Rabattspiel mitspielen, drohe der Touristik langfristig ein Preisbild, &bdquo;wie wir es aus anderen Branchen kennen: un&uuml;bersichtlich, austauschbar und zunehmend rabattgetrieben.&ldquo;\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n\u003Cstrong>Klares Bekenntnis zum station&auml;ren Vertrieb\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl schlie&szlig;t mit einem deutlichen Pl&auml;doyer: &bdquo;Reiseb&uuml;ros stehen f&uuml;r Beratung, Qualit&auml;t, Verantwortung, Erreichbarkeit und Vertrauen &ndash; gerade in einer immer komplexeren Welt.&ldquo; Dieses Vertriebsmodell weiter unter Druck zu setzen, w&auml;re &bdquo;ein strategischer Fehler f&uuml;r die gesamte Branche&ldquo;. Die RTK werde die Wettbewerbsf&auml;higkeit der Reiseb&uuml;ros deshalb &bdquo;entschlossen&ldquo; weiter sichern.","20415-„weiteres-alarmsignal“-–-rtk-chef-ordnet-aida-urteil-ein",{"title":133,"img":380,"caption":133,"description":133},"80b8610aa92ac7c9af5896774615ba8f4828567b.jpg",[],[],[384,387,390,393,394,395,398,401,402,403,404],{"title":385,"slug":386},"QTA","qta",{"title":388,"slug":389},"Thomas Bösl","thomas-boesl",{"title":391,"slug":392},"Reisebüro","reisebuero",{"title":227,"slug":228},{"title":176,"slug":188},{"title":396,"slug":397},"Reisebürokooperation","reisebuerokooperation",{"title":399,"slug":400},"RTK","rtk",{"title":263,"slug":264},{"title":336,"slug":337},{"title":207,"slug":208},{"title":340,"slug":341},{"id":406,"releaseDate":407,"updatedAt":408,"createdAt":409,"categoryId":174,"priority":144,"title":410,"subtitle":227,"topline":411,"excerpt":412,"content":413,"code":414,"slug":415,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":416,"pilotImage":418,"galleryImages":419,"tags":420},20386,1778661720,1778763014,1778670465,"Aida unterliegt im Rechtsstreit um Rückvergütungen","Cashback-Urteil","Der Rostocker Kreuzfahrtanbieter ist vor dem OLG Düsseldorf im Streit um Rückvergütungen gescheitert. Das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit von Preisbindung und Cashback im Reisevertrieb.","\u003Cp>Ein seit Jahren schwelender Grundsatzstreit im deutschen Reisevertrieb hat eine wegweisende Entscheidung erfahren:&nbsp;Nachdem der Reisevermittler der Sparkassen, S-Markt &amp; Mehrwert,&nbsp;seinen Kunden R&uuml;ckverg&uuml;tungen auf Aida-Buchungen gezahlt hatte, und entsprechende Mahnungen vonseiten Aida unbeachtet geblieben waren, k&uuml;ndigte der Rostocker Kreuzfahrtanbieter 2019 die Zusammenarbeit auf.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Landgericht D&uuml;sseldorf erkl&auml;rte diese K&uuml;ndigung f&uuml;r rechtswidrig &ndash; eine Entscheidung, gegen die Aida Berufung einlegte. Diese hat das OLG D&uuml;sseldorf nun zur&uuml;ckgewiesen (Az.: I-16 U 70\u002F24) und damit die erstinstanzliche Entscheidung in puncto Cashback vollumf&auml;nglich best&auml;tigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEs ist ein \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\">Urteil,&nbsp;das weit &uuml;ber den einzeln verhandelten Fall hinausweist\u003C\u002Fa>.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Hintergrund: Preisbindung und Handelsvertreterstatus\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas den Reiseagenturen durch Aida vertraglich auferlegte Verbot, die vereinbarte Vermittlungsprovision,&nbsp;Nachl&auml;sse oder sonstige geldwerte Vorteile &nbsp;&ndash; etwa &uuml;ber Gutscheine oder Bonuspunkte &ndash; auch nur anteilig an Sparkassenkunden weiterzugeben, &bdquo;beschr&auml;nkt die Freiheit des Wettbewerbs&ldquo; &ndash; so die Begr&uuml;ndung des Landgerichts in erster Instanz (Az.: 14d O 14\u002F22, 10 Oktober 2024). Das Gericht sah darin einen Versto&szlig; gegen &sect; 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB).\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">\u003Cstrong>Einfach gesagt:\u003C\u002Fstrong> Die Weitergabe von Provisionen an Endkunden &ndash; &bdquo;Cashback&ldquo; &ndash; ist rechtens und kann im Agenturvertrag nicht untersagt werden.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZudem erkannte das Landgericht seinerzeit dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch von S-Markt wegen der unwirksamen K&uuml;ndigung zu, durch die dem Vermittler haufenweise Buchungen durch die Lappen gegangen waren.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Farticle\u002FRichtungs%C3%A4nderung%20iStock%20sesame.jpg\" style=\"width: 1024px; height: 768px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>Kommentar: Die B&uuml;chse der Pandora:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Das OLG D&uuml;sseldorf st&auml;rkt R&uuml;ckverg&uuml;tungen und stellt die Preisbindung infrage. Ein Grundpfeiler des Vertriebs ger&auml;t ins Wanken.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Das Urteil war aus kartellrechtlicher Sicht durchaus vorhersehbar&ldquo;, \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">erkl&auml;rt Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reiseb&uuml;roverbands VUSR, in einer \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.facebook.com\u002Fvusr.de\u002Fposts\u002Fpfbid022DfF75MQAjQAmFcxHWFGe6kpnwpFfSxdWk9nTkqP6632u9Xz9VDz5rrW2NHZuHhil\" target=\"_blank\">Stellungnahme auf Facebook\u003C\u002Fa>.&nbsp;\u003C\u002Fspan>Die Grundsatzfragen rund um Preisbindung, Handelsvertreterstatus und Provisionsweitergabe besch&auml;ftigten die Branche nicht erst seit gestern, so Linnhoff, &bdquo;sondern faktisch seit Jahrzehnten&ldquo;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht ist in seiner Entscheidung letztlich der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt, der bereits 1987&nbsp;im&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">sogenannten\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>Fall der &bdquo;Fl&auml;mischen Reiseb&uuml;ros&ldquo; eine vergleichbare Preisbindung f&uuml;r unzul&auml;ssig erkl&auml;rt hatte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAusnahmen vom Verbot vertikaler Kartelle f&uuml;r Handelsvertreter gelten laut EuGH nur dann, wenn diese \u003Cu>vollst&auml;ndig\u003C\u002Fu> in das Vertriebssystem integriert sind und der Auftraggeber nahezu das gesamte wirtschaftliche Risiko tr&auml;gt &ndash; eine Bedingung, die auf unabh&auml;ngige Reiseb&uuml;ros im Gros nicht zutrifft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Gretchenfrage: &bdquo;echter&ldquo; oder &bdquo;unechter&ldquo; Handelsvertreter?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWie zuvor das Landgericht kommt der Senat im OLG zu dem Schluss, dass der Agenturvertrag kein &bdquo;echter&ldquo;&nbsp;Handelsvertretervertrag sei &ndash; bei dem unter bestimmten Umst&auml;nden eine Provisionsweitergabe ausgeschlossen werden k&ouml;nne.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVielmehr handele S-Markt &amp; Mehrwert als selbstst&auml;ndiges, unabh&auml;ngiges Unternehmen, das nicht in das Vertriebssystem von Aida eingebunden sei und Reisen zahlreicher Veranstalter vermittle. Als sogenannter &bdquo;unechter&ldquo; Handelsvertreter d&uuml;rfe ihm die Weitergabe von Provisionen nicht untersagt werden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht sieht in dem entsprechenden vertraglichen Verbot einen Versto&szlig; (gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV sowie &sect; 1 GWB), da es in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb verhindere.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Strukturproblem mit langer Geschichte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMarija Linnhoff verweist darauf, dass die Branche die aktuelle Situation mitverantwortet, indem sie &bdquo;diese Systeme selbst geschaffen und &uuml;ber viele Jahre akzeptiert&ldquo; habe. &bdquo;Heute zeigt sich, dass sich Rabatt- und Cashback-Modelle nicht mehr einfach &uuml;ber Vertragsklauseln zur&uuml;ckdrehen lassen. Das eigentliche Problem liegt deutlich tiefer.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nRabatt- und R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle seien in den 1980er- und 1990er-Jahren zunehmend akzeptiert und sp&auml;ter als normales Vertriebsinstrument toleriert worden &ndash; eine Dynamik, die sich heute kaum noch kontrollieren lasse, so Linnhoff.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>M&ouml;gliche Folgen f&uuml;r die Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Urteil ber&uuml;hrt einen Grundpfeiler des deutschen Reisevertriebssystems. Der Handelsvertreterstatus sch&uuml;tzt Reiseb&uuml;ros bislang im Preiswettbewerb mit reichweitenstarken Online-Riesen, indem er faktisch eine einheitliche Preisbindung zwischen station&auml;rem Vertrieb und Online-Plattformen sicherstellt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin vergleichsbares Modell gibt es in dieser Art blo&szlig; noch im Buchhandel oder im Vertrieb von Tabakwaren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSollte sich diese Rechtsprechung in der deutschen Reisewirtschaft durchsetzen, w&auml;ren die Konsequenzen erheblich. Bei den derzeit markt&uuml;blichen Provisionen von sieben oder acht bis zw&ouml;lf Prozent des Reisepreises arbeitet ein Gutteil der kleinen und mittleren, selbstst&auml;ndigen Reiseb&uuml;ros bereits heute an der Existenzgrenze. Ein einsetzender Preiswettbewerb k&ouml;nnte vor allem inhabergef&uuml;hrten Agenturen endg&uuml;ltig die Luft abschn&uuml;ren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cb>Wie geht es weiter?\u003C\u002Fb>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Aida hat nunmehr blo&szlig; noch die Option, binnen eines Monats ab Urteilszustellung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMarija&nbsp;Linnhoff mahnt jedoch an die Risiken einer weiteren Eskalation: Mit jedem weiteren Verfahren r&uuml;cke auch die grunds&auml;tzliche Diskussion um den Handelsvertreterstatus st&auml;rker in den Fokus &ndash; mit potenziell weitreichenden Folgen nicht nur f&uuml;r Aida, sondern branchenweit.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAls langfristigen Ausweg sieht die VUSR-Chefin eine grundlegende Neuordnung der Vertriebsmodelle, etwa in Richtung Nettoreisepreise, die Rollen klarer definierten und viele der heutigen Konflikte entsch&auml;rfen k&ouml;nnten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin Autor der Wirtschaftszeitung&nbsp;Handelsblatt hatte \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.handelsblatt.com\u002Fmeinung\u002Fkommentare\u002Fkommentar-urlaub-buchen-koennte-online-bald-teurer-sein-als-im-reisebuero\u002F100129326.html\">in seinem Kommentar\u003C\u002Fa> im Vorfeld des Urteils noch sch&auml;rfer gewarnt,&nbsp;Aida solle sich &bdquo;gut &uuml;berlegen, ob sie den Instanzenweg tats&auml;chlich weiterverfolgen will, um ihren bevorzugten Vertrieb &uuml;ber Reiseb&uuml;ros zu retten.&ldquo;\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Felix Hormel\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\r\n","Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von Aida Cruises im Streit um Rückvergütungen zurückgewiesen. Foto: iStock\u002Fbymuratdeniz","20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen",{"title":133,"img":417,"caption":133,"description":133},"ff20fc3b88dc724598d40c2494dbc1eb167a977e.jpg",[],[],[421,422,423,424,425],{"title":227,"slug":228},{"title":176,"slug":188},{"title":336,"slug":337},{"title":207,"slug":208},{"title":340,"slug":341},{"id":427,"releaseDate":428,"updatedAt":429,"createdAt":430,"categoryId":174,"priority":144,"title":431,"subtitle":432,"topline":433,"excerpt":434,"content":435,"code":436,"slug":437,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":438,"pilotImage":440,"galleryImages":441,"tags":442},20387,1778661660,1778686372,1778674813,"Kommentar zum Cashback-Urteil – die Büchse der Pandora","Kommentar Urteil","HV-Status wackelt","Das OLG Düsseldorf stärkt Rückvergütungen und stellt die bisherige Preisbindung, den stillen Konsens zwischen Veranstaltern und Vermittlern infrage. Damit gerät ein Grundpfeiler des deutschen Reisevertriebs ins Wanken. Die Branche steht vor einer strategischen Richtungsentscheidung.","\u003Cp>Was das OLG D&uuml;sseldorf \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">heute in Sachen AIDA vs. S-Markt entschieden hat\u003C\u002Fa>, ist juristisch wenig &uuml;berraschend. Politisch ist es ein Erdbeben. Das Urteil&nbsp;hat Bedeutung &uuml;ber den einzeln verhandelten Fall&nbsp;hinaus.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Handelsvertreterstatus war jahrzehntelang die stille &Uuml;bereinkunft einer Branche, die Preiswettbewerb scheute wie der Teufel das Weihwasser. Veranstalter, Verb&auml;nde und Vermittler haben das System gepflegt &ndash; und gemeinsam verdr&auml;ngt, dass es auf t&ouml;nernen F&uuml;&szlig;en steht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer EuGH hatte das Problem schon 1987, vor fast 40 Jahren, im \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">sogenannten&nbsp;\u003C\u002Fspan>Fall der &bdquo;Fl&auml;mischen Reiseb&uuml;ros&ldquo; bereits beim Namen genannt. Ge&auml;ndert hat sich wenig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das D&uuml;sseldorfer Urteil im &Uuml;berblick\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Die Praxis der R&uuml;ckverg&uuml;tung, egal wie sie ausgestaltet ist oder hei&szlig;t, kann im Agenturvertrag nicht untersagt werden. Punkt.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Die K&uuml;ndigung des Agenturvertrags mit S-Markt &amp; Mehrwert durch Aida mit Verweis auf R&uuml;ckverg&uuml;tungen war entsprechend rechtswidrig.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Das Urteil des Landgerichts D&uuml;sseldorf vom Oktober 2024 wird damit vollumf&auml;nglich best&auml;tigt.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Aufgrund der durch die\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;rechtswidrige&nbsp;K&uuml;ndigung vers&auml;umten Buchungen steht dem Vermittler&nbsp;\u003C\u002Fspan>S-Markt Schadensersatz zu.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, Aida kann lediglich eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Die Crux des Systems\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau hier liegt das strukturelle Problem, das das Urteil offenlegt: Die Branche hat &uuml;ber Jahrzehnte einen Vertragsstatus gepflegt, der juristisch kaum h&auml;lt, was er verspricht. Der Begriff &bdquo;Handelsvertreter&ldquo; wurde zur Schutzbezeichnung &ndash; zum Schutz vor Preiswettbewerb &ndash;, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen daf&uuml;r tats&auml;chlich erf&uuml;llt waren.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kurz gesagt:\u003C\u002Fstrong> Reiseb&uuml;ros nennen sich Handelsvertreter, handeln aber wie Unternehmer.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJetzt ist die B&uuml;chse der Pandora ge&ouml;ffnet. Die Frage, die die Branche so lange beiseitegeschoben hat, steht wie der Elefant im Raum: Wie selbstst&auml;ndig darf ein Vertriebspartner sein, bevor er nicht mehr wie ein verl&auml;ngerter Arm des Veranstalters behandelt werden kann?\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht hat geantwortet: S-Markt hat diese Grenze l&auml;ngst &uuml;berschritten &ndash; zu unabh&auml;ngig, zu breit aufgestellt, zu sehr selbstst&auml;ndiger Player. Wer f&uuml;r Dutzende Veranstalter gleichzeitig arbeitet, eigene Risiken tr&auml;gt und selbst entscheidet, wie er seine Kunden bindet, ist kein Vertriebsmitarbeiter in Disguise &ndash; er ist Unternehmer. Und Unternehmern kann man die Preisgestaltung nicht per Vertragsklausel verbieten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Verbot der Provisionsweitergabe, so das Gericht, verhindere in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb.&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Cashback ist nicht das Problem &ndash; Cashback ist ein Symptom.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Branche ist am Zug\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWas das f&uuml;r die Reisevermittler in Deutschland bedeutet, liegt auf der Hand. Der Handelsvertreterstatus hat Reiseb&uuml;ros bislang vor dem Preiswettbewerb gesch&uuml;tzt, den Online-Plattformen l&auml;ngst beherrschen. F&auml;llt dieser Schutz, geraten vor allem die Kleinen unter Druck &ndash; Freiberufler, Kleinstunternehmen, inhabergef&uuml;hrte Agenturen, die bei Provisionen von sieben bis zw&ouml;lf Prozent ohnehin an der Existenzgrenze arbeiten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin ruin&ouml;ser Verdr&auml;ngungswettbewerb zugunsten gro&szlig;er Portale w&auml;re die logische Konsequenz. Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reiseb&uuml;roverbands VUSR, bringt es in einer \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.facebook.com\u002Fvusr.de\u002Fposts\u002Fpfbid022DfF75MQAjQAmFcxHWFGe6kpnwpFfSxdWk9nTkqP6632u9Xz9VDz5rrW2NHZuHhil\" target=\"_blank\">Stellungnahme zum Urteil auf Facebook\u003C\u002Fa> auf den Punkt: &bdquo;Die Branche hat diese Systeme selbst geschaffen und &uuml;ber viele Jahre akzeptiert. Heute zeigt sich, dass sich Rabatt- und Cashback-Modelle nicht mehr einfach &uuml;ber Vertragsklauseln zur&uuml;ckdrehen lassen.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Antwort des Gerichts ist unbequem. Sie zeichnet ein paar Gewitterwolken an den Horizont. Aber sie war absehbar.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWas jetzt folgt, liegt in der Hand der Branche selbst. Sie kann auf Zeit spielen. Oder sie kann die Energie nutzen, die ein solches Urteil freisetzt, und Vertriebsmodelle f&uuml;r die Zukunft entwickeln.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das st&auml;rkste Argument bleibt unantastbar\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWer als Reiseb&uuml;ro heute &uuml;berleben will, sollte sich nicht auf den Handelsvertreterstatus verlassen. Und auch nicht darauf, dass die Veranstalter immer die richtigen Antworten parat haben.&nbsp;Im Vertrieb wurde lange reaktiv agiert &ndash; das D&uuml;sseldorfer Urteil ist die Einladung, das zu &auml;ndern. Unternehmerisches Denken und Eigeninitiative&nbsp;waren noch nie so wichtig wie jetzt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas soll keine generalisierende Kritik sein &ndash; Agenturen in gro&szlig;er Zahl gl&auml;nzen in dieser Hinsicht bereits.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kurs zeigt auf weitere Konsolidierung, auf Schulterschluss. \u003Cstrong>Denn die eigentliche W&auml;hrung der Reiseb&uuml;ros kann kein Gericht der Welt aburteilen:\u003C\u002Fstrong> unschlagbares Know-how, echter Service und pers&ouml;nliche Beratung als Fundament f&uuml;r das Vertrauen der Kunden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDiese Qualit&auml;ten &ndash; gepaart mit Biss und Einfallsreichtum &ndash; waren schon immer das st&auml;rkste Argument f&uuml;r den Counter. Sie werden&nbsp;es auch in Zukunft sein. Pandoras B&uuml;chse enthielt bekanntlich auch die Hoffnung.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Felix Hormel\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von Aida Cruises im Cashback-Streit zurückgewiesen: Der Kreuzfahrtanbieter darf die Weitergabe von Provisionen nicht verbieten. Foto: iStock\u002Fsesame","20387-kommentar-zum-cashback-urteil-–-die-buechse-der-pandora",{"title":133,"img":439,"caption":133,"description":133},"ec3acf4f7e0faf378c778f897653d299b069d020.jpg",[],[],[443,444,445,446,447,449],{"title":227,"slug":228},{"title":176,"slug":188},{"title":336,"slug":337},{"title":207,"slug":208},{"title":349,"slug":448},"kommentar",{"title":340,"slug":341},{"id":451,"releaseDate":452,"updatedAt":453,"createdAt":454,"categoryId":174,"priority":144,"title":455,"subtitle":456,"topline":207,"excerpt":457,"content":458,"code":459,"slug":460,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":461,"pilotImage":463,"galleryImages":464,"tags":465},20307,1777962000,1779174222,1777962334,"Reisebüros müssen nicht vor wirtschaftlichen Risiken warnen","DRV Urteil","Es besteht keine aktive Hinweispflicht von Reisebüros auf wirtschaftliche Risiken von Reiseanbietern. Diese Rechtsauffassung sieht der DRV aktuell bestätigt.","Es besteht keine aktive Hinweispflicht von Reiseb&uuml;ros auf wirtschaftliche Risiken von Reiseanbietern. Diese Rechtsauffassung sieht der DRV aktuell best&auml;tigt. Nach einem entsprechenden Urteil des Amtsgerichts Nordhorn wurde die Berufung jetzt zur&uuml;ckgezogen. Die Klage war gegen ein Lufthansa City Center-B&uuml;ro gerichtet gewesen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wir freuen uns sehr &uuml;ber diese Entwicklung. Der R&uuml;ckzug der Berufung best&auml;tigt unsere klare Rechtsauffassung und schafft wichtige Sicherheit f&uuml;r die t&auml;gliche Praxis in den Reiseb&uuml;ros&quot;, sagt Markus Orth, Mitglied des DRV-Vorstands und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Lufthansa City Center Reiseb&uuml;ropartner.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBereits das erstinstanzliche Urteil hatte klargestellt, dass die Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilit&auml;t von Reiseunternehmen nicht in den Aufgabenbereich von Reisemittlern f&auml;llt. Eine Hinweispflicht der Reiseb&uuml;ros besteht nur bei positiver Kenntnis &uuml;ber das Vorliegen eines Insolvenzantragsgrunds beziehungsweise eines laufenden Insolvenzverfahrens. Das Landgericht Osnabr&uuml;ck kommt diesbez&uuml;glich zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall &bdquo;eine Allgemeinkundigkeit beziehungsweise Offenkundigkeit der behaupteten konkret drohenden Insolvenz gerade nicht vorlag&quot;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Die Bewertung wirtschaftlicher Risiken liegt bei zust&auml;ndigen Institutionen wie Aufsichtsbeh&ouml;rden und Wirtschaftspr&uuml;fern &ndash; nicht bei den Reiseb&uuml;ros. Diese Sichtweise haben wir von Anfang an vertreten&quot;, erg&auml;nzt Anja Emig, Rechtsanw&auml;ltin im Justiziariat des DRV.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEs ist nicht die einzige gerichtliche Entscheidung in der Frage der Hinweispflichten. Das Amtsgericht Bad Homburg hat Mitte Februar ebenfalls im Sinne der Reisb&uuml;ros entschieden und damit die Rechtsauffassung des DRV best&auml;tigt.","Foto: iStock","20307-reisebueros-muessen-nicht-vor-wirtschaftlichen-risiken-warnen",{"title":133,"img":462,"caption":133,"description":133},"98fc645b203dd4013dd5f1ad7a98b3a13821d7f4.jpg",[],[],[466,469,472,475],{"title":467,"slug":468},"Pleite","pleite",{"title":470,"slug":471},"Reiseveranstalter","reiseveranstalter",{"title":473,"slug":474},"Reisebüros","reisebueros",{"title":207,"slug":208}]