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Der neue Newsletter bündelt zentrale Branchen-Entwicklungen, Trends und Nachrichten und ergänzt sie um strategische Einordnung. Ziel ist ein schneller Überblick zum Wochenschluss. Parallel kündigt das B2B-Medium einen weiteren Newsletter an, rein mit Kreuzfahrt-Content, der ab Mitte Mai aktuelle Markttrends, Produktentwicklungen und vertriebsrelevante Themen dieses dynamischen Segments aufgreift.","18614-entscheider-insights-neuer-newsletter-fuer-fuehrungskraefte","admin",1,"2026-05-03 15:39:49","2025-10-27 07:32:00",[],[],{"id":150,"article_id":151,"reference_key":152,"file_path":153,"definition":17,"title":133,"img":154},"14987","18614","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46","\u002Fmedia\u002Farticle\u002Fteaser\u002F_transformed\u002F78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg","78aa4ce4bf5b99b8358873db4df298f0a05e7f46.jpg",[],"\u003Cdiv>TRVL COUNTER startet mit \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem>&nbsp;einen neuen Newsletter f&uuml;r F&uuml;hrungskr&auml;fte&nbsp;der Touristik. Das Format erscheint jeweils zum Wochenabschluss und fasst zentrale Branchenentwicklungen kompakt zusammen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDer Newsletter b&uuml;ndelt aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen und erg&auml;nzt sie um eine Leseempfehlung oder ein Interview mit strategischer Einordnung. Die Ausgabe soll in kurzer Zeit einen &Uuml;berblick &uuml;ber das Wochengeschehen geben.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n&bdquo;Zeit ist die knappste Ressource im Management. \u003Cem>Entscheider-Insights\u003C\u002Fem> bringt das j&uuml;ngste Branchengeschehen in wenigen Minuten auf den Punkt &ndash; ausgew&auml;hlt, gefiltert und gezielt zusammengestellt&ldquo;, sagt Verlagschefin Irena Roth.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Fokus auf Einordnung und Relevanz\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDie Redaktion setzt&nbsp;auf Analyse und Gewichtung statt auf reine Nachrichtenf&uuml;lle. 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Damit erweitert TRVL COUNTER sein Angebot um ein spezialisiertes Format f&uuml;r eines der dynamischsten&nbsp;Segmente in der Touristik.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cstrong>Erweiterung des bestehenden Portfolios\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nMit den neuen Angeboten erg&auml;nzt TRVL COUNTER sein bestehendes Portfolio. Dazu z&auml;hlen die etablierten \u003Cem>morning news\u003C\u002Fem> an jedem Werktag, eine laufend aktualisierte Website ohne Paywall, Social-Media-Kan&auml;le auf Instagram, Facebook und LinkedIn sowie das zweiw&ouml;chentlich erscheinende E-Magazin \u003Cem>TRVL COUNTER Digital\u003C\u002Fem>. 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In diesem Fall steht den Passagieren auch keine Entsch&auml;digung f&uuml;r die Nichtbef&ouml;rderung zu. Das hat der Bundesgerichtshof heute in einem Urteil zum sogenannten Cross Ticketing entschieden.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm konkreten Fall ging es darum, dass Lufthansa einen Passagier von Antalya nach M&uuml;nchen bef&ouml;rdern sollte. Gebucht hatte der Kunde einen Hin- und R&uuml;ckflug im Rahmen einer Pauschalreise. Den Hinflug von M&uuml;nchen nach Antalya trat er nicht an, da er bereits zu einem fr&uuml;heren Zeitpunkt mit Lufthansa nach Antalya geflogen war. Da der Passagier den ersten Flug nicht angetreten hatte, stornierte Lufthansa seinen R&uuml;ckflug mit Verweis auf die AGB. Informiert wurde der Passagier dar&uuml;ber aber erst beim Versuch, am Flughafen einzuchecken. Die Airline verweigerte die Bef&ouml;rderung und verlangte einen Aufpreis f&uuml;r den nicht angetretenen Flug. Der Passagier konnte erst gegen erneute Zahlung einchecken.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Fluggastrechteprotal Flightright kritisiert die BGH-Entscheidung. Eine Nichtbef&ouml;rderung durch die Airline sei nur unter ganz bestimmten Umst&auml;nden zul&auml;ssig. Eine Erweiterung dieser Ausnahmen durch die Airline werde Flugreisende schutzlos ausliefern. Der Bundesgerichtshof habe das leider nicht erkannt und so die Fluggastrechte geschw&auml;cht. Dass der Flugreisende sich anschlie&szlig;end dazu entschlossen habe, erneut ein Ticket f&uuml;r den streitgegenst&auml;ndlichen Flug zu erwerben und keinen anderen Flug gebucht habe, h&auml;tte ihm nicht zur Last gelegt werden d&uuml;rfen.","Foto: iStock","13301-keine-entschaedigung-bei-cross-ticketing",{"title":133,"img":180,"caption":133,"description":133},"ee9b9aea0f18e3fbb455419cb063d8424762af2f.jpg",[],[],[184,187,190],{"title":185,"slug":186},"Lufthansa","lufthansa",{"title":188,"slug":189},"Passagierrechte","passagierrechte",{"title":191,"slug":192},"BGH","bgh",{"id":194,"releaseDate":195,"updatedAt":196,"createdAt":197,"categoryId":198,"priority":144,"title":199,"subtitle":200,"topline":174,"excerpt":201,"content":202,"code":177,"slug":203,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":204,"pilotImage":206,"galleryImages":207,"tags":208},13268,1682065260,1682066210,1682065929,20,"Airline muss die gesamten Ticketkosten erstatten","Flightright","Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Passagiere bei der Annullierung eines Teilfluges gestärkt.","Flugreisende haben gegen&uuml;ber der Airline, die bei Umsteigefl&uuml;gen ihren Teilabschnitt nicht wie geplant durchf&uuml;hren kann, Anspruch auf die volle Erstattung der Ticketkosten und zwar f&uuml;r den gesamten Hin- und R&uuml;ckflug. Das hat der Bundesgerichtshof diese Woche entschieden (Az. X ZR 91\u002F22). &bdquo;Immer wieder sprechen Gerichte nur die H&auml;lfte der Ticketkosten zu, wenn bei Hin- und R&uuml;ckfl&uuml;gen nur ein Problem auf dem Hinflug auftritt&ldquo;, berichtet Claudia Brosche von Flightright. Das Passagierrechte-Portal hatte das Verfahren bis vor den BGH gebracht. Im konkreten Fall ging es um eine Reisende, die von M&uuml;nchen &uuml;ber Madrid und Bogota nach Quito fliegen wollte. Bereits die erste Teilstrecke des Hinfluges wurde von Iberia annulliert. Von allen Teilstrecken sollte die Airline nur die erste fliegen. Die Passagierin konnte ihre Reise wegen der Annullierung nicht durchf&uuml;hren und verlangte die gesamten Ticketkosten von 4.881 Euro von Iberia zur&uuml;ck. Die Airline weigerte sich jedoch, da sie lediglich einen von vielen Fl&uuml;gen ausf&uuml;hren sollte. &bdquo;Mit dem Urteil schafft der BGH nun endlich fl&auml;chendeckend Rechtsklarheit&quot;, sagt Brosche. Das sei auch f&uuml;r die Fluggesellschaften nicht unbillig. Denn f&uuml;hre eine Airline nur eine Teilstrecke der ganzen Reise aus, k&ouml;nne sie Regress gegen&uuml;ber den anderen beteiligten Fluggesellschaften nehmen und sich Geld zur&uuml;ckholen.","13268-airline-muss-die-gesamten-ticketkosten-erstatten",{"title":133,"img":205,"caption":133,"description":133},"98fc645b203dd4013dd5f1ad7a98b3a13821d7f4.jpg",[],[],[209,210,211],{"title":188,"slug":189},{"title":191,"slug":192},{"title":200,"slug":212},"flightright",{"id":214,"releaseDate":215,"updatedAt":216,"createdAt":217,"categoryId":218,"priority":144,"title":219,"subtitle":220,"topline":174,"excerpt":221,"content":222,"code":177,"slug":223,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":224,"pilotImage":225,"galleryImages":226,"tags":227},12194,1664358660,1664359704,1664359410,21,"Ungarn darf überhöhte Maut nachfordern","Ungarn Maut","Ein ungarischer Autobahnbetreiber versucht per Inkassobüro, hohe Maut-Nachforderungen in Deutschland geltend zu machen.","Ein ungarischer Autobahnbetreiber, der in Deutschland ein eigenes Inkassob&uuml;ro unterh&auml;lt, versucht, hohe Maut-Nachforderungen gegen&uuml;ber Fahrzeughaltern in Deutschland geltend zu machen. Nach deutschem Recht kann ein Bu&szlig;geld aber nur gegen den Fahrer verh&auml;ngt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem Fall entschieden, in dem ein Autovermieter insgesamt 958,95 Euro und 362,95 Euro au&szlig;ergerichtliche Inkassokosten bezahlen soll. F&uuml;nfmal waren Kunden ohne E-Vignette auf einem ungarischen Autobahnabschnitt gefahren. Die Vignette kostet 7,30 Euro. Der BGH hat entschieden, dass die Forderungen sowohl der H&ouml;he nach in Ordnung sind, als auch gegen den Halter der Fahrzeuge geltend gemacht werden d&uuml;rfen. Demnach ist der Autovermieter verpflichtet, die Maut-Nachforderungen zu begleichen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nDas Europ&auml;ische Verbraucherzentrum Deutschland fordert einen einheitlichen europ&auml;ischen Rechtsrahmen f&uuml;r die Geltendmachung grenz&uuml;bergreifender Bu&szlig;gelder. &bdquo;Nur so kann sichergestellt werden, dass den Gesch&auml;ften der Inkassowirtschaft Einhalt geboten wird&ldquo;, sagt Jurist Patrick Oppelt. &bdquo;Zwar gibt es bereits einen EU-Rahmenbeschluss, der die Eintreibung von Bu&szlig;geldern ab 70 Euro aus dem EU-Ausland &uuml;ber das Bundesamt f&uuml;r Justiz erm&ouml;glicht. Allerdings ist es nicht verpflichtend, diesen Weg zu nutzen.&ldquo; Autoreisende, die sich vorab &uuml;ber Themen wie Mautsysteme, Umweltzonen, Mietwagen und Verkehrsregeln informieren wollen, k&ouml;nnen daf&uuml;r die App \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.evz.de\u002Fapps-publikationen\u002Fapps\u002Fmit-dem-auto-ins-ausland.html\">&bdquo;Mit dem Auto ins Ausland&ldquo;\u003C\u002Fa> nutzten. 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Der BGH hat am Dienstag drei F&auml;lle im Zusammenhang mit Reisen w&auml;hrend der Corona-Pandemie 2020 behandelt, die vor Ausbruch der Pandemie gebucht wurden. Darunter waren zwei F&auml;lle aus der Kreuzfahrtbranche, einer davon von Nicko Cruises. &bdquo;Das Gericht hat hier gleich zwei vern&uuml;nftige und objektive Prinzipien der Rechtsprechung ersch&uuml;ttert, n&auml;mlich die sogenannte ex ante Betrachtung und die Risikoteilung nach Verantwortungssph&auml;ren&ldquo;, kritisiert Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Guido Laukamp.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nBei der ex ante Betrachtung geht es darum, ob zum Zeitpunkt der Stornierung durch einen Gast mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden konnte, dass zum Zeitpunkt der Reise im Zielgebiet unvermeidbare, au&szlig;ergew&ouml;hnliche Umst&auml;nde vorliegen w&uuml;rden, die den Gast dann zu einer kostenlosen Stornierung berechtigten. Im Falle von Nicko Cruises sei es dem Gericht jedoch um den speziellen Sachverhalt gegangen, dass die betroffene Kundin lungenkrank war. Der BGH befand, dass das Auftreten der Pandemie nach Buchung der Kundin einen Umstand darstellt, der das Gef&auml;hrdungsrisiko in diesem individuellen Fall erh&ouml;ht hat. &bdquo;Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, dass wir das Risiko einer Vorerkrankung eines Gastes tragen m&uuml;ssen&ldquo;, &auml;rgert sich Laukamp. &bdquo;Nicht einmal die Versicherung w&uuml;rde ein unbekanntes Risiko zeichnen, schlie&szlig;lich legt der Gast uns bei Buchung nicht seine Krankenhistorie offen.&ldquo; In der st&auml;ndigen Rechtsprechung sei es bisher verbreitet und anerkannt gewesen, die Risiko- und Einflusssph&auml;re des Veranstalters von der des Kunden zu trennen.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nLaukamp will zun&auml;chst abwarten, bis die Entscheidungsgr&uuml;nde schriftlich vorliegen, erw&auml;gt jedoch eine Verfassungsbeschwerde. Aus seiner Sicht ist mit der Verschiebung von Risiken zu Lasten des Veranstalters die Voraussetzung daf&uuml;r gegeben.","12019-nicko-cruises-erwaegt-verfassungsbeschwerde",{"title":133,"img":249,"caption":133,"description":133},"15e2d5825635a078d57bee301ac4e2d055abfd9e.jpg",[],[],[253,254,256],{"title":191,"slug":192},{"title":243,"slug":255},"nicko-cruises",{"title":257,"slug":258},"Verfassungsgericht","verfassungsgericht",{"id":260,"releaseDate":261,"updatedAt":262,"createdAt":262,"categoryId":198,"priority":144,"title":263,"subtitle":264,"topline":265,"excerpt":266,"content":267,"code":177,"slug":268,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":269,"pilotImage":270,"galleryImages":271,"tags":272},11066,1647524700,1647525939,"Staat haftet nicht für Corona-Ausfälle","BGH Urteil","Bundesgerichtshof","Der Staat nicht für Einnahmeausfälle, die in der Corona-Pandemie durch flächendeckende Betriebsbeschränkungen entstanden sind.","Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Entscheidung gef&auml;llt, die als wegweisend f&uuml;r &auml;hnliche Verfahren betrachtet wird. Demnach haftet der Staat nicht f&uuml;r Einnahmeausf&auml;lle, die in der Corona-Pandemie durch fl&auml;chendeckende vor&uuml;bergehende Betriebsschlie&szlig;ungen oder -beschr&auml;nkungen durch die Beh&ouml;rden entstanden sind. Geklagt hatte ein Hotel- und Gastronomiebetreiber aus Brandenburg. Im M&auml;rz 2020 hatte die Landesregierung eine Corona-Eind&auml;mmungsverordnung erlassen, wonach Gastst&auml;tten f&uuml;r den Publikumsverkehr zu schlie&szlig;en waren und den Betreibern von Beherbergungsst&auml;tten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Der BGH schlie&szlig;t sich jetzt den Vorinstanzen an und weist die Klage auf rund 27.000 Euro Schadensersatz ab. Das Infektionsschutzgesetz gew&auml;hre Gewerbetreibenden, die im Rahmen der Corona-Bek&auml;mpfung durch eine Betriebsschlie&szlig;ung oder Betriebseinschr&auml;nkung wirtschaftliche Einbu&szlig;en erlitten h&auml;tten, keinen Anspruch auf Entsch&auml;digung, so das Gericht. Hilfeleistungen f&uuml;r von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung.","11066-staat-haftet-nicht-fuer-corona-ausfaelle",{"title":133,"img":180,"caption":133,"description":133},[],[],[273,276,277,280],{"title":274,"slug":275},"Urteil","urteil",{"title":191,"slug":192},{"title":278,"slug":279},"Schadensersatz","schadensersatz",{"title":281,"slug":282},"Corona","corona",{"id":284,"releaseDate":285,"updatedAt":286,"createdAt":287,"categoryId":198,"priority":144,"title":288,"subtitle":191,"topline":265,"excerpt":289,"content":290,"code":177,"slug":291,"metaTitle":133,"metaDescription":133,"metaKeywords":133,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":292,"pilotImage":293,"galleryImages":294,"tags":295},10007,1633954920,1633958057,1633957799,"Rail&Fly-Ticket ist Bestandteil der Pauschalreise","Verpassen Urlauber ihren Flug, weil der Rail&Fly-Zug zu spät am Flughafen ankommt, muss der Veranstalter den Reisepreis erstatten.","Der Bahntransfer zum Flughafen, wenn er im Katalog ohne Hinweis auf ein zus&auml;tzliches Entgelt als &quot;Vorteil&quot; aufgef&uuml;hrt wird, ist als eine vom Reiseunternehmen angebotene Leistung zu verstehen, die vom Pauschalpreis umfasst ist. Das hat der BGH entschieden. Anspr&uuml;che, die sich aus M&auml;ngeln beim Bahntransfer ergeben, betrachten die Richter als grunds&auml;tzlich gerechtfertigt.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nIm konkreten Fall hatten die Kl&auml;ger bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Kuba f&uuml;r zwei Personen zum Preis von insgesamt 3.598 Euro gebucht. Der Hinflug sollte am 25. November 2017 um 12:05 Uhr vom Flughafen D&uuml;sseldorf starten. Grundlage der Buchung war ein Werbeprospekt, der die Beklagte als Reiseveranstalter nannte. Die Reisebeschreibung enth&auml;lt die Formulierung: &ldquo;Vorteil: Zug zum Flug 2. Klasse incl. ICE-Nutzung&quot;.\u003Cbr \u002F>\r\n\u003Cbr \u002F>\r\nNach einer von den Reisenden bei der Bahn eingeholten Auskunft sollte der Zug um 9:27 Uhr am Flughafen D&uuml;sseldorf eintreffen. Tats&auml;chlich erreichten die Kl&auml;ger den Flughafen erst um 11:35 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war das Boarding bereits beendet. Die Kl&auml;ger wurden abgewiesen und konnten das Flugzeug, das p&uuml;nktlich startete, nicht mehr erreichen. In einem kurz nach dem Start gef&uuml;hrten Telefonat bot der Veranstalter den Kl&auml;gern die Buchung eines Ersatzflugs f&uuml;r einen Aufpreis von 2.400 Euro an. Die Kl&auml;ger lehnten dies ab und traten die Heimreise an.","10007-railfly-ticket-ist-bestandteil-der-pauschalreise",{"title":133,"img":180,"caption":133,"description":133},[],[],[296,297,299],{"title":191,"slug":192},{"title":265,"slug":298},"bundesgerichtshof",{"title":300,"slug":301},"Rail&Fly","railfly",{"id":303,"releaseDate":304,"updatedAt":305,"createdAt":306,"categoryId":198,"priority":144,"title":307,"subtitle":307,"topline":308,"excerpt":309,"content":310,"code":311,"slug":312,"metaTitle":308,"metaDescription":308,"metaKeywords":308,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":313,"pilotImage":315,"galleryImages":316,"tags":317},5752,1536127200,1596625079,1592986855,"Entschädigung bei Streik am Airport",null,"Die Passagiere eines annullierten Flugs können auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben,","Die Passagiere eines annullierten Flugs können auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn der Flug wegen eines Streiks der Passagierkontrollen am Startflughafen abgesagt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Im konkreten Fall hatte die beklagte Airline einen Flug ab Hamburg annulliert und sich wegen des Streiks auf \"außergewöhnliche Umstände\" berufen. Der BGH lässt das aber nicht gelten. Dass viele Passagiere des Flugs die Sicherheitskontrollen nicht rechtzeitig passieren konnten, betrachten die Richter nicht als ausreichenden Grund für eine Annullierung. Auch die von der Airline angeführten Sicherheitsbedenken wegen mutmaßlich nachlässig durchgeführter Sicherheitskontrollen sind für den BGH kein Argument.","Foto: Pexels","5752-entschaedigung-bei-streik-am-airport",{"title":133,"img":314,"caption":133,"description":133},"Recht-Foto-Pexels-e1536133023203.jpg",[],[],[318,321,323,326,329,330,331],{"title":319,"slug":320},"News","news",{"title":322,"slug":14},"Top News",{"title":324,"slug":325},"Streik","streik",{"title":327,"slug":328},"Flughafen","flughafen",{"title":188,"slug":189},{"title":191,"slug":192},{"title":265,"slug":298},{"id":333,"releaseDate":334,"updatedAt":335,"createdAt":336,"categoryId":198,"priority":144,"title":337,"subtitle":337,"topline":308,"excerpt":338,"content":339,"code":340,"slug":341,"metaTitle":308,"metaDescription":308,"metaKeywords":308,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":342,"pilotImage":344,"galleryImages":345,"tags":346},5027,1521529200,1596625086,1592986815,"BGH: Ausschluss des Flugstornos möglich","Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Ausschluss der Stornierung einer Flugbuchung für wirksam","Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Ausschluss der Stornierung einer Flugbuchung für wirksam erklärt. Eine Kündigung des Beförderungsvertrags durch den Fluggast ist nach § 649 BGB jederzeit möglich, kann aber auch durch die Beförderungsbedingungen der Airline im Streitfall ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Verfahren hatten die Kläger eine vollständige Auszahlung des Flugpreises gefordert, nachdem sie vier Monate nach der Buchung und zwei Monate vor dem Reisedatum den Flug storniert hatten. Ausgezahlt wurden aber nur die Steuern und Gebühren. \"Der Ausschluss des Kündigungsrechts (der \"Stornierung\") benachteiligt die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen\", so der BGH. \"Das Kündigungsrecht nach § 649 BGB ist für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich.\"\n\nDurch die Stornierung entfalle die Leistungspflicht des Werkunternehmers, er behalte seinen Vergütungsanspruch, denn er soll jedoch nicht schlechter stehen, als er bei Vertragserfüllung stünde. Die entscheidende Frage sei, ob eine \"anderweitige Verwendung der Arbeitskraft\" möglich sei. \"Die Ermittlung, ob sich hieraus im Einzelfall ein auf den Beförderungspreis anrechenbarer anderweitiger Erwerb ergibt, wäre jedoch typischerweise aufwendig und insbesondere dann mit Schwierigkeiten verbunden, wenn die Anzahl von Fluggästen, die gekündigt haben, größer wäre als die Anzahl der Fluggäste, die ohne die Kündigungen nicht hätten befördert werden können\", so der BGH weiter. Für den einzelnen Fluggast hänge es damit vom Zufall ab, ob ihm ein Erstattungsanspruch zustände. Möglich sei die Buchung zu einem höheren Preis mit einer typischerweise flexibleren Buchung. Wie im vorliegenden Fall bei einer Stornierung in Folge einer Krankheit könne dies auch durch eine Versicherung abgesichert werden. Daher liege \"keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes\" vor. (BGH, X ZR 25\u002F17)","Foto: Wikipedia","5027-bgh-ausschluss-des-flugstornos-moeglich",{"title":133,"img":343,"caption":133,"description":133},"BGH_-_Palais_2-wikipedia.jpg",[],[],[347,348,349,350],{"title":319,"slug":320},{"title":322,"slug":14},{"title":191,"slug":192},{"title":351,"slug":352},"Stornierung","stornierung",{"id":354,"releaseDate":355,"updatedAt":356,"createdAt":357,"categoryId":198,"priority":144,"title":358,"subtitle":358,"topline":308,"excerpt":359,"content":360,"code":340,"slug":361,"metaTitle":308,"metaDescription":308,"metaKeywords":308,"authorname":133,"authorImage":133,"teaserImage":362,"pilotImage":363,"galleryImages":364,"tags":365},4707,1516258800,1596625076,1592986797,"BGH: Reiseprogrammänderung nicht immer möglich","Änderungen am Reiseprogramm durch einen Veranstalter sind nach einer aktuellen Entscheidung des","Änderungen am Reiseprogramm durch einen Veranstalter sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht immer möglich. Im konkreten Fall ging es um eine China-Rundreise. Eine Woche vor Reisebeginn wurde den Kunden mitgeteilt, dass in Peking ein Besuch von Verbotener Stadt und dem Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade gestrichen werden müsse. Als Alternative wurde ein Besuch des Yonghe-Tempels angeboten. Die Kläger traten daraufhin vom Reisevertrag zurück und forderten eine Rückzahlung des Reisepreises. Der BGH sieht eine der gesetzlich zulässigen Bedingungen für einen Rücktritt erfüllt, nämlich \"eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung\". \"Der Besuch der Verbotenen Stadt und des Platzes des Himmlischen Friedens als einer der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Pekings und Chinas stellte bereits für sich genommen eine wesentliche Reiseleistung dar\", so die BGH-Richter. Um die Rückzahlung des Reisepreises zu verhindern, müsste der Veranstalter sich Änderungen vorbehalten. Doch dürfe die Änderung den Charakter der Reise nicht verändern und müsse auf Umständen beruhen, die bei der Buchung noch nicht abzusehen gewesen seien. Die Kläger erhalten die Reisekosten rückerstattet.","4707-bgh-reiseprogrammaenderung-nicht-immer-moeglich",{"title":133,"img":343,"caption":133,"description":133},[],[],[366,367,368,369],{"title":319,"slug":320},{"title":322,"slug":14},{"title":191,"slug":192},{"title":370,"slug":371},"Reiseprogramm","reiseprogramm"]