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Der neue Newsletter bündelt zentrale Branchen-Entwicklungen, Trends und Nachrichten und ergänzt sie um strategische Einordnung. Ziel ist ein schneller Überblick zum Wochenschluss. Parallel kündigt das B2B-Medium einen weiteren Newsletter an, rein mit Kreuzfahrt-Content, der ab Mitte Mai aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen dieses dynamischen Segments aufgreift.","18614-entscheider-insights-neuer-newsletter-fuer-fuehrungskraefte","admin",1,"2026-05-03 15:39:49","2025-10-27 07:32:00",[],[],{"id":150,"article_id":151,"reference_key":152,"file_path":153,"definition":17,"title":133,"img":154},"14987","18614","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46","\u002Fmedia\u002Farticle\u002Fteaser\u002F_transformed\u002F78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg",[],"\u003Cdiv>TRVL COUNTER startet mit \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem>&nbsp;einen neuen Newsletter f&uuml;r F&uuml;hrungskr&auml;fte&nbsp;der Touristik. Das Format erscheint jeweils zum Wochenabschluss und fasst zentrale Branchenentwicklungen kompakt zusammen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Newsletter b&uuml;ndelt aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen und erg&auml;nzt sie um eine Leseempfehlung oder ein Interview mit strategischer Einordnung. Die Ausgabe soll in kurzer Zeit einen &Uuml;berblick &uuml;ber das Wochengeschehen geben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Zeit ist die knappste Ressource im Management. \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem> bringt das j&uuml;ngste Branchengeschehen in wenigen Minuten auf den Punkt &ndash; ausgew&auml;hlt, gefiltert und gezielt zusammengestellt&ldquo;, sagt Verlagschefin Irena Roth.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fokus auf Einordnung und Relevanz\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Redaktion setzt&nbsp;auf Analyse und Gewichtung statt auf reine Nachrichtenf&uuml;lle. Ziel ist es, Entscheidern eine Grundlage f&uuml;r strategische Bewertungen zu liefern.&nbsp;&bdquo;Wer unseren Newsletter liest, beh&auml;lt die relevanten Entwicklungen im Blick und kann fundiertere Entscheidungen treffen&ldquo;, sagt Chefredakteur Jean-Marc G&ouml;ttert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Neuer Kreuzfahrt-Newsletter angek&uuml;ndigt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZus&auml;tzlich k&uuml;ndigt TRVL COUNTER einen weiteren, kreuzfahrtspezifischen Newsletter&nbsp;an &ndash; rein mit Inhalten aus dem Markt mit Hochsee- und Flussreisen. Das neue Format startet ab Mitte Mai und richtet sich gezielt an Vermittler, Veranstalter und Produktverantwortliche.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Fokus stehen aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen. Damit erweitert TRVL COUNTER sein Angebot um ein spezialisiertes Format f&uuml;r eines der dynamischsten&nbsp;Segmente in der Touristik.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Erweiterung des bestehenden Portfolios\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMit den neuen Angeboten erg&auml;nzt TRVL COUNTER sein bestehendes Portfolio. Dazu z&auml;hlen die etablierten \u003Cem>morning news\u003C\u002Fem> an jedem Werktag, eine laufend aktualisierte Website ohne Paywall, Social-Media-Kan&auml;le auf Instagram, Facebook und LinkedIn sowie das zweiw&ouml;chentlich erscheinende E-Magazin \u003Cem>TRVL COUNTER Digital\u003C\u002Fem>. Hinzu kommt das Printmagazin \u003Cem>TRVL COUNTER Quarterly\u003C\u002Fem>, das alle drei Monate erscheint.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: center;\">\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fnewsletter-bestellen\u002F\">\u003Cu>\u003Cstrong>&gt;&gt;&gt; Zum&nbsp;zentralen Newsletter-Signup gelangen Sie hier &lt;&lt;&lt;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cdiv>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Positionierung als B2B-Medium\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTRVL COUNTER ist eine B2B-Medienmarke f&uuml;r die Touristik und Teil des inhabergef&uuml;hrten Life! Verlags mit Sitz in Hamburg. Das Angebot richtet sich an Reiseb&uuml;ros, Veranstalter und touristische Leistungstr&auml;ger.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\r\n",1765217280,1777815589,1761546720,0,{"page":144,"offset":160,"limit":162,"pagingCounter":144,"totalPosts":163,"totalPages":164,"prevPage":160,"hasPrevPage":165,"nextPage":164,"hasNextPage":166,"meta":167,"posts":168},10,17,2,false,true,[],[169,213,250,279,307,339,374,395,419,447],{"id":170,"releaseDate":171,"updatedAt":172,"createdAt":173,"categoryId":174,"priority":144,"title":175,"subtitle":176,"topline":177,"excerpt":178,"content":179,"code":180,"slug":181,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":182,"pilotImage":184,"galleryImages":185,"tags":186},20891,1783506600,1783513718,1783511509,20,"Aida setzt auf stabile Provisionen mit Langzeitwirkung","Aida","Vergütungen für Vertriebspartner","Aida setzt auf Kontinuität und verlängert das bestehende Provisionsmodell um ein weiteres Geschäftsjahr. Die Rostocker argumentieren die Entscheidung mit wachsendem Premiumgeschäft sowie mehr als 1.000 Agenturen, die zuletzt jährlich dadurch in höhere Vergütungsstufen aufgestiegen sind.","\u003Cp>Aida Cruises verl&auml;ngert das Provisionsmodell f&uuml;r Reiseb&uuml;ros und Online-Vertriebspartner unver&auml;ndert um ein weiteres Gesch&auml;ftsjahr. Umsatzstaffeln, Zusatzprovisionen und weitere Verg&uuml;tungselemente bleiben damit auch 2026\u002F2027 bestehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kreuzfahrtanbieter begr&uuml;ndet den Schritt mit der Entwicklung der vergangenen f&uuml;nf Jahre: Nach Angaben der Rostocker&nbsp;sind Umsatz, Premiumbuchungen und die absolute Provisionsquote aufseiten der Agenturen kontinuierlich gestiegen. Die Stabilit&auml;t des Modells habe ma&szlig;geblich dazu beigetragen, dass immer mehr Partner in h&ouml;here Provisionsstufen aufsteigen konnten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Aida sieht sich durch Entwicklung best&auml;tigt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Provisionsmodell bleibt seit dem Vertriebsgesch&auml;ftsjahr 2021\u002F2022 damit bereits im f&uuml;nften Jahr in Folge unver&auml;ndert. Dabei h&auml;tten sich nicht nur die G&auml;stezahlen positiv entwickelt. Noch st&auml;rker seien Umsatz und Durchschnittsumsatz pro Agentur gewachsen. Parallel habe sich der Anteil der Premium- und Comfort-Tarife am Gesamtumsatz deutlich erh&ouml;ht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDarin sieht Aida den Beleg daf&uuml;r, dass sich das bestehende Verg&uuml;tungsmodell sowohl f&uuml;r den Veranstalter als auch f&uuml;r die Vertriebspartner bew&auml;hrt hat.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Die Wertigkeit eines Provisionsmodells steigt mit der Dauer seiner Stabilit&auml;t&ldquo;, lautet in diesem Zusammenhang das Credo von Vertriebschef Uwe Mohr. Je l&auml;nger Umsatzstufen und Verg&uuml;tungsstruktur unver&auml;ndert blieben, desto st&auml;rker profitierten die Reiseb&uuml;ros also von ihrer eigenen Gesch&auml;ftsleistung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Premiumgesch&auml;ft sorgt f&uuml;r h&ouml;here Provisionen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin wesentlicher Treiber sei der deutlich gestiegene Premiumanteil. Buchungen in den Tarifen Premium und Comfort werden weiterhin mit einer zus&auml;tzlichen Provision von zwei Prozent verg&uuml;tet. Nach Berechnungen von Aida entspricht allein dieser Effekt im Durchschnitt einer absoluten Provisionsverbesserung von rund einem Prozentpunkt f&uuml;r die Agenturen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInsgesamt sei die durchschnittliche Provisionsquote der Vertriebspartner in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig investiere Aida inzwischen einen h&ouml;heren Anteil seines Umsatzes in den Partnervertrieb als noch vor einigen Jahren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wir setzen bewusst auf Kontinuit&auml;t und damit auf Attraktivit&auml;t&ldquo;, sagt auch Alexander Ewig, Senior Vice President Marketing &amp; Sales bei der Kussmundreederei. Ziel ist ein Provisionsmodell, &bdquo;das die Leistung unserer Vertriebspartner transparent abbildet, Ertragspotenziale schafft und gleichzeitig ein hohes Ma&szlig; an Planungssicherheit bietet&ldquo;, so Ewig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Immer mehr Reiseb&uuml;ros steigen auf\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Entwicklung spiegle sich auch in den Umsatzklassen wider. Seit dem Vertriebsgesch&auml;ftsjahr 2022\u002F2023 seien j&auml;hrlich mehr als 1.000 Agenturen mindestens eine Umsatzstufe aufgestiegen, mehrere Hundert sogar um zwei oder mehr Klassen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r das laufende Gesch&auml;ftsjahr rechnet Aida erneut mit mehr als 1.000 Aufsteigern. Bereits jetzt h&auml;tten sich rund 800 Agenturen um ein sogenanntes Deck verbessert, mehr als 500 davon seien schon vorzeitig in eine h&ouml;here Provisionsklasse eingestuft worden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAn diesem Prinzip h&auml;lt Aida fest: Agenturen werden unterj&auml;hrig hochgestuft, wenn sie die n&auml;chste Umsatzklasse voraussichtlich erreichen. R&uuml;ckstufungen innerhalb des laufenden Gesch&auml;ftsjahres gibt es dagegen nicht. Auch nach einem schw&auml;cheren Jahr w&uuml;rden keine Verg&uuml;tungen zur&uuml;ckgefordert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>7.000 Partner verkaufen Aida\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Aussage von Uwe Mohr umfasst das deutsche Vertriebsnetz seit rund drei Jahren konstant etwa 7.000 buchende Agenturen. F&uuml;r Aida ist das ein Zeichen daf&uuml;r, dass sich der station&auml;re Vertrieb nach der Pandemie stabil entwickelt hat und Kreuzfahrten inzwischen einen noch h&ouml;heren Stellenwert im Reiseb&uuml;rogesch&auml;ft einnehmen.&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Die Entwicklung sei &uuml;ber alle Altersgruppen der Kunden hinweg zu beobachten.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAuch die Online-Reiseb&uuml;ros entwickeln sich nach Angaben von Ewig positiv. Deren Wachstum falle 2026 sogar &uuml;berdurchschnittlich aus. Insgesamt gewinne jedoch der gesamte Partnervertrieb hinzu.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMit Blick auf die Zusammenarbeit mit Check 24 zeigte sich Ewig zufrieden &ndash; und versichert:&nbsp;Die Sorge, das Cashback-Verbot k&ouml;nne dort unterlaufen werden, habe sich nicht best&auml;tigt. Rabatt oder R&uuml;ckverg&uuml;tungen f&uuml;r Aida-Reisen gebe es auf der Plattform nicht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Gute Buchungslage f&uuml;r Sommer und Winter\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Positiv &auml;u&szlig;erte sich Ewig auch zur aktuellen Nachfrage. Das Last-Minute-Gesch&auml;ft entwickle sich &uuml;ber alle Fahrtgebiete hinweg erfreulich und auf einem stabilen Preisniveau. Gleichzeitig laufe das langfristige Buchungsgesch&auml;ft f&uuml;r den kommenden Winter noch besser als im Vorjahr.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Besonders stark entwickelten sich nach seinen Angaben derzeit die Karibik sowie die Asien-Routen. Auch Nordeuropa verzeichne eine gute Nachfrage. Bei den Kanaren sei das Buchungstempo traditionell etwas kurzfristiger, insgesamt liege man aber im Plan, so Ewig.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Stabil, aber nicht in Stein gemei&szlig;elt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nW&auml;hrend Aida das Provisionsmodell zuletzt gleich f&uuml;r zwei Jahre verl&auml;ngert hatte, gilt die aktuelle Zusage zun&auml;chst nur f&uuml;r das kommende Vertriebsgesch&auml;ftsjahr. Hintergrund sind zwei angek&uuml;ndigte Schiffsneubauten. Aida will sich offenhalten, die Vertriebsstrategie im Zusammenhang mit deren Vermarktung sp&auml;ter erneut zu bewerten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Unternehmen hatte im April 2025 zwei Neubauten einer komplett neuen Generation bei der italienischen Werft Fincantieri\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\"> &ndash; und damit nicht wie traditionell in Papenburg &ndash;&nbsp;\u003C\u002Fspan>bestellt. Die beiden baugleichen Schiffe mit Platz f&uuml;r circa 4.200 G&auml;ste\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;bei Doppelbelegung\u003C\u002Fspan> sollen im Fr&uuml;hjahr 2030 sowie im Winter 2031\u002F2032 in Dienst gestellt werden. Damit wird die Kussmundflotte von aktuell elf auf 13 Schiffe wachsen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Neubauauftrag kommt parallel zur laufenden Flottenmodernisierung: Erst rund zwei Monate zuvor hatte Aida mit der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fprodukt\u002F17045-aida-diva-in-neuem-gewand\">Renovierung der Diva in Marseille\u003C\u002Fa> das gr&ouml;&szlig;te Modernisierungsprogramm der Unternehmensgeschichte gestartet. Bis 2028 sollen im Rahmen dieses Programms \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fprodukt\u002F17633-aida-schickt-weitere-kussmuender-in-die-werft\">alle sieben Schiffe der Sphinx- beziehungsweise Selection-Klasse\u003C\u002Fa> &ndash; Diva, Bella und Luna sowie Blu, Mar, Sol und Stella &ndash; umfassend modernisiert werden.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: right;\">\u003Cem style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: right;\">Felix Hormel\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Verwandte Nachrichten\u003C\u002Fstrong>\r\n\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Personell steht Aida vor einem Einschnitt. Vertriebschef Uwe Mohr verl&auml;sst den Kreuzfahrtanbieter nach mehr als einem Jahrzehnt und \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20442-uwe-mohr-geht-bei-aida-von-bord-und-wechselt-zu-alltours\">wechselt als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Vertrieb zu Alltours\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Parallel besch&auml;ftigt Aida weiterhin der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Rechtsstreit um Cashback-Aktionen\u003C\u002Fa>&nbsp;mit R&uuml;ckverg&uuml;ter S-Markt &amp; Mehrwert. Nach der Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf hat das Unternehmen \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh\">Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt\u003C\u002Fa>. Aus Sicht von Aida hat das Verfahren grunds&auml;tzliche Bedeutung f&uuml;r die k&uuml;nftigen Wettbewerbsregeln im Reisevertrieb.\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n","Premiumgeschäft stärkt Reisebüroerträge: Aida verlängert Provisionsmodell zum fünften Mal in Folge und sieht in dieser Stabilität den größten Wert des Systems. Foto: iStock\u002FKohlerphoto","20891-aida-setzt-auf-stabile-provisionen-mit-langzeitwirkung",{"title":133,"img":183,"caption":133,"description":133},"0d7b3a1535ca66b0a3115270240f318c9f2d69aa.jpg",[],[],[187,190,192,195,198,201,204,207,210],{"title":188,"slug":189},"Reisebüro","reisebuero",{"title":176,"slug":191},"aida",{"title":193,"slug":194},"Aida Cruises","aida-cruises",{"title":196,"slug":197},"Kreuzfahrten","kreuzfahrten",{"title":199,"slug":200},"Reisevertrieb","reisevertrieb",{"title":202,"slug":203},"Reederei","reederei",{"title":205,"slug":206},"Provision","provision",{"title":208,"slug":209},"Provisionsmodell","provisionsmodell",{"title":211,"slug":212},"Cashback","cashback",{"id":214,"releaseDate":215,"updatedAt":216,"createdAt":217,"categoryId":218,"priority":144,"title":219,"subtitle":220,"topline":221,"excerpt":222,"content":223,"code":224,"slug":225,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":226,"pilotImage":228,"galleryImages":229,"tags":230},20825,1782900000,1782993010,1782902397,22,"„Der Wettbewerb darf nicht über Rabatte entschieden werden“","Interview Jörg Eichler","Interview mit Jörg Eichler (MSC)","Persönliche Beratung bleibt aus Sicht von Jörg Eichler der Schlüssel zum Kreuzfahrtverkauf. Im Interview erklärt der DACH-Chef von MSC Cruises, warum KI den Counter nicht ersetzt, weshalb er Cashback kritisch sieht und wie die Reederei den Markt weiter ausbauen will.","\u003Cem>Mit J&ouml;rg Eichler &uuml;bernimmt einer der erfahrensten Kreuzfahrtmanager Deutschlands die Verantwortung f&uuml;r \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftag\u002Fmsc\">MSC Cruises\u003C\u002Fa> in Deutschland, &Ouml;sterreich und der Schweiz. Im exklusiven Gespr&auml;ch mit TRVL COUNTER erkl&auml;rt er, warum er den deutschen Markt noch lange nicht f&uuml;r ausgereizt h&auml;lt, warum Cashback aus seiner Sicht der falsche Weg ist und weshalb K&uuml;nstliche Intelligenz die Reiseb&uuml;ros st&auml;rken statt verdr&auml;ngen wird.​\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Cp>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Herr Eichler, Sie &uuml;bernehmen den DACH-Markt in einer Phase, in der die Kreuzfahrt zu den Gewinnern im Tourismus geh&ouml;rt. Wo sehen Sie die gr&ouml;&szlig;ten Chancen f&uuml;r MSC?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDeutschland ist f&uuml;r MSC Cruises einer der wichtigsten Quellm&auml;rkte weltweit. Wir haben hier in den vergangenen Jahren konsequent investiert und uns als klare Nummer drei etabliert. Darauf k&ouml;nnen wir aufbauen. Gleichzeitig glaube ich aber, dass wir das eigentliche Potenzial des Marktes noch l&auml;ngst nicht ausgesch&ouml;pft haben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Konkurrenz im deutschsprachigen Raum ist aber gro&szlig;, oder?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJa, aber unser Ziel ist gar nicht, Kunden von Aida oder TUI Cruises wegzunehmen. Nat&uuml;rlich konkurrieren wir miteinander, aber unser eigentlicher Ansatz ist ein anderer: Wir wollen den gesamten Kreuzfahrtmarkt vergr&ouml;&szlig;ern. Es gibt nach wie vor viele Menschen, die noch nie eine Kreuzfahrt gemacht haben. Genau diese Zielgruppe m&ouml;chten wir begeistern. Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man das sehr deutlich. Deutschland ist inzwischen der zweitgr&ouml;&szlig;te Kreuzfahrtmarkt der Welt. Gleichzeitig machen Kreuzfahrten gemessen an allen Urlaubsreisen immer noch einen vergleichsweise kleinen Anteil aus.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: center;\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002FMSC%20Magnifica_Warnem%C3%BCnde_2.jpg\" style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: center; width: 860px; height: 645px;\" \u002F>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: center;\" \u002F>\r\n\u003Csmall style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: center;\">\u003Cem>An Bord der MSC Magnifica (von links): Rostocks Hafenkapit&auml;n Ralf Zachau, J&ouml;rg Eichler, DACH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer MSC Cruises und Explora Journeys, und Jens-Aurel Scharner, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Rostock Port\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fsmall>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Viele Reiseb&uuml;ros vergleichen MSC automatisch mit AIDA oder TUI Cruises. Ist dieser Vergleich &uuml;berhaupt sinnvoll?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNur teilweise. Nat&uuml;rlich bewegen wir uns im gleichen Markt. Aber wir haben bewusst eine andere Positionierung. Unsere St&auml;rke liegt im internationalen Flair. Wer Lust hat, Menschen aus ganz Europa und aus der ganzen Welt kennenzulernen, verschiedene Kulturen zu erleben und ein mediterranes Lebensgef&uuml;hl zu genie&szlig;en, findet das bei MSC. Das bedeutet aber keineswegs, dass deutsche G&auml;ste auf Komfort verzichten m&uuml;ssen. Alle wichtigen Informationen an Bord gibt es selbstverst&auml;ndlich auf Deutsch, ebenso deutschsprachige Ansprechpartner an Rezeption oder Guest Service. Das internationale Publikum ist deshalb keine H&uuml;rde, sondern ein zus&auml;tzlicher Erlebnisfaktor.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Gleichzeitig bauen Sie Ihre Pr&auml;senz in deutschen H&auml;fen konsequent aus.\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJa, aber wir sind schon seit Jahrzehnten in Deutschland pr&auml;sent. Gerade erst haben wir 20 Jahre kontinuierliche Pr&auml;senz in Kiel gefeiert. Auch Hamburg und Warnem&uuml;nde geh&ouml;ren seit vielen Jahren zu unserem Hafennetzwerk. Dazu kommt unsere Flotte: Wir verf&uuml;gen &uuml;ber eine enorme Routenvielfalt und zahlreiche Ein- und Ausschiffungsh&auml;fen. Gerade heute, wo Flugpreise stark schwanken, bietet das den Kunden und den Reiseb&uuml;ros eine enorme Flexibilit&auml;t.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Neue Schiffe werden immer spektakul&auml;rer. Wird das Schiff inzwischen wichtiger als die Route?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Route geh&ouml;rt f&uuml;r deutsche G&auml;ste nach wie vor zu den wichtigsten Buchungsgr&uuml;nden. Gleichzeitig er&ouml;ffnen moderne Schiffe v&ouml;llig neue M&ouml;glichkeiten. Familien, die bisher Cluburlaub oder Ferienparks gebucht haben, entdecken pl&ouml;tzlich Kreuzfahrten f&uuml;r sich, weil sie an Bord Wasserparks, Entertainment, Sportangebote oder Freizeitm&ouml;glichkeiten finden, die fr&uuml;her ausschlie&szlig;lich an Land existierten. Es geht also nicht darum, die klassische Kreuzfahrt neu zu definieren, sondern den Markt zu erweitern und neue Zielgruppen anzusprechen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Ein Erfolgsmodell ist hier der MSC Yacht Club. Wie entwickelt sich dieses Premiumsegment?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAu&szlig;erordentlich gut. Die Nachfrage w&auml;chst seit Jahren kontinuierlich. Deshalb investieren wir inzwischen sogar in den \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftag\u002Fmsc-yacht-club\">nachtr&auml;glichen Einbau von Yacht Clubs auf weiteren Schiffen\u003C\u002Fa>. Besonders erfreulich ist, dass Deutschland, &Ouml;sterreich und die Schweiz inzwischen nach den USA unser zweitwichtigster Markt f&uuml;r den Yacht Club sind. Das zeigt sehr deutlich, dass hochwertige Kreuzfahrtangebote im deutschsprachigen Markt eine enorme Nachfrage haben.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: center;\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F1_%20MSC%20Cruises%20upgraded%20MSC%20Yacht%20Club%20restaurant%20as%20seen%20on%20MSC%20Splendida.jpg\" style=\"width: 860px; height: 573px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Csmall>\u003Cem>Das neue Restaurant des MSC Yacht Club &ndash; hier an Bord der Splendida &ndash;&nbsp;ist bald auf auf allen Schiffen der Fantasia-Klasse verf&uuml;gbar\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fsmall>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Auf der anderen Seite klagen etwa Familien &uuml;ber steigende Urlaubskosten. Ist eine Kreuzfahrt heute &uuml;berhaupt noch bezahlbar?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIch w&uuml;rde sogar behaupten, dass viele Kreuzfahrten heute g&uuml;nstiger sind als vergleichbare landgest&uuml;tzte Urlaubsangebote. Nat&uuml;rlich h&auml;ngt das immer von Saison, Route oder Kabinenkategorie ab. Aber genau hier beginnt die eigentliche St&auml;rke der Reiseb&uuml;ros. Durch unsere vielen Abfahrtsh&auml;fen k&ouml;nnen Reiseberater sehr flexibel planen. Mal ist die Anreise mit dem Auto sinnvoll, mal mit der Bahn oder &uuml;ber einen anderen Flughafen. Diese Vielzahl an M&ouml;glichkeiten k&ouml;nnen Familien oft gar nicht selbst &uuml;berblicken. Ich bin &uuml;berzeugt, dass Reiseb&uuml;ros mit einer guten Beratung h&auml;ufig Angebote finden, die preislich unter einem vergleichbaren Cluburlaub liegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Nahostkrise und die Diskussion &uuml;ber steigende Kerosinpreise haben viele Urlauber verunsichert. Haben Sie das unmittelbar gesp&uuml;rt?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJa, allerdings anders, als viele erwartet h&auml;tten. Interessanterweise sind unsere langfristigen Buchungen sogar gestiegen. Dagegen waren mittelfristige Buchungen zeitweise etwas zur&uuml;ckhaltender. Gleichzeitig beobachten wir heute einen deutlich st&auml;rkeren Last-Minute-Markt als fr&uuml;her. Das bedeutet f&uuml;r uns im Yield Management vor allem eines: Ruhe bewahren. Man darf nicht zu fr&uuml;h in Panik geraten oder vorschnell an der Preisschraube drehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Sie haben gleichzeitig sehr fr&uuml;h angek&uuml;ndigt, auf Treibstoffzuschl&auml;ge zu verzichten. Warum war Ihnen das so wichtig?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWeil Menschen heute vor allem Planungssicherheit brauchen. Wer seinen Jahresurlaub bucht, m&ouml;chte nicht Wochen sp&auml;ter erfahren, dass pl&ouml;tzlich zus&auml;tzliche Kosten entstehen. Deshalb haben wir bewusst entschieden, keine Treibstoffzuschl&auml;ge zu erheben. Gerade in einer Zeit geopolitischer Unsicherheiten schafft das Vertrauen.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: center;\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002FMSC%20Magnifica%20after%20her%20refurbishment%20in%20Malta.jpeg\" style=\"width: 860px; height: 573px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Csmall>\u003Cem>Die MSC Magnifica nach ihrer Renovierung in Malta\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fsmall>\u003C\u002Fdiv>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Ein anderes kontrovers diskutiertes Thema ist Cashback. Nach den Gerichtsverfahren rund um Aida besch&auml;ftigt das inzwischen die gesamte Branche. Wie blickt MSC darauf?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r mich sollte Wettbewerb grunds&auml;tzlich &uuml;ber Leistung stattfinden und nicht &uuml;ber Rabattschlachten. Nat&uuml;rlich gibt es unterschiedliche Vertriebsmodelle. Aber wenn der Markt beginnt, sich ausschlie&szlig;lich &uuml;ber Preisnachl&auml;sse zu definieren, verlieren am Ende alle Beteiligten. Reiseb&uuml;ros investieren sehr viel Zeit in Beratung, Produktauswahl und Kundenbetreuung. Diese Leistung muss auch einen Wert haben. Deshalb setzen wir auf partnerschaftliche L&ouml;sungen und den Dialog mit unseren Vertriebspartnern.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Sie halten Cashback also nicht f&uuml;r ein geeignetes Instrument?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIch glaube nicht, dass man damit langfristig loyale Kunden gewinnt. Wer ausschlie&szlig;lich wegen eines Rabatts kauft, wird beim n&auml;chsten g&uuml;nstigeren Angebot wieder wechseln. Kundenbindung entsteht durch Vertrauen, Kompetenz und Service. Gerade im Kreuzfahrtsegment ist Beratung unglaublich wertvoll. Wir sprechen &uuml;ber unterschiedliche Reedereien, Schiffsklassen, Kabinenkategorien, Tarife, Anreisepakete und Routen. Das l&auml;sst sich eben nicht einfach vergleichen wie ein Standardprodukt. Deshalb sollten Reiseb&uuml;ros ihre Beratungsqualit&auml;t selbstbewusst in den Mittelpunkt stellen. Das ist ihr eigentlicher Wettbewerbsvorteil.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>K&uuml;nstliche Intelligenz ver&auml;ndert derzeit den gesamten Reisevertrieb. Viele Reiseb&uuml;ros fragen sich, ob sie in einigen Jahren &uuml;berhaupt noch gebraucht werden. Wie sehen Sie das?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDiese Diskussion erinnert mich sehr an die Zeit, als das Internet aufkam. Damals wurden Reiseb&uuml;ros ebenfalls f&uuml;r ein Auslaufmodell erkl&auml;rt. Viele waren &uuml;berzeugt, dass pers&ouml;nliche Beratung verschwinden w&uuml;rde. Das Gegenteil ist eingetreten. Ich glaube, dass wir mit KI etwas &Auml;hnliches erleben werden. Nat&uuml;rlich wird sie viele Prozesse vereinfachen. Angebote werden schneller erstellt, Informationen schneller gefunden und Routineaufgaben automatisiert. Aber das ersetzt keinen Menschen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Wo sehen Sie den gr&ouml;&szlig;ten Nutzen von KI f&uuml;r Reiseb&uuml;ros?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIn der Effizienz. Unsere touristische Welt wird immer komplexer. Es gibt immer mehr Produkte, Tarife, Routen und Zusatzleistungen. KI kann helfen, diese Komplexit&auml;t zu reduzieren und Reiseberater schneller zur passenden Empfehlung zu f&uuml;hren. Deshalb rate ich jedem Reiseb&uuml;ro, diese Werkzeuge intensiv zu nutzen. Viele Kooperationen und Veranstalter entwickeln derzeit hervorragende Anwendungen. Wer sie intelligent einsetzt, gewinnt vor allem eines: mehr Zeit f&uuml;r das eigentliche Beratungsgespr&auml;ch.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: center;\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002FMSC%20Euribia%20-%20Northern%20Europe%20-%20Flamm(1).jpg\" style=\"width: 860px; height: 630px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Csmall>\u003Cem>Die MSC Euribia f&auml;hrt \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fprodukt\u002F20414-euribia-startet-nach-dubai-zwangspause-ab-kiel\">im Sommer 2026 ab\u002Fbis Kiel\u003C\u002Fa> auf unterschiedlichen Routen durch die norwegischen Fjorde und nach Nordeuropa\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fsmall>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Sie glauben also nicht, dass KI den Reiseberater ersetzt?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNein. Am Ende sitzt immer ein Mensch auf der anderen Seite des Schreibtisches. Menschen m&ouml;chten Sicherheit. Sie m&ouml;chten Best&auml;tigung f&uuml;r ihre Entscheidung. Und wenn etwas schiefl&auml;uft, m&ouml;chten sie mit einem Menschen sprechen und nicht mit einer Maschine. Deshalb glaube ich fest daran, dass K&uuml;nstliche Intelligenz gute Reiseberater nicht ersetzt, sondern sie noch besser macht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Zum Schluss noch eine pers&ouml;nliche Frage: Sie kommen aus der Flusskreuzfahrt und verantworten jetzt wieder einen der gr&ouml;&szlig;ten Hochseekreuzfahrtm&auml;rkte Europas. Was hat Sie an diesem Wechsel am meisten &uuml;berrascht?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEigentlich weniger, als man vielleicht vermuten w&uuml;rde, weil ich die Hochseekreuzfahrt aus meiner fr&uuml;heren Zeit bei Aida nat&uuml;rlich sehr gut kenne. Trotzdem gibt es deutliche Unterschiede. In der Flusskreuzfahrt waren wir t&auml;glich besch&auml;ftigt mit Themen wie Hoch- oder Niedrigwasser, Schleusen oder kurzfristigen Routen&auml;nderungen. Das geh&ouml;rt&nbsp;dort einfach zum Gesch&auml;ft und lag h&auml;ufig gar nicht im eigenen Einfluss.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIn der Hochsee ist vieles planbarer. Beeindruckt hat mich allerdings, wie professionell heute gro&szlig;e Schiffe mit mehreren tausend G&auml;sten organisiert werden. Durch Apps, digitale Check-ins und moderne Prozesse laufen Ein- und Ausschiffungen heute unglaublich reibungslos. Mindestens genauso spannend finde ich aber die Entwicklung der G&auml;ste. Die Menschen sind heute viel individueller als noch vor zehn oder f&uuml;nfzehn Jahren. Fr&uuml;her konnte man Zielgruppen relativ klar einteilen. Heute hat jeder Gast seine ganz eigenen Erwartungen und Bed&uuml;rfnisse. Genau deshalb werden pers&ouml;nliche Beratung und ma&szlig;geschneiderte Empfehlungen in Zukunft noch wichtiger werden.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Zur Person\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJ&ouml;rg Eichler ist seit dem Fr&uuml;hjahr 2025 Managing Director von MSC Cruises und Explora Journeys f&uuml;r Deutschland, &Ouml;sterreich und die Schweiz. Der Kreuzfahrtexperte war viele Jahre in leitenden Vertriebsfunktionen bei TUI Deutschland t&auml;tig und anschlie&szlig;end Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Vertrieb und Marketing bei Aida Cruises.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n2013 &uuml;bernahm er als CEO bei Arosa Flussschiff die Gesamtverantwortung f&uuml;r das Flusskreuzfahrtgesch&auml;ft und blieb dort bis zum Fr&uuml;hjahr 2025. Mit seinem anschlie&szlig;enden Wechsel zu MSC Cruises kehrt Eichler nun in die Hochseekreuzfahrt zur&uuml;ck und verantwortet einen der weltweit wichtigsten Quellm&auml;rkte der Reederei.","Jörg Eichler verantwortet seit Frühjahr 2025 als Managing Director das Geschäft von MSC Cruises und Explora Journeys in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Alle Fotos: MSC","20825-„der-wettbewerb-darf-nicht-ueber-rabatte-entschieden-werden“",{"title":133,"img":227,"caption":133,"description":133},"ea1410448d3face1dc23ad39ca3e975f304a0026.jpg",[],[],[231,232,233,236,237,240,243,246,249],{"title":188,"slug":189},{"title":196,"slug":197},{"title":234,"slug":235},"MSC","msc",{"title":199,"slug":200},{"title":238,"slug":239},"MSC Cruises","msc-cruises",{"title":241,"slug":242},"KI","ki",{"title":244,"slug":245},"MSC Yacht Club","msc-yacht-club",{"title":247,"slug":248},"Jörg Eichler","joerg-eichler",{"title":211,"slug":212},{"id":251,"releaseDate":252,"updatedAt":253,"createdAt":254,"categoryId":174,"priority":144,"title":255,"subtitle":256,"topline":257,"excerpt":258,"content":259,"code":260,"slug":261,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":262,"pilotImage":264,"galleryImages":265,"tags":266},20577,1780815660,1780835396,1780819678,"Aida zieht im Provisionsstreit vor den BGH","Aida Klage","Kampf gegen Cashback","Der viel diskutierte Provisionsstreit erreicht die nächste Instanz. Aida sieht erhebliche Auswirkungen auf die künftige Marktordnung im Reisevertrieb und will vor dem Bundesgerichtshof zentrale Fragen zu Vertragsklauseln, Handelsvertreterstatus und Wettbewerbsregeln klären lassen.","\u003Cp>\u003Cem>Der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Streit um Cashback und Provisionsrabatte im Reisevertrieb\u003C\u002Fa> ist noch lange nicht entschieden. Nach Informationen aus dem Umfeld von Aida hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Kreuzfahrtanbieters angenommen. Damit bleibt das D&uuml;sseldorfer Urteil vorerst ohne Rechtskraft. Hinter dem Verfahren steht weit mehr als die Frage nach f&uuml;nf Prozent R&uuml;ckverg&uuml;tung: Es geht um die k&uuml;nftigen Spielregeln im Reisevertrieb, die Rolle der Reiseb&uuml;ros und die Frage, ob Beratung oder Rabatt k&uuml;nftig den Wettbewerb bestimmen. Aida warnt vor einer Entwicklung, die den Markt nachhaltig ver&auml;ndern k&ouml;nnte.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nDie juristische Auseinandersetzung um Provisionsweitergabeverbote im Reisevertrieb geht in die n&auml;chste Runde. Nachdem das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf die Revision nicht zugelassen hatte, hat Aida Anfang Juni Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen des Unternehmens wurde die Beschwerde angenommen. Zudem erhielt die Reederei eine Fristverl&auml;ngerung f&uuml;r die Begr&uuml;ndung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDamit ist der viel diskutierte Rechtsstreit vorerst nicht rechtskr&auml;ftig abgeschlossen.\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20578-aida-zieht-vor-den-bgh-warum-die-branche-noch-lange-keine-gewissheit-hat\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Fca369d9ce81f28a677ddb01a7e3e3283e47ce208.jpg\" style=\"width: 560px; height: 355px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>Kommentar:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Wer das D&uuml;sseldorfer Urteile als endg&uuml;ltige Niederlage f&uuml;r Aida interpretiert, greift zu kurz. Der Fall ist l&auml;ngst nicht abgeschlossen.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F19738-digitale-buchungen-dominieren-%E2%80%93-ki-kommt-mit-grossen-schritten\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nAus Sicht von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>geht es dabei l&auml;ngst nicht mehr um den konkreten Fall eines einzelnen Vertriebspartners. Vielmehr sieht das Unternehmen eine Grundsatzfrage ber&uuml;hrt, die erhebliche Auswirkungen auf den gesamten deutschen Reisevertrieb haben k&ouml;nnte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Aida&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>ist Beklagte&nbsp;&ndash; nicht Kl&auml;gerin.\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInnerhalb des Unternehmens st&ouml;&szlig;t bereits die &ouml;ffentliche Wahrnehmung des Verfahrens auf Kritik. Wie aus Unternehmenskreisen zu h&ouml;ren ist, werde h&auml;ufig vom &bdquo;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan>-Urteil&ldquo; gesprochen, obwohl die Reederei den Rechtsstreit nicht angestrengt habe. Tats&auml;chlich sei \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verklagt worden, nachdem ein Vertriebspartner trotz vertraglicher Vereinbarung weiterhin R&uuml;ckverg&uuml;tungen an Kunden gew&auml;hrt habe. Erst nach mehrfachen Hinweisen und Abmahnungen sei der Agenturvertrag gek&uuml;ndigt worden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Darstellung von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>steht deshalb nicht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Veranstalter Rabatte verbieten darf. Vielmehr gehe es um die grunds&auml;tzliche Verbindlichkeit vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Vertriebspartnern.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum Aida&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>den Rechtsstreit weiterf&uuml;hrt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIn der Branche wurde zuletzt mehrfach die Frage gestellt, warum \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>nach zwei verlorenen Instanzen &uuml;berhaupt noch den Gang nach Karlsruhe sucht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVertrauliche Quellen bei \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verweisen darauf, dass die Reederei die Einstufung des Verfahrens als blo&szlig;en Einzelfall nicht nachvollziehen k&ouml;nne. Nach Auffassung des Unternehmens betrifft die Frage von Provisionsweitergabeverboten zahlreiche Veranstalter und Vertriebspartner im deutschen Markt. Gerade deshalb sei eine h&ouml;chstrichterliche Kl&auml;rung notwendig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIntern wird argumentiert, dass ein rechtskr&auml;ftiges Urteil ohne weitere &Uuml;berpr&uuml;fung als Signal an zahlreiche Marktteilnehmer verstanden werden k&ouml;nnte, ebenfalls mit R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodellen zu arbeiten. Dies w&uuml;rde nach Einsch&auml;tzung des Unternehmens zwangsl&auml;ufig weitere Konflikte und neue Gerichtsverfahren nach sich ziehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Sorge vor einem Preis- statt Qualit&auml;tswettbewerb\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders deutlich wird die Haltung des Unternehmens beim Blick auf die m&ouml;glichen Marktfolgen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWie aus \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan>-Kreisen verlautet, bef&uuml;rchtet man langfristig eine Verschiebung des Wettbewerbs von Beratung und Service hin zu reinem Preiswettbewerb. Die Sorge: Finanzstarke Plattformen, Mitarbeiterportale oder branchenfremde Anbieter k&ouml;nnten ihre Gesch&auml;ftsmodelle nutzen, um Provisionen teilweise zur&uuml;ckzugeben und damit Kunden anzulocken. Kleinere und mittelst&auml;ndische Reiseb&uuml;ros h&auml;tten einem solchen Wettbewerb kaum etwas entgegenzusetzen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIntern wird dabei immer wieder auf die Bedeutung der pers&ouml;nlichen Beratung verwiesen. Kreuzfahrten seien erkl&auml;rungsbed&uuml;rftige Produkte, die von qualifizierter Beratung profitierten. Ein Markt, der sich &uuml;berwiegend &uuml;ber Rabatte definiere, gef&auml;hrde aus Sicht des Unternehmens langfristig die Vielfalt der Vertriebslandschaft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Handelsvertreterstatus als zweiter Streitpunkt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNeben dem eigentlichen Provisionsweitergabeverbot verfolgt \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>noch ein weiteres Ziel: Nach Angaben aus dem Umfeld des Unternehmens h&auml;lt die Reederei die bisherige rechtliche Auslegung des sogenannten echten und unechten Handelsvertreters f&uuml;r nicht mehr zeitgem&auml;&szlig;. Die zugrunde liegenden Definitionen stammten aus einer Vertriebswelt, die mit der heutigen Realit&auml;t des Reisevertriebs nur noch bedingt vergleichbar sei.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nInsider berichten, dass \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>insbesondere neuere europ&auml;ische Regelwerke und Freistellungsverordnungen st&auml;rker ber&uuml;cksichtigt sehen m&ouml;chte. Die Frage, wer letztlich die Preishoheit besitzt und wie moderne Vermittlungsmodelle kartellrechtlich einzuordnen sind, k&ouml;nnte deshalb weit &uuml;ber die Kreuzfahrtbranche hinaus Bedeutung erlangen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kein Abschied vom Agenturmodell\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBemerkenswert ist dabei eine Aussage, die innerhalb des Unternehmens mehrfach betont wird: Selbst im Falle einer endg&uuml;ltigen Niederlage vor dem Bundesgerichtshof sieht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>keinen Anlass, das bestehende Agenturmodell grunds&auml;tzlich infrage zu stellen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Informationen aus Unternehmenskreisen w&uuml;rde die Reederei in diesem Fall lediglich die beanstandete Klausel aus ihren Vertr&auml;gen entfernen. Das Handelsvertretermodell und die Zusammenarbeit mit Reiseb&uuml;ros sollen nach den derzeitigen Vorstellungen unver&auml;ndert fortgef&uuml;hrt werden. &Uuml;ber einen Wechsel in ein Maklermodell werde intern nicht nachgedacht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die eigentliche Bedeutung des Verfahrens\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau darin liegt die eigentliche Brisanz des Falls. Die juristische Auseinandersetzung betrifft nicht die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs an sich. Sie k&ouml;nnte jedoch dar&uuml;ber entscheiden, ob sich der Wettbewerb k&uuml;nftig st&auml;rker &uuml;ber Beratung oder &uuml;ber Preisnachl&auml;sse definiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSollte der Bundesgerichtshof die Auffassung der D&uuml;sseldorfer Gerichte best&auml;tigen, d&uuml;rften zahlreiche Veranstalter ihre Vertragswerke &uuml;berpr&uuml;fen m&uuml;ssen. Gleichzeitig k&ouml;nnten weitere Marktteilnehmer versuchen, &auml;hnliche R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle einzuf&uuml;hren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach Einsch&auml;tzung von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>w&uuml;rde dies allerdings nicht automatisch zu einem fl&auml;chendeckenden Wandel f&uuml;hren. Solange entsprechende Klauseln Bestandteil bestehender Agenturvertr&auml;ge sind, m&uuml;ssten Veranstalter bei Verst&ouml;&szlig;en weiterhin zun&auml;chst abmahnen und k&ouml;nnten anschlie&szlig;end k&uuml;ndigen. Neue Verfahren w&auml;ren damit nahezu vorprogrammiert.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDamit wird der Fall Aida zunehmend zu einer Grundsatzentscheidung &uuml;ber die k&uuml;nftige Marktordnung im deutschen Reisevertrieb. Die eigentliche Antwort wird nun voraussichtlich nicht mehr in D&uuml;sseldorf, sondern in Karlsruhe gesucht.\r\n\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: right;\">Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Der Streit um Provisionsweitergabeverbote ist noch nicht entschieden. Aida hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Foto: iStock","20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh",{"title":133,"img":263,"caption":133,"description":133},"d5d78962be394fe4b11e102ce8170af2725a6971.jpg",[],[],[267,268,269,270,271,272,275,278],{"title":176,"slug":191},{"title":193,"slug":194},{"title":196,"slug":197},{"title":199,"slug":200},{"title":205,"slug":206},{"title":273,"slug":274},"Rückvergütung","rueckverguetung",{"title":276,"slug":277},"Gericht","gericht",{"title":211,"slug":212},{"id":280,"releaseDate":281,"updatedAt":282,"createdAt":283,"categoryId":174,"priority":144,"title":284,"subtitle":285,"topline":286,"excerpt":287,"content":288,"code":289,"slug":290,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":291,"pilotImage":293,"galleryImages":294,"tags":295},20578,1780815600,1780835136,1780820228,"Aida zieht vor den BGH: Warum die Branche noch lange keine Gewissheit hat","Aida Klage Kommentar","Kommentar","Der Rechtsstreit um Provisionsweitergaben im Reisevertrieb ist noch lange nicht beendet. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hält Aida den Fall offen. Damit könnte eine der wichtigsten Grundsatzfragen der Touristik erstmals höchstrichterlich geklärt werden.","\u003Cp>\u003Cem>Der \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Streit um die Weitergabe von Provisionen im Reisevertrieb\u003C\u002Fa> entwickelt sich zunehmend zu einer der wichtigsten juristischen Grundsatzfragen der Touristik. Wer die j&uuml;ngsten Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf bereits als endg&uuml;ltige Niederlage f&uuml;r Aida oder gar als Freibrief f&uuml;r fl&auml;chendeckende Kundenrabatte interpretiert, greift jedoch zu kurz. Denn der Fall ist l&auml;ngst nicht abgeschlossen.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\nEin entscheidender neuer Aspekt wird in vielen Diskussionen bislang &uuml;bersehen: Aida hat am 1. Juni 2026 \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20577-aida-zieht-im-provisionsstreit-vor-den-bgh\">Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt\u003C\u002Fa>. Damit ist der Rechtsstreit nicht rechtskr&auml;ftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof wird sich nun zun&auml;chst mit der Frage befassen, ob die grunds&auml;tzliche Bedeutung des Falls eine h&ouml;chstrichterliche &Uuml;berpr&uuml;fung rechtfertigt. Bereits diese Entwicklung macht deutlich, dass die juristische Bewertung keineswegs so eindeutig ist, wie manche Marktteilnehmer derzeit suggerieren.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Worum geht es &uuml;berhaupt?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Kern dreht sich das Verfahren um sogenannte Provisionsweitergabeverbote. Dabei handelt es sich um Vertragsklauseln, die Reiseb&uuml;ros untersagen, Teile ihrer Provision als Rabatt oder R&uuml;ckverg&uuml;tung an Kunden weiterzugeben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKonkret hatte die S-Markt &amp; Mehrwert GmbH &amp; Co. KG, ein Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, ihren Kunden bis zu f&uuml;nf Prozent des Reisepreises aus den erhaltenen Provisionen zur&uuml;ckerstattet. Nachdem dies trotz entsprechender Aufforderungen fortgesetzt wurde, k&uuml;ndigte \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>den Agenturvertrag. Daraufhin zog die Kl&auml;gerin vor Gericht. Wichtig dabei: Nicht \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>hat geklagt, sondern \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>verteidigt sich als Beklagte gegen die Anfechtung einer seit vielen Jahren branchen&uuml;blichen Vertragsklausel.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Zwei Gerichte, ein Ergebnis &ndash; aber unterschiedliche Begr&uuml;ndungen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSowohl das Landgericht D&uuml;sseldorf als auch das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf kamen zu dem Ergebnis, dass das Provisionsweitergabeverbot kartellrechtlich unzul&auml;ssig sei. Bemerkenswert ist jedoch, dass beide Gerichte ihre Entscheidungen teilweise unterschiedlich begr&uuml;ndeten. Schon dieser Umstand zeigt, wie komplex die juristische Bewertung tats&auml;chlich ist.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDenn anders als manche Schlagzeile vermuten l&auml;sst, handelt es sich keineswegs um eine glasklare Rechtsfrage. Das Hintergrundpapier verweist ausdr&uuml;cklich darauf, dass die ma&szlig;gebliche europ&auml;ische Leitentscheidung aus dem Jahr 1987 stammt und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seitdem erheblich ver&auml;ndert haben. Auch die aktuelle EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und neue Leitlinien spielen heute eine Rolle, die damals noch gar nicht existierten.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Mehr als ein Streit um f&uuml;nf Prozent\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie eigentliche Bedeutung des Verfahrens liegt ohnehin nicht in den gew&auml;hrten R&uuml;ckverg&uuml;tungen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nTats&auml;chlich geht es um die Grundsatzfrage, wie sich der Wettbewerb im Reisevertrieb k&uuml;nftig definieren soll. Die Bef&uuml;rworter einer freien Provisionsweitergabe argumentieren, dass Reiseb&uuml;ros frei &uuml;ber ihre Verg&uuml;tung verf&uuml;gen k&ouml;nnen sollten. Aus ihrer Sicht st&auml;rkt dies den Wettbewerb und erm&ouml;glicht g&uuml;nstigere Preise f&uuml;r Verbraucher.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Bundeskartellamt hat sich entsprechend kritisch gegen&uuml;ber Provisionsweitergabeverboten ge&auml;u&szlig;ert.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Gegenseite verweist dagegen auf die Folgen f&uuml;r die Vertriebsstruktur. Veranstalter investieren erhebliche Mittel in Produktentwicklung, Marketing und Markenaufbau. Sie argumentieren, dass ein unkontrollierter Rabattwettbewerb langfristig zu einer Erosion der Margen f&uuml;hren k&ouml;nnte. Besonders kleinere und mittelst&auml;ndische Reiseb&uuml;ros k&ouml;nnten dann unter Druck geraten, weil gro&szlig;e Vertriebsorganisationen oder finanzstarke Vermittler deutlich leichter mit R&uuml;ckverg&uuml;tungen operieren k&ouml;nnen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Konflikt lautet daher nicht &bdquo;Rabatt ja oder nein&ldquo;, sondern vielmehr: Soll der Wettbewerb k&uuml;nftig prim&auml;r &uuml;ber den Preis oder &uuml;ber Beratungsleistung, Service und Kundenn&auml;he gef&uuml;hrt werden?\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das Agenturmodell steht nicht zur Debatte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEbenso wichtig ist eine weitere Einordnung: In den vergangenen Wochen entstand teilweise der Eindruck, das gesamte Agenturmodell k&ouml;nne durch das Urteil ins Wanken geraten. Daf&uuml;r gibt es derzeit keinerlei Grundlage.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSelbst wenn die Gerichte letztlich bei ihrer Auffassung bleiben sollten, betrifft die Entscheidung ausschlie&szlig;lich das Provisionsweitergabeverbot. Die &uuml;brigen Bestandteile der Agenturvertr&auml;ge bleiben davon unber&uuml;hrt. Weder bestehende Buchungen noch die grunds&auml;tzliche Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Reiseb&uuml;ros stehen zur Diskussion.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWer das Ende des Handelsvertreter- oder Agenturmodells ausruft, betreibt daher eher Dramatisierung als Analyse.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum die Entscheidung f&uuml;r die gesamte Branche wichtig ist\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig w&auml;re es ein Fehler, die Tragweite des Falls zu untersch&auml;tzen. Provisionsweitergabeverbote finden sich in den Agenturvertr&auml;gen zahlreicher Veranstalter. Eine h&ouml;chstrichterliche Entscheidung h&auml;tte deshalb weit &uuml;ber \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>hinaus Wirkung. Sie w&uuml;rde erstmals verbindliche Leitlinien f&uuml;r die gesamte Branche schaffen und k&ouml;nnte die Spielregeln des Reisevertriebs nachhaltig beeinflussen. Genau diese fehlende Rechtssicherheit ist derzeit das eigentliche Problem.&nbsp;&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Branche sollte jetzt nicht voreilig handeln\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVor diesem Hintergrund erscheint es riskant, aus dem D&uuml;sseldorfer Urteil bereits operative Konsequenzen abzuleiten. Solange keine rechtskr&auml;ftige Entscheidung vorliegt, bleiben die bestehenden Vertragsverh&auml;ltnisse unver&auml;ndert bestehen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nReiseb&uuml;ros, die nun in gr&ouml;&szlig;erem Umfang Provisionsanteile an Kunden weitergeben und damit gegen ihre jeweiligen Agenturvertr&auml;ge versto&szlig;en, m&uuml;ssen weiterhin mit Konsequenzen rechnen. Dazu kann auch die K&uuml;ndigung eines Agenturvertrages geh&ouml;ren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nUnd selbst wenn weitere Marktteilnehmer den gleichen Weg wie die Kl&auml;gerin einschlagen sollten, w&auml;re die Rechtsfrage damit keineswegs automatisch gekl&auml;rt. Vielmehr d&uuml;rften neue Verfahren folgen, die wiederum die gleichen Instanzen durchlaufen m&uuml;ssten. Die Branche w&uuml;rde sich damit auf Jahre hinaus in einer rechtlichen Grauzone bewegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fazit\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Fall \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida&nbsp;\u003C\u002Fspan>ist l&auml;ngst mehr als ein Streit &uuml;ber f&uuml;nf Prozent Rabatt. Er ber&uuml;hrt zentrale Fragen des Wettbewerbs, der Vertriebsstrukturen und der zuk&uuml;nftigen Marktordnung im deutschen Reisevertrieb.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGerade deshalb sollte die Diskussion weniger ideologisch gef&uuml;hrt werden, als es derzeit oft geschieht. Die einen sehen im Urteil den Sieg des freien Wettbewerbs, die anderen den Beginn einer gef&auml;hrlichen Rabattspirale. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit &ndash; wie so oft &ndash; irgendwo dazwischen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nFest steht vor allem eines: Mit der am 1. Juni eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde ist die juristische Auseinandersetzung in eine neue Phase eingetreten. Solange keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, gibt es weder endg&uuml;ltige Gewinner noch Verlierer.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Veranstalter, Reiseb&uuml;ros und Vertriebsorganisationen bleibt die wichtigste Erkenntnis daher vorerst: abwarten. Denn die entscheidende Runde dieses Verfahrens k&ouml;nnte erst noch bevorstehen.\r\n\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Viele Marktteilnehmer werteten die Urteile aus Düsseldorf bereits als Niederlage für Aida. Doch die Reederei zieht weiter vor den Bundesgerichtshof. Foto: iStock","20578-aida-zieht-vor-den-bgh-warum-die-branche-noch-lange-keine-gewissheit-hat",{"title":133,"img":292,"caption":133,"description":133},"ca369d9ce81f28a677ddb01a7e3e3283e47ce208.jpg",[],[],[296,299,300,301,302,303,304,305,306],{"title":297,"slug":298},"Urteil","urteil",{"title":176,"slug":191},{"title":193,"slug":194},{"title":196,"slug":197},{"title":199,"slug":200},{"title":205,"slug":206},{"title":273,"slug":274},{"title":276,"slug":277},{"title":211,"slug":212},{"id":308,"releaseDate":309,"updatedAt":310,"createdAt":311,"categoryId":174,"priority":144,"title":312,"subtitle":313,"topline":314,"excerpt":315,"content":316,"code":317,"slug":318,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":319,"pilotImage":321,"galleryImages":322,"tags":323},20536,1780392060,1780664946,1780399711,"„Die Zukunft des Counters wird nicht über Rabatte entschieden“","Tag des Reisevertriebs Aida","Tag des Reisevertriebs 2026","Das Düsseldorfer Urteil mag ein Einzelfall sein, die Verunsicherung im Vertrieb ist jedoch groß. Reisebüros diskutieren über Cashback – Aida beharrt darauf, dass die Zukunft des stationären Vertriebs nicht vor Gericht, sondern im Wettbewerb um Qualität entschieden wird.","\u003Cem>Das Cashback-Urteil gegen \u003C\u002Fem>Aida\u003Cem> Cruises sorgt weiterhin f&uuml;r intensive Diskussionen in der Reisebranche. Beim DRV-Tag des Reisevertriebs in Frankfurt nutzte \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20442-uwe-mohr-geht-bei-aida-von-bord-und-wechselt-zu-alltours\">der scheidende Aida-Vizepr&auml;sident Uwe Mohr\u003C\u002Fa> die B&uuml;hne f&uuml;r eine ausf&uuml;hrliche Einordnung des Verfahrens &ndash; und widersprach dabei einer weitverbreiteten Interpretation. Das Urteil, so seine zentrale Botschaft, stelle weder das Handelsvertretermodell der Touristik infrage noch entscheide es &uuml;ber die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs. Vielmehr gehe es um die Frage, ob Reisen k&uuml;nftig &uuml;ber Beratung oder &uuml;ber Rabatte verkauft werden.\u003C\u002Fem>\u003Cbr \u002F>\r\n&nbsp;\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Cp>\u003Cbr \u002F>\r\nKaum ein Thema hat die Branche in den vergangenen Monaten so besch&auml;ftigt wie \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">der Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und dem Reisedienstleister S-Markt &amp; Mehrwert\u003C\u002Fa>. Viele Marktteilnehmer sehen in dem Urteil des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf eine potenzielle Z&auml;sur f&uuml;r das bisherige Vertriebsmodell der Touristik. Genau dieser Einsch&auml;tzung widersprach Uwe Mohr in Frankfurt entschieden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Prozess, den wir gerade f&uuml;hren, und der Zukunft der Branche im Handelsvertretermodell&ldquo;, sagte der Aida-Vizepr&auml;sident. Dieser Zusammenhang werde zwar immer wieder hergestellt und diskutiert, sei aus Sicht von Aida Cruises jedoch nicht gegeben. &bdquo;Diesen kausalen Zusammenhang sehen wir als Aida Cruises auch nicht.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGleichzeitig machte Mohr deutlich, dass Aida die Entscheidung des Oberlandesgerichts akzeptiert. &bdquo;Wir haben das Urteil vom Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf zur Kenntnis genommen und respektieren es auch&ldquo;, erkl&auml;rte er. Dennoch vertrete das Unternehmen in wesentlichen Punkten weiterhin eine andere Rechtsauffassung und pr&uuml;fe derzeit gemeinsam mit Juristen die n&auml;chsten Schritte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBereits zuvor hatte Mohr mit einem Missverst&auml;ndnis aufger&auml;umt, das nach seiner Auffassung die Debatte pr&auml;gt. &bdquo;Wir haben gar nichts gemacht. Wir wurden verklagt und haben darauf reagiert&ldquo;, sagte er. \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan> habe nicht aktiv einen Rechtsstreit gesucht, sondern sich gegen eine Klage verteidigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Mohr geht es deshalb nicht um einen Grundsatzangriff auf Cashback-Anbieter oder den station&auml;ren Vertrieb, sondern um die Kl&auml;rung zentraler Rechtsfragen rund um Handelsvertreterstatus, Preisgestaltung und Vertriebsstrukturen. Das eigentliche Ziel von \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Aida\u003C\u002Fspan> sei unver&auml;ndert: &bdquo;ein fairer Vertriebswettbewerb mit Preis- und Produktparit&auml;t&ldquo;. Der Kunde solle entscheiden, wo er bucht &ndash; nicht, wo er die h&ouml;chste R&uuml;ckverg&uuml;tung erh&auml;lt. &bdquo;Es soll die qualitativ hochwertige Beratung z&auml;hlen und nicht die H&ouml;he der R&uuml;ckverg&uuml;tung.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Warum Aida das Urteil nicht als endg&uuml;ltig betrachtet\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Urteil sei keineswegs so eindeutig, wie es h&auml;ufig dargestellt werde. Aus seiner Sicht stehen zwei zentrale Fragen im Mittelpunkt. Erstens die Bewertung des Handelsvertreterstatus. Das Oberlandesgericht habe die Kl&auml;gerin als&nbsp;&bdquo;unechten Handelsvertreter&ldquo; eingestuft und daraus abgeleitet, dass ein Provisionsweitergabeverbot kartellrechtlich unzul&auml;ssig sei. Genau diese Einordnung sei jedoch weiterhin umstritten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZweitens gehe es um die Frage der Marktdefinition. W&auml;hrend das Landgericht D&uuml;sseldorf von einem Vermittlermarkt ausgegangen sei, habe das Oberlandesgericht einen Produktmarkt zugrunde gelegt. Beide Gerichte seien zwar zum gleichen Ergebnis gekommen, h&auml;tten dies aber v&ouml;llig unterschiedlich begr&uuml;ndet.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F260601_DRV_TDR%C2%A9Marcel-Kautz-109648.jpg\" style=\"width: 670px; height: 447px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Mohr ist das ein Hinweis darauf, dass die rechtliche Bewertung keineswegs abschlie&szlig;end gekl&auml;rt sei. Besonders kritisch sieht Aida die Nichtzulassung einer Revision. &bdquo;Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung&ldquo;, betonte er. Das Urteil betreffe zun&auml;chst nur das Verh&auml;ltnis zwischen Aida Cruises und der klagenden Agentur. Welche Auswirkungen sich daraus f&uuml;r die mehr als 7.000 Vertriebspartner des Unternehmens ergeben, sei aus seiner Sicht weiterhin offen. Deshalb pr&uuml;fe \u003Cstrong>AIDA\u003C\u002Fstrong> derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die eigentliche Frage lautet: Wohin entwickelt sich der Vertrieb?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDoch schon nach wenigen Minuten wurde deutlich, dass die juristischen Details f&uuml;r viele Reiseb&uuml;ros nur ein Teil der Debatte sind. Die eigentliche Frage lautet: Was macht Cashback mit dem Reisevertrieb? Ann-Katrin Lukasiewicz, Reiseb&uuml;roinhaberin und DRV-Vorst&auml;ndin f&uuml;r mittelst&auml;ndische Reisemittler, brachte die Sorge vieler Unternehmer auf den Punkt. &bdquo;Die Gefahr bei diesem ganzen Cashback-Thema ist, dass die Beratung eher hin zum Preisvergleich geht, anstatt zu einer wirklich kompetenten Beratung&ldquo;, sagte sie. Reisen drohten dadurch zu einer Ware zu werden, bei der ausschlie&szlig;lich der Preis z&auml;hlt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDabei sei die St&auml;rke des Reiseb&uuml;ros gerade das Gegenteil. Service, Erreichbarkeit, Probleml&ouml;sung, Fachwissen und pers&ouml;nliche Betreuung seien Leistungen, die sich nicht in Prozentpunkten ausdr&uuml;cken lie&szlig;en.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wir geben grunds&auml;tzlich keine R&uuml;ckverg&uuml;tung&ldquo;, erkl&auml;rte Lukasiewicz. Stattdessen setze ihr Unternehmen auf Kundenbindung, Spezialisierung und pers&ouml;nliche Betreuung vor, w&auml;hrend und nach der Reise.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die gro&szlig;e Verunsicherung der Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBesonders spannend wurde die Diskussion, als sich Teilnehmer aus dem Publikum meldeten. Dabei wurde deutlich, wie sehr das Thema Cashback mittlerweile viele Reiseb&uuml;roinhaber besch&auml;ftigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F260601_DRV_TDR%C2%A9Marcel-Kautz-109644.jpg\" style=\"width: 670px; height: 447px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBrigitte Wirsig aus Hamburg (Reiseb&uuml;ro Freisein) erinnerte daran, dass die Branche noch vor Jahren intensiv &uuml;ber Serviceentgelte diskutiert habe. Damals sei die zentrale Frage gewesen, wie sich Beratungsleistungen angemessen verg&uuml;ten lassen. Heute diskutiere man pl&ouml;tzlich dar&uuml;ber, wie man Kunden davon abhalten k&ouml;nne, R&uuml;ckverg&uuml;tungen einzufordern. &bdquo;Wir sind selbst daf&uuml;r verantwortlich, mit unserer Qualit&auml;t und unserem Selbstverst&auml;ndnis daf&uuml;r zu sorgen, dass wir ausk&ouml;mmlich wirtschaften k&ouml;nnen&ldquo;, sagte sie. Reiseb&uuml;ros m&uuml;ssten wieder selbstbewusster auftreten und ihre Leistungen offensiver vertreten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMehrere Teilnehmer beklagten, dass Cashback zunehmend Erwartungen bei Kunden schaffe. Wer permanent mit Rabatten konfrontiert werde, beginne irgendwann automatisch zu fragen, warum das Reiseb&uuml;ro nebenan keinen Preisnachlass gew&auml;hre. Genau darin sehen viele Reiseb&uuml;roinhaber die eigentliche Gefahr. Nicht die H&ouml;he der R&uuml;ckverg&uuml;tung selbst, sondern die schleichende Verschiebung der Wahrnehmung. Aus Beratung wird Preisvergleich. Aus Expertise wird Verhandlungsmasse.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>&bdquo;Wenn einer mit so einem Zettel kommt, dann auf Wiedersehen&ldquo;\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBemerkenswert offen wurde &uuml;ber den Umgang mit Cashback-Forderungen gesprochen. Mehrere Teilnehmer berichteten, dass sie inzwischen eine klare Linie fahren. &bdquo;Wenn einer mit so einem Zettel ankommt, dann Dankesch&ouml;n und auf Wiedersehen&ldquo;, sagte ein Reiseb&uuml;roinhaber unter dem Applaus vieler Anwesender.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Aussage verdeutlichte die Stimmung im Saal. Viele Reiseb&uuml;ros sehen Cashback inzwischen nicht mehr als kurzfristiges Vertriebsinstrument, sondern als Gefahr f&uuml;r die wirtschaftliche Stabilit&auml;t des station&auml;ren Vertriebs. Denn w&auml;hrend gro&szlig;e Plattformen und Vermittler aufgrund ihrer Gr&ouml;&szlig;e R&uuml;ckverg&uuml;tungen finanzieren k&ouml;nnen, geraten kleinere Reiseb&uuml;ros unter Druck, mitzuziehen. Genau daraus entsteht eine Spirale, die letztlich Margen vernichtet und Beratungsleistungen entwertet.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Forderungen an Veranstalter und Politik\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMehrere Teilnehmer forderten Veranstalter dazu auf, konsequenter gegen Agenturen vorzugehen, die hohe Cashback-Zahlungen aussch&uuml;tten. &bdquo;Warum wird nicht einfach der Agenturvertrag gek&uuml;ndigt?&ldquo;, lautete eine Frage aus dem Publikum. Wenn Vermittler problemlos mehrere Hundert Euro einer Provision weitergeben k&ouml;nnten, m&uuml;sse man sich die grunds&auml;tzliche Ausgestaltung der Verg&uuml;tungssysteme anschauen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAuch die steuerliche Behandlung wurde kritisiert. W&auml;hrend Reiseb&uuml;ros bei Kundengeschenken strengen Grenzen unterl&auml;gen, w&uuml;rden Cashback-Modelle faktisch steuerlich beg&uuml;nstigt. Mehrere Teilnehmer regten an, dass der DRV dieses Thema gegen&uuml;ber den Finanzbeh&ouml;rden aufgreifen sollte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002F260601_DRV_TDR%C2%A9Marcel-Kautz-109633.jpg\" style=\"width: 670px; height: 447px;\" \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Mehrwert statt Rabatt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEinen alternativen Ansatz stellte Katrin Schmedemann vom Travel Token Marketplace vor. Ihr Unternehmen versucht, Kundenbindung &uuml;ber emotionale Zusatzleistungen statt &uuml;ber Preisnachl&auml;sse zu schaffen. Statt Bargeld oder Rabatten erhalten Kunden besondere Erlebnisse wie Strand-Cabanas, Early Check-ins, Late Check-outs oder andere exklusive Leistungen. &bdquo;Rabatte reduzieren den Preis, Travel Token werten die Reise auf&ldquo;, erkl&auml;rte Schmedemann. Der Gedanke dahinter: Kunden sollen sich an positive Erlebnisse erinnern und nicht an einen einmaligen Preisnachlass.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Zukunft entscheidet sich nicht vor Gericht\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAm Ende f&uuml;hrte die Diskussion wieder zur&uuml;ck zu der Frage, die &uuml;ber dem gesamten Panel stand. Wie gewinnt das Reiseb&uuml;ro den Wettbewerb? F&uuml;r Uwe Mohr von Aida Cruises lautet die Antwort eindeutig. Nicht durch Rabatte. Nicht durch Cashback. Nicht durch immer neue Preisaktionen. &bdquo;Die Zukunft des station&auml;ren Vertriebs wird nicht &uuml;ber den Wettbewerb an Rabatten funktionieren&ldquo;, sagte der Aida-Manager. Entscheidend seien Vertrauen, Spezialisierung, Erreichbarkeit und qualitativ hochwertige Beratung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGerade in einer Zeit zunehmender Krisen, wachsender Unsicherheit und immer komplexerer Reisen werde die pers&ouml;nliche Beratung wichtiger, nicht unwichtiger.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVielleicht lag genau darin die eigentliche Erkenntnis dieses Panels. Das Urteil aus D&uuml;sseldorf mag noch lange die Gerichte besch&auml;ftigen. Die Zukunft des Reiseb&uuml;ros wird jedoch nicht von Richtern entschieden, sondern von Reiseverk&auml;ufern. Von ihrer Kompetenz. Von ihrem Selbstbewusstsein. Und von ihrer F&auml;higkeit, Kunden davon zu &uuml;berzeugen, dass gute Beratung mehr wert ist als ein paar Prozent Rabatt.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0); text-align: right;\">Jean-Marc G&ouml;ttert\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Uwe Mohr (AIDA Cruises), Ann-Katrin Lukasiewicz (DRV) und Katrin Schmedemann (Travel Token Marketplace) diskutierten beim DRV-Tag des Reisevertriebs über Cashback, Preiswettbewerb und die Zukunft der Reiseberatung. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Reisebüros ihren Mehrwert jenseits des Preises sichtbar machen können. - Foto: Marcel Kautz \u002F DRV","20536-„die-zukunft-des-counters-wird-nicht-ueber-rabatte-entschieden“",{"title":133,"img":320,"caption":133,"description":133},"97460db297cd999b16563d875c6248bd6b240025.jpg",[],[],[324,325,328,331,332,333,334,335,336,337],{"title":188,"slug":189},{"title":326,"slug":327},"Vertrieb","vertrieb",{"title":329,"slug":330},"DRV","drv",{"title":297,"slug":298},{"title":176,"slug":191},{"title":196,"slug":197},{"title":199,"slug":200},{"title":273,"slug":274},{"title":211,"slug":212},{"title":314,"slug":338},"tag-des-reisevertriebs-2026",{"id":340,"releaseDate":341,"updatedAt":342,"createdAt":343,"categoryId":174,"priority":144,"title":344,"subtitle":345,"topline":346,"excerpt":347,"content":348,"code":133,"slug":349,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":350,"pilotImage":352,"galleryImages":353,"tags":354},20415,1779094860,1779107867,1779102041,"„Weiteres Alarmsignal“ – RTK-Chef ordnet Aida-Urteil ein","Bösl","Cashback-Debatte","Thomas Bösl ordnet das Urteil im Cashback-Streit zwischen Aida und S-Markt als Einzelfall ein. Der RTK-Chef sieht in dem Entschluss zwar keinen unmittelbaren Systembruch für Reisebüros, warnt aber vor einem zunehmend rabattgetriebenen Wettbewerb.","F&uuml;nf Tage nach dem Cashback-Urteil des Oberlandesgerichts D&uuml;sseldorf im \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und S-Markt\u003C\u002Fa> meldet sich Thomas B&ouml;sl zu Wort. Der RTK-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Sprecher der Quality Travel Alliance (QTA) warnt vor voreiligen Schl&uuml;ssen &ndash; mahnt die Branche aber zugleich zur Wachsamkeit.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Einzelfall mit Signalwirkung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kartellsenat des OLG hatte am 13. Mai eine Berufung des Rostocker Kreuzfahrtanbieters zur&uuml;ckgewiesen und damit best&auml;tigt: Die 2018 ausgesprochene K&uuml;ndigung des Agenturvertrags mit dem Reisevermittler der Sparkassen S-Markt &amp; Mehrwert war rechtswidrig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht sah in dem vertraglichen Verbot der Provisionsweitergabe einen Versto&szlig; gegen das Kartellrecht &ndash; weil S-Markt als unabh&auml;ngiger Vermittler mit eigener Marktstellung nicht als &bdquo;echter&ldquo; Handelsvertreter einzustufen sei und ihm daher die Weitergabe von Provisionen an Kunden nicht untersagt werden d&uuml;rfe.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>B&ouml;sl: Ein spezieller Einzelfall\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl empfiehlt, die Tragweite des Urteils n&uuml;chtern einzuordnen: &bdquo;Wir sprechen hier grunds&auml;tzlich &uuml;ber einen speziellen Einzelfall. Das Urteil bedeutet deshalb weder automatisch das Ende des Handelsvertreterstatus noch einen Systembruch f&uuml;r den klassischen Reiseb&uuml;rovertrieb.&quot;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDennoch sei die Entscheidung &bdquo;ein weiteres Alarmsignal&ldquo; &ndash; denn sie falle in eine Zeit, in der Cashback- und R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle branchenweit deutlich zun&auml;hmen und den Druck auf provisionsbasierte Vertriebsstrukturen erh&ouml;hten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Ist Preisbindung noch real?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl stellt jedoch selbst eine Grundsatzfrage, die &uuml;ber den juristischen Einzelfall hinausgeht: &bdquo;Man muss inzwischen bereits die grunds&auml;tzliche Frage stellen, ob angesichts der Vielzahl und H&ouml;he von Gutscheinen, Boni und R&uuml;ckverg&uuml;tungen &uuml;berhaupt noch von einer echten Preisbindung gesprochen werden kann.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWenn hochwertige Pauschalreisen regelm&auml;&szlig;ig mit dreistelligen Cashback-Betr&auml;gen vermarktet w&uuml;rden, entstehe ein strategischer Widerspruch: Die Pauschalreise stehe in Deutschland f&uuml;r ein klar abgesichertes Produkt mit Veranstalterhaftung und Insolvenzschutz &ndash; dieses Qualit&auml;tsversprechen dauerhaft &uuml;ber Rabattmechanismen zu vermarkten, k&ouml;nne weder im Sinne eines gesunden Wettbewerbs noch im langfristigen Interesse von Veranstaltern und Kunden sein.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Drei Szenarien f&uuml;r die Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer RTK-Chef skizziert drei m&ouml;gliche Entwicklungspfade:\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Erstens k&ouml;nnten Veranstalter durch kluge Vertragsgestaltung und wettbewerbsgerechte Provisionsmodelle die Wettbewerbsf&auml;higkeit der Reiseb&uuml;ros aktiv absichern.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Zweitens k&ouml;nnten Marktteilnehmer R&uuml;ckverg&uuml;tungen verbindlich auf ein niedriges Ma&szlig; begrenzen oder g&auml;nzlich darauf verzichten.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Das dritte Szenario w&auml;re das aus B&ouml;sls Sicht gef&auml;hrlichste: Wenn immer mehr Akteure das Rabattspiel mitspielen, drohe der Touristik langfristig ein Preisbild, &bdquo;wie wir es aus anderen Branchen kennen: un&uuml;bersichtlich, austauschbar und zunehmend rabattgetrieben.&ldquo;\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n\u003Cstrong>Klares Bekenntnis zum station&auml;ren Vertrieb\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nB&ouml;sl schlie&szlig;t mit einem deutlichen Pl&auml;doyer: &bdquo;Reiseb&uuml;ros stehen f&uuml;r Beratung, Qualit&auml;t, Verantwortung, Erreichbarkeit und Vertrauen &ndash; gerade in einer immer komplexeren Welt.&ldquo; Dieses Vertriebsmodell weiter unter Druck zu setzen, w&auml;re &bdquo;ein strategischer Fehler f&uuml;r die gesamte Branche&ldquo;. Die RTK werde die Wettbewerbsf&auml;higkeit der Reiseb&uuml;ros deshalb &bdquo;entschlossen&ldquo; weiter sichern.","20415-„weiteres-alarmsignal“-–-rtk-chef-ordnet-aida-urteil-ein",{"title":133,"img":351,"caption":133,"description":133},"80b8610aa92ac7c9af5896774615ba8f4828567b.jpg",[],[],[355,358,361,362,363,364,367,370,371,372,373],{"title":356,"slug":357},"QTA","qta",{"title":359,"slug":360},"Thomas Bösl","thomas-boesl",{"title":188,"slug":189},{"title":297,"slug":298},{"title":176,"slug":191},{"title":365,"slug":366},"Reisebürokooperation","reisebuerokooperation",{"title":368,"slug":369},"RTK","rtk",{"title":199,"slug":200},{"title":273,"slug":274},{"title":276,"slug":277},{"title":211,"slug":212},{"id":375,"releaseDate":376,"updatedAt":377,"createdAt":378,"categoryId":174,"priority":144,"title":379,"subtitle":297,"topline":380,"excerpt":381,"content":382,"code":383,"slug":384,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":385,"pilotImage":387,"galleryImages":388,"tags":389},20386,1778661720,1778763014,1778670465,"Aida unterliegt im Rechtsstreit um Rückvergütungen","Cashback-Urteil","Der Rostocker Kreuzfahrtanbieter ist vor dem OLG Düsseldorf im Streit um Rückvergütungen gescheitert. Das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit von Preisbindung und Cashback im Reisevertrieb.","\u003Cp>Ein seit Jahren schwelender Grundsatzstreit im deutschen Reisevertrieb hat eine wegweisende Entscheidung erfahren:&nbsp;Nachdem der Reisevermittler der Sparkassen, S-Markt &amp; Mehrwert,&nbsp;seinen Kunden R&uuml;ckverg&uuml;tungen auf Aida-Buchungen gezahlt hatte, und entsprechende Mahnungen vonseiten Aida unbeachtet geblieben waren, k&uuml;ndigte der Rostocker Kreuzfahrtanbieter 2019 die Zusammenarbeit auf.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Landgericht D&uuml;sseldorf erkl&auml;rte diese K&uuml;ndigung f&uuml;r rechtswidrig &ndash; eine Entscheidung, gegen die Aida Berufung einlegte. Diese hat das OLG D&uuml;sseldorf nun zur&uuml;ckgewiesen (Az.: I-16 U 70\u002F24) und damit die erstinstanzliche Entscheidung in puncto Cashback vollumf&auml;nglich best&auml;tigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEs ist ein \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\">Urteil,&nbsp;das weit &uuml;ber den einzeln verhandelten Fall hinausweist\u003C\u002Fa>.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Hintergrund: Preisbindung und Handelsvertreterstatus\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas den Reiseagenturen durch Aida vertraglich auferlegte Verbot, die vereinbarte Vermittlungsprovision,&nbsp;Nachl&auml;sse oder sonstige geldwerte Vorteile &nbsp;&ndash; etwa &uuml;ber Gutscheine oder Bonuspunkte &ndash; auch nur anteilig an Sparkassenkunden weiterzugeben, &bdquo;beschr&auml;nkt die Freiheit des Wettbewerbs&ldquo; &ndash; so die Begr&uuml;ndung des Landgerichts in erster Instanz (Az.: 14d O 14\u002F22, 10 Oktober 2024). Das Gericht sah darin einen Versto&szlig; gegen &sect; 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB).\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">\u003Cstrong>Einfach gesagt:\u003C\u002Fstrong> Die Weitergabe von Provisionen an Endkunden &ndash; &bdquo;Cashback&ldquo; &ndash; ist rechtens und kann im Agenturvertrag nicht untersagt werden.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\" \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZudem erkannte das Landgericht seinerzeit dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch von S-Markt wegen der unwirksamen K&uuml;ndigung zu, durch die dem Vermittler haufenweise Buchungen durch die Lappen gegangen waren.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\r\n\u003Ctable align=\"center\" border=\"0\" cellpadding=\"10\" cellspacing=\"10\" style=\"max-width: 100%; max height: 100%;\">\r\n\t\u003Ctbody>\r\n\t\t\u003Ctr>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\" target=\"_blank\">\u003Cimg alt=\"\" src=\"\u002Fmedia\u002Farticle\u002FRichtungs%C3%A4nderung%20iStock%20sesame.jpg\" style=\"width: 1024px; height: 768px;\" \u002F>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\t\u003Ctd>\r\n\t\t\t\u003Cp>\u003Cstrong>Kommentar: Die B&uuml;chse der Pandora:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Das OLG D&uuml;sseldorf st&auml;rkt R&uuml;ckverg&uuml;tungen und stellt die Preisbindung infrage. Ein Grundpfeiler des Vertriebs ger&auml;t ins Wanken.&nbsp;\u003Cstrong>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20387-kommentar-zum-cashback-urteil-%E2%80%93-die-buechse-der-pandora\" target=\"_blank\">\u003Cem>Jetzt lesen!\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\t\t\t\u003C\u002Ftd>\r\n\t\t\u003C\u002Ftr>\r\n\t\u003C\u002Ftbody>\r\n\u003C\u002Ftable>\r\n\r\n\u003Chr \u002F>\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Das Urteil war aus kartellrechtlicher Sicht durchaus vorhersehbar&ldquo;, \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">erkl&auml;rt Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reiseb&uuml;roverbands VUSR, in einer \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.facebook.com\u002Fvusr.de\u002Fposts\u002Fpfbid022DfF75MQAjQAmFcxHWFGe6kpnwpFfSxdWk9nTkqP6632u9Xz9VDz5rrW2NHZuHhil\" target=\"_blank\">Stellungnahme auf Facebook\u003C\u002Fa>.&nbsp;\u003C\u002Fspan>Die Grundsatzfragen rund um Preisbindung, Handelsvertreterstatus und Provisionsweitergabe besch&auml;ftigten die Branche nicht erst seit gestern, so Linnhoff, &bdquo;sondern faktisch seit Jahrzehnten&ldquo;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht ist in seiner Entscheidung letztlich der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt, der bereits 1987&nbsp;im&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">sogenannten\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>Fall der &bdquo;Fl&auml;mischen Reiseb&uuml;ros&ldquo; eine vergleichbare Preisbindung f&uuml;r unzul&auml;ssig erkl&auml;rt hatte.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAusnahmen vom Verbot vertikaler Kartelle f&uuml;r Handelsvertreter gelten laut EuGH nur dann, wenn diese \u003Cu>vollst&auml;ndig\u003C\u002Fu> in das Vertriebssystem integriert sind und der Auftraggeber nahezu das gesamte wirtschaftliche Risiko tr&auml;gt &ndash; eine Bedingung, die auf unabh&auml;ngige Reiseb&uuml;ros im Gros nicht zutrifft.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Gretchenfrage: &bdquo;echter&ldquo; oder &bdquo;unechter&ldquo; Handelsvertreter?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWie zuvor das Landgericht kommt der Senat im OLG zu dem Schluss, dass der Agenturvertrag kein &bdquo;echter&ldquo;&nbsp;Handelsvertretervertrag sei &ndash; bei dem unter bestimmten Umst&auml;nden eine Provisionsweitergabe ausgeschlossen werden k&ouml;nne.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nVielmehr handele S-Markt &amp; Mehrwert als selbstst&auml;ndiges, unabh&auml;ngiges Unternehmen, das nicht in das Vertriebssystem von Aida eingebunden sei und Reisen zahlreicher Veranstalter vermittle. Als sogenannter &bdquo;unechter&ldquo; Handelsvertreter d&uuml;rfe ihm die Weitergabe von Provisionen nicht untersagt werden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht sieht in dem entsprechenden vertraglichen Verbot einen Versto&szlig; (gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV sowie &sect; 1 GWB), da es in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb verhindere.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Strukturproblem mit langer Geschichte\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMarija Linnhoff verweist darauf, dass die Branche die aktuelle Situation mitverantwortet, indem sie &bdquo;diese Systeme selbst geschaffen und &uuml;ber viele Jahre akzeptiert&ldquo; habe. &bdquo;Heute zeigt sich, dass sich Rabatt- und Cashback-Modelle nicht mehr einfach &uuml;ber Vertragsklauseln zur&uuml;ckdrehen lassen. Das eigentliche Problem liegt deutlich tiefer.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nRabatt- und R&uuml;ckverg&uuml;tungsmodelle seien in den 1980er- und 1990er-Jahren zunehmend akzeptiert und sp&auml;ter als normales Vertriebsinstrument toleriert worden &ndash; eine Dynamik, die sich heute kaum noch kontrollieren lasse, so Linnhoff.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>M&ouml;gliche Folgen f&uuml;r die Branche\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Urteil ber&uuml;hrt einen Grundpfeiler des deutschen Reisevertriebssystems. Der Handelsvertreterstatus sch&uuml;tzt Reiseb&uuml;ros bislang im Preiswettbewerb mit reichweitenstarken Online-Riesen, indem er faktisch eine einheitliche Preisbindung zwischen station&auml;rem Vertrieb und Online-Plattformen sicherstellt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin vergleichsbares Modell gibt es in dieser Art blo&szlig; noch im Buchhandel oder im Vertrieb von Tabakwaren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nSollte sich diese Rechtsprechung in der deutschen Reisewirtschaft durchsetzen, w&auml;ren die Konsequenzen erheblich. Bei den derzeit markt&uuml;blichen Provisionen von sieben oder acht bis zw&ouml;lf Prozent des Reisepreises arbeitet ein Gutteil der kleinen und mittleren, selbstst&auml;ndigen Reiseb&uuml;ros bereits heute an der Existenzgrenze. Ein einsetzender Preiswettbewerb k&ouml;nnte vor allem inhabergef&uuml;hrten Agenturen endg&uuml;ltig die Luft abschn&uuml;ren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cb>Wie geht es weiter?\u003C\u002Fb>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Aida hat nunmehr blo&szlig; noch die Option, binnen eines Monats ab Urteilszustellung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMarija&nbsp;Linnhoff mahnt jedoch an die Risiken einer weiteren Eskalation: Mit jedem weiteren Verfahren r&uuml;cke auch die grunds&auml;tzliche Diskussion um den Handelsvertreterstatus st&auml;rker in den Fokus &ndash; mit potenziell weitreichenden Folgen nicht nur f&uuml;r Aida, sondern branchenweit.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAls langfristigen Ausweg sieht die VUSR-Chefin eine grundlegende Neuordnung der Vertriebsmodelle, etwa in Richtung Nettoreisepreise, die Rollen klarer definierten und viele der heutigen Konflikte entsch&auml;rfen k&ouml;nnten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin Autor der Wirtschaftszeitung&nbsp;Handelsblatt hatte \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.handelsblatt.com\u002Fmeinung\u002Fkommentare\u002Fkommentar-urlaub-buchen-koennte-online-bald-teurer-sein-als-im-reisebuero\u002F100129326.html\">in seinem Kommentar\u003C\u002Fa> im Vorfeld des Urteils noch sch&auml;rfer gewarnt,&nbsp;Aida solle sich &bdquo;gut &uuml;berlegen, ob sie den Instanzenweg tats&auml;chlich weiterverfolgen will, um ihren bevorzugten Vertrieb &uuml;ber Reiseb&uuml;ros zu retten.&ldquo;\r\n\r\n\u003Cp style=\"text-align: right;\">\u003Cem>Felix Hormel\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\r\n","Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von Aida Cruises im Streit um Rückvergütungen zurückgewiesen. Foto: iStock\u002Fbymuratdeniz","20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen",{"title":133,"img":386,"caption":133,"description":133},"ff20fc3b88dc724598d40c2494dbc1eb167a977e.jpg",[],[],[390,391,392,393,394],{"title":297,"slug":298},{"title":176,"slug":191},{"title":273,"slug":274},{"title":276,"slug":277},{"title":211,"slug":212},{"id":396,"releaseDate":397,"updatedAt":398,"createdAt":399,"categoryId":174,"priority":144,"title":400,"subtitle":401,"topline":402,"excerpt":403,"content":404,"code":405,"slug":406,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":407,"pilotImage":409,"galleryImages":410,"tags":411},20387,1778661660,1778686372,1778674813,"Kommentar zum Cashback-Urteil – die Büchse der Pandora","Kommentar Urteil","HV-Status wackelt","Das OLG Düsseldorf stärkt Rückvergütungen und stellt die bisherige Preisbindung, den stillen Konsens zwischen Veranstaltern und Vermittlern infrage. Damit gerät ein Grundpfeiler des deutschen Reisevertriebs ins Wanken. Die Branche steht vor einer strategischen Richtungsentscheidung.","\u003Cp>Was das OLG D&uuml;sseldorf \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F20386-aida-unterliegt-im-rechtsstreit-um-rueckverguetungen\">heute in Sachen AIDA vs. S-Markt entschieden hat\u003C\u002Fa>, ist juristisch wenig &uuml;berraschend. Politisch ist es ein Erdbeben. Das Urteil&nbsp;hat Bedeutung &uuml;ber den einzeln verhandelten Fall&nbsp;hinaus.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Handelsvertreterstatus war jahrzehntelang die stille &Uuml;bereinkunft einer Branche, die Preiswettbewerb scheute wie der Teufel das Weihwasser. Veranstalter, Verb&auml;nde und Vermittler haben das System gepflegt &ndash; und gemeinsam verdr&auml;ngt, dass es auf t&ouml;nernen F&uuml;&szlig;en steht.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer EuGH hatte das Problem schon 1987, vor fast 40 Jahren, im \u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">sogenannten&nbsp;\u003C\u002Fspan>Fall der &bdquo;Fl&auml;mischen Reiseb&uuml;ros&ldquo; bereits beim Namen genannt. Ge&auml;ndert hat sich wenig.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das D&uuml;sseldorfer Urteil im &Uuml;berblick\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cul>\r\n\t\u003Cli>Die Praxis der R&uuml;ckverg&uuml;tung, egal wie sie ausgestaltet ist oder hei&szlig;t, kann im Agenturvertrag nicht untersagt werden. Punkt.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Die K&uuml;ndigung des Agenturvertrags mit S-Markt &amp; Mehrwert durch Aida mit Verweis auf R&uuml;ckverg&uuml;tungen war entsprechend rechtswidrig.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Das Urteil des Landgerichts D&uuml;sseldorf vom Oktober 2024 wird damit vollumf&auml;nglich best&auml;tigt.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Aufgrund der durch die\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;rechtswidrige&nbsp;K&uuml;ndigung vers&auml;umten Buchungen steht dem Vermittler&nbsp;\u003C\u002Fspan>S-Markt Schadensersatz zu.\u003C\u002Fli>\r\n\t\u003Cli>Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, Aida kann lediglich eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.\u003C\u002Fli>\r\n\u003C\u002Ful>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Die Crux des Systems\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGenau hier liegt das strukturelle Problem, das das Urteil offenlegt: Die Branche hat &uuml;ber Jahrzehnte einen Vertragsstatus gepflegt, der juristisch kaum h&auml;lt, was er verspricht. Der Begriff &bdquo;Handelsvertreter&ldquo; wurde zur Schutzbezeichnung &ndash; zum Schutz vor Preiswettbewerb &ndash;, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen daf&uuml;r tats&auml;chlich erf&uuml;llt waren.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kurz gesagt:\u003C\u002Fstrong> Reiseb&uuml;ros nennen sich Handelsvertreter, handeln aber wie Unternehmer.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nJetzt ist die B&uuml;chse der Pandora ge&ouml;ffnet. Die Frage, die die Branche so lange beiseitegeschoben hat, steht wie der Elefant im Raum: Wie selbstst&auml;ndig darf ein Vertriebspartner sein, bevor er nicht mehr wie ein verl&auml;ngerter Arm des Veranstalters behandelt werden kann?\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Gericht hat geantwortet: S-Markt hat diese Grenze l&auml;ngst &uuml;berschritten &ndash; zu unabh&auml;ngig, zu breit aufgestellt, zu sehr selbstst&auml;ndiger Player. Wer f&uuml;r Dutzende Veranstalter gleichzeitig arbeitet, eigene Risiken tr&auml;gt und selbst entscheidet, wie er seine Kunden bindet, ist kein Vertriebsmitarbeiter in Disguise &ndash; er ist Unternehmer. Und Unternehmern kann man die Preisgestaltung nicht per Vertragsklausel verbieten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Verbot der Provisionsweitergabe, so das Gericht, verhindere in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb.&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Cashback ist nicht das Problem &ndash; Cashback ist ein Symptom.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Die Branche ist am Zug\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWas das f&uuml;r die Reisevermittler in Deutschland bedeutet, liegt auf der Hand. Der Handelsvertreterstatus hat Reiseb&uuml;ros bislang vor dem Preiswettbewerb gesch&uuml;tzt, den Online-Plattformen l&auml;ngst beherrschen. F&auml;llt dieser Schutz, geraten vor allem die Kleinen unter Druck &ndash; Freiberufler, Kleinstunternehmen, inhabergef&uuml;hrte Agenturen, die bei Provisionen von sieben bis zw&ouml;lf Prozent ohnehin an der Existenzgrenze arbeiten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nEin ruin&ouml;ser Verdr&auml;ngungswettbewerb zugunsten gro&szlig;er Portale w&auml;re die logische Konsequenz. Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reiseb&uuml;roverbands VUSR, bringt es in einer \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.facebook.com\u002Fvusr.de\u002Fposts\u002Fpfbid022DfF75MQAjQAmFcxHWFGe6kpnwpFfSxdWk9nTkqP6632u9Xz9VDz5rrW2NHZuHhil\" target=\"_blank\">Stellungnahme zum Urteil auf Facebook\u003C\u002Fa> auf den Punkt: &bdquo;Die Branche hat diese Systeme selbst geschaffen und &uuml;ber viele Jahre akzeptiert. Heute zeigt sich, dass sich Rabatt- und Cashback-Modelle nicht mehr einfach &uuml;ber Vertragsklauseln zur&uuml;ckdrehen lassen.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Antwort des Gerichts ist unbequem. Sie zeichnet ein paar Gewitterwolken an den Horizont. Aber sie war absehbar.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWas jetzt folgt, liegt in der Hand der Branche selbst. Sie kann auf Zeit spielen. Oder sie kann die Energie nutzen, die ein solches Urteil freisetzt, und Vertriebsmodelle f&uuml;r die Zukunft entwickeln.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Das st&auml;rkste Argument bleibt unantastbar\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nWer als Reiseb&uuml;ro heute &uuml;berleben will, sollte sich nicht auf den Handelsvertreterstatus verlassen. Und auch nicht darauf, dass die Veranstalter immer die richtigen Antworten parat haben.&nbsp;Im Vertrieb wurde lange reaktiv agiert &ndash; das D&uuml;sseldorfer Urteil ist die Einladung, das zu &auml;ndern. Unternehmerisches Denken und Eigeninitiative&nbsp;waren noch nie so wichtig wie jetzt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas soll keine generalisierende Kritik sein &ndash; Agenturen in gro&szlig;er Zahl gl&auml;nzen in dieser Hinsicht bereits.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Kurs zeigt auf weitere Konsolidierung, auf Schulterschluss. \u003Cstrong>Denn die eigentliche W&auml;hrung der Reiseb&uuml;ros kann kein Gericht der Welt aburteilen:\u003C\u002Fstrong> unschlagbares Know-how, echter Service und pers&ouml;nliche Beratung als Fundament f&uuml;r das Vertrauen der Kunden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDiese Qualit&auml;ten &ndash; gepaart mit Biss und Einfallsreichtum &ndash; waren schon immer das st&auml;rkste Argument f&uuml;r den Counter. Sie werden&nbsp;es auch in Zukunft sein. Pandoras B&uuml;chse enthielt bekanntlich auch die Hoffnung.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cdiv style=\"text-align: right;\">\u003Cem>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Felix Hormel\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fdiv>\r\n","Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von Aida Cruises im Cashback-Streit zurückgewiesen: Der Kreuzfahrtanbieter darf die Weitergabe von Provisionen nicht verbieten. Foto: iStock\u002Fsesame","20387-kommentar-zum-cashback-urteil-–-die-buechse-der-pandora",{"title":133,"img":408,"caption":133,"description":133},"ec3acf4f7e0faf378c778f897653d299b069d020.jpg",[],[],[412,413,414,415,416,418],{"title":297,"slug":298},{"title":176,"slug":191},{"title":273,"slug":274},{"title":276,"slug":277},{"title":286,"slug":417},"kommentar",{"title":211,"slug":212},{"id":420,"releaseDate":421,"updatedAt":422,"createdAt":423,"categoryId":424,"priority":144,"title":425,"subtitle":368,"topline":426,"excerpt":427,"content":428,"code":429,"slug":430,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":431,"pilotImage":433,"galleryImages":434,"tags":435},20137,1776154080,1776164836,1776154149,33,"RTK erklärt Nutzen und Einsatz von Payback im Reisebüro","Webinar am Freitag","Wie können Reisebüros im wettbewerbsintensiven Markt bestehen und Kunden langfristig binden? RTK gibt eine mögliche Antwort und bietet ein Webinar zum Einsatz von Payback im Reisebüro als Instrument gegen Preisdruck an. Die Teilnahme ist limitiert, ein Youtube-Video informiert vorab.","RTK bietet am 17. April um 8:30 Uhr ein Webinar zum Einsatz des Payback-Programms in Reiseb&uuml;ros an. Die Schulung richtet sich an den station&auml;ren Vertrieb aller Organisationsformen und soll zeigen, wie sich das Bonusprogramm f&uuml;r Kundenbindung und zus&auml;tzliche Buchungen nutzen l&auml;sst.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Loyalit&auml;t statt Preisdruck\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm Mittelpunkt steht die Frage, wie Reiseb&uuml;ros in einem \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fcounter\u002F19569-reisebueros-muessen-%E2%80%9Enicht-jede-cashback-schlacht-mitgehen%E2%80%9C\">zunehmend vergleichbaren und margenschwachen Markt\u003C\u002Fa> Kunden langfristig binden k&ouml;nnen. RTK stellt gemeinsam mit Payback ein Modell vor, das ohne eigene Bonusprogramme auskommt und direkt einsetzbar ist.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDurch die \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Fcounter\u002F19548-rtk-laedt-alle-reisebueros-zum-%E2%80%9Emitpunkten%E2%80%9C-via-payback-ein\">&Ouml;ffnung der Payback-Partnerschaft f&uuml;r alle Vertriebsstrukturen\u003C\u002Fa> k&ouml;nnen Reiseb&uuml;ros das System nutzen. Damit erhalten sie Zugang zu einer Multichannel-Marketingplattform mit rund 35 Millionen aktiven Kundinnen und Kunden sowie mehr als 18 Millionen App-Nutzern. Das erh&ouml;ht die Sichtbarkeit einzelner Reiseb&uuml;ros deutlich.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nPayback sei im Alltag vieler Kunden bereits etabliert, so die &Uuml;berzeugung. Punkte werden &uuml;ber verschiedene Partner hinweg gesammelt &ndash; vom Einkauf bis zur Reisebuchung. Dadurch entsteht ein durchg&auml;ngiger Anreiz zur Nutzung.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Digitale Sichtbarkeit und gezielte Ansprache\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nReiseb&uuml;ros werden &uuml;ber den Reiseb&uuml;rofinder in der Payback-App sowie &uuml;ber die Website \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.meinreisebuero-punkte.com\u002F\" target=\"_blank\">meinreisebuero-punkte.com\u003C\u002Fa> auffindbar. Erg&auml;nzend kommen digitale Coupons, App-Aktivierungen und datenbasierte Kampagnen zum Einsatz, um Kundinnen und Kunden gezielt anzusprechen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Statt eigene Bonusprogramme mit hohem Erkl&auml;rungs-, Pflege- und Kostenaufwand aufzubauen, erhalten Reiseb&uuml;ros ein professionell gemanagtes Loyalty-Instrument, das sofort einsatzf&auml;hig ist und weit &uuml;ber die Reichweite des einzelnen Standorts hinaus skaliert&ldquo;, wirbt Oliver Bors, Marketing &amp; Business Development Manager bei Reiseland\u002FRTK.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKunden des Programms buchten h&auml;ufiger und w&uuml;rden im Schnitt mehr Geld f&uuml;r Reisen ausgeben. F&uuml;r Reiseb&uuml;ros kann das zu zus&auml;tzlichen Ums&auml;tzen und st&auml;rkerer Kundenbindung f&uuml;hren.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Kostenfreie Teilnahme und individuelle Beratung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Wer fr&uuml;h in das Thema einsteigt, verschafft sich im lokalen Wettbewerb einen echten Vorsprung. Die Nachfrage nach dem Webinar ist hoch. F&uuml;r viele Reiseb&uuml;ros ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich Reichweite, Neukundenpotenziale und zus&auml;tzliche Buchungsimpulse systematisch zu erschlie&szlig;en&ldquo;, sagt Bors.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Teilnahme am Webinar ist kostenfrei, die Pl&auml;tze sind begrenzt. Interessenten k&ouml;nnen sich \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fregister.gotowebinar.com\u002F#register\u002F4934256795836646748\" target=\"_blank\">online anmelden\u003C\u002Fa>. Alternativ bietet RTK individuelle Gespr&auml;chstermine per E-Mail an.&nbsp;Erg&auml;nzend erkl&auml;rt Oliver Bors auch \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.youtube.com\u002Fshorts\u002FTbPyAk4vYvM\" target=\"_blank\">in einem Youtube-Video\u003C\u002Fa> die Einsatzm&ouml;glichkeiten von Payback im Reiseb&uuml;ro.","Ein Webinar von RTK widmet sich dem Einsatz von Payback im Reisevertrieb. 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Während die Behörde Fristen setzt und Ordnungsgelder androht, gewinnt die Debatte um Transparenz und Marktmechanik in der Branche neue Schärfe.","\u003Cp>Gegen die Check 24 GmbH und zahlreiche Tochterunternehmen laufen derzeit Ordnungsgeldverfahren wegen nicht offengelegter Jahres- und Konzernabschl&uuml;sse. Das geht aus einer Antwort des Bundesamts f&uuml;r Justiz auf Anfrage von TRVL COUNTER hervor. Damit bekommt die Debatte um Transparenz und Cashback-Druck im Vertrieb eine neue Dimension.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Klare Vorgaben zur Offenlegung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKapitalgesellschaften wie eine GmbH m&uuml;ssen ihre Rechnungslegungsunterlagen sp&auml;testens ein Jahr nach dem jeweiligen Abschlussstichtag elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers beziehungsweise beim Unternehmensregister einreichen. Das stellt das Bundesamt unter Verweis auf das Handelsgesetzbuch (HGB) klar.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nF&uuml;r Mutterunternehmen, die einen beherrschenden Einfluss auf Tochtergesellschaften aus&uuml;ben, gilt zus&auml;tzlich die Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Konzernabschlusses. Dieser ist &bdquo;grunds&auml;tzlich innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag offenzulegen&ldquo;, so die Beh&ouml;rde.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZugleich verweist das Amt darauf, dass Tochterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegung eines eigenen Einzelabschlusses befreit sein k&ouml;nnen, wenn sie ordnungsgem&auml;&szlig; in einen gepr&uuml;ften Konzernabschluss einbezogen sind.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Verfahren f&uuml;r Abschl&uuml;sse von 2018 bis 2024\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKonkret teilt das Bundesamt mit: &bdquo;Aktuell f&uuml;hrt das Bundesamt f&uuml;r Justiz gegen das Mutterunternehmen Check 24 GmbH Ordnungsgeldverfahren wegen offenlegungss&auml;umiger Konzernabschl&uuml;sse und wegen offenlegungss&auml;umiger Jahresabschl&uuml;sse zu den Gesch&auml;ftsjahren mit den Abschlussstichtagen 31. M&auml;rz 2018 bis 31. M&auml;rz 2024.&ldquo;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAuch gegen &bdquo;zahlreiche Tochterunternehmen&ldquo; w&uuml;rden derzeit wegen offenlegungss&auml;umiger Jahresabschl&uuml;sse Ordnungsgeldverfahren gef&uuml;hrt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Ordnungsgeld und Nachfrist\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nZur Durchsetzung erl&auml;utert die Beh&ouml;rde das standardisierte Vorgehen: Wird eine fehlende Offenlegung festgestellt, leitet das Bundesamt ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Unternehmen erh&auml;lt zun&auml;chst eine sechsw&ouml;chige Nachfrist. Das Ordnungsgeld betr&auml;gt &bdquo;im Regelfall mindestens 2.500 Euro und h&ouml;chstens 25.000 Euro&ldquo;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nKommt das Unternehmen seiner Pflicht weiter nicht nach, werden Androhung und Festsetzung wiederholt und erh&ouml;ht, &bdquo;bis das Unternehmen seine Offenlegungspflicht erf&uuml;llt hat&ldquo;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nN&auml;here Ausk&uuml;nfte zu konkreten Verfahren erteilt das Amt nur gegen&uuml;ber Verfahrensbeteiligten.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Cashback greift ins System ein\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Verfahren betreffen zun&auml;chst handelsrechtliche Formalien. Innerhalb der Branche werden sie jedoch vor dem Hintergrund eines Gesch&auml;ftsmodells diskutiert, das langem f&uuml;r Spannungen sorgt: Cashback im gro&szlig;en Stil. Hier&nbsp;gewinnt die Frage nach der finanziellen Transparenz&nbsp;zus&auml;tzlich an Brisanz.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Check 24 z&auml;hlt zu den Online-Riesen, die bei Reisebuchungen mit R&uuml;ckverg&uuml;tungen, teils im dreistelligen Bereich, werben.&nbsp;\u003C\u002Fspan>&bdquo;Viele Marktteilnehmer berichten inzwischen von einem Wettbewerbsdruck, der wirtschaftlich kaum noch tragf&auml;hig ist&ldquo;, \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F19609-vusr-pocht-auf-offenlegung-der-finanzdaten-von-check-24\">&auml;u&szlig;erte sich&nbsp;Marija Linnhoff\u003C\u002Fa>, Vorsitzende des&nbsp;Verbands unabh&auml;ngiger selbstst&auml;ndiger Reiseb&uuml;ros (VUSR), in der vergangenen Woche zu der Causa.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">R&uuml;ckzahlung aus Vermittlungserl&ouml;sen\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nCashback im Reisemarkt ist im Wesentlichen die Weitergabe eines Teils der erhaltenen Provisionen an den Kunden. Online-Portale vermitteln Buchungen und finanzieren die R&uuml;ckzahlung aus den Vermittlungserl&ouml;sen, die sie von Leistungstr&auml;gern bekommen. Im Gegensatz zu Rabatten, die den Preis senken, erfolgt die Auszahlung zeitversetzt &ndash; meist nach Reiseantritt, um Stornorisiken abzudecken.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGerichte wie das Landgericht D&uuml;sseldorf haben Klauseln, die R&uuml;ckverg&uuml;tungen unterbinden w&uuml;rden, f&uuml;r wettbewerbswidrig erkl&auml;rt. Dies gilt EU-weit und sch&uuml;tzt den freien Wettbewerb, solange keine Preisunterbietung oder Irref&uuml;hrung vorliegt.&nbsp;\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Volumen als Wettbewerbsvorteil\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nGro&szlig;e Onlineanbieter verf&uuml;gen aufgrund ihres hohen Buchungsvolumens bei vielen Veranstaltern dauerhaft &uuml;ber hohe Provisions- und Bonusstufen. Das verschafft ihnen den Spielraum, einen Teil dieser Erl&ouml;se als R&uuml;ckverg&uuml;tung auszusch&uuml;tten.&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Station&auml;re Reiseb&uuml;ros erreichen vergleichbare Volumina nicht in derselben Breit\u003C\u002Fspan>e\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&ndash; wenn &uuml;berhaupt nur selektiv oder &uuml;ber Kooperationen&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">&ndash; und&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">​\u003C\u002Fspan>finanzieren sich &uuml;ber Provisionen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Psychologischer Effekt und Image-Schaden\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nHinzu kommt ein psychologischer Effekt. Wenn ein als hochwertig und rechtlich abgesichert geltendes Produkt wie die Pauschalreise regelm&auml;&szlig;ig mit dreistelligen R&uuml;ckverg&uuml;tungen beworben wird, verschiebt sich die Wahrnehmung der Wertigkeit auf Seite der Kunden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAus einer Provisionsfrage wird schnell eine Frage nach Image und Zukunft.&nbsp;\u003Cspan style=\"caret-color: rgba(0, 0, 0, 0);\">Provision, Preisstabilit&auml;t und Positionierung der Pauschalreise stehen in einem engen Zusammenhang. Werden diese Parameter dauerhaft verschoben, ver&auml;ndert sich auch das Kr&auml;fteverh&auml;ltnis im Vertrieb.\u003C\u002Fspan>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDavor \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Ftrvlcounter.de\u002Ftop-news\u002F19651-boesl-zu-cashback-%E2%80%9Ewir-stehen-in-der-ersten-reihe-%E2%80%93-und-da-bleiben-wir%E2%80%9C\">warnt&nbsp;auch Thomas B&ouml;sl\u003C\u002Fa>, Chef der Reiseb&uuml;rokooperation RTK. Er fordert diesbez&uuml;glich&nbsp;eine offene Diskussion mit Veranstaltern &uuml;ber die Logik von Agenturvertr&auml;gen. Umsatzstaffeln m&uuml;ssten daraufhin &uuml;berpr&uuml;ft werden, ob sie unter heutigen Marktbedingungen noch Chancengleichheit gew&auml;hrleisten.\u003C\u002Fp>\r\n\r\n\u003Cp>\u003Cstrong>Transparenz als entscheidender Faktor\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nAn dieser Stelle gewinnt die Offenlegungsfrage zus&auml;tzliche Bedeutung. Wenn ein marktstarker Anbieter zugleich mit hohen R&uuml;ckverg&uuml;tungen wirbt, wirtschaftliche Kennzahlen aber f&uuml;r Au&szlig;enstehende nicht einsehbar sind, bleibt unklar, wie tragf&auml;hig das Modell ist und wie es sich auf die Marktstruktur auswirkt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Kombination aus aggressiven Cashback-Angeboten und fehlender Transparenz wird damit f&uuml;r viele Marktteilnehmer immer mehr zum Reizthema. Mit den nun best&auml;tigten Ordnungsgeldverfahren erh&auml;lt die Debatte eine neue Ebene.\u003C\u002Fp>\r\n","Das Bundesamt für Justiz führt Ordnungsgeldverfahren gegen Check 24 wegen offenlegungssäumiger Abschlüsse. Foto: iStock\u002Fdeepblue4you","19670-streit-um-check-24-erreicht-das-justizministerium",{"title":133,"img":460,"caption":133,"description":133},"f7c5b978dde889ab1482ca6b0d3e479eb06059e2.jpg",[],[],[464,465],{"title":211,"slug":212},{"title":453,"slug":466},"check-24"]