Neue Bestimmungen

A3M informiert über USA-Einreiseregeln

A3M Global Monitoring hat einen Überblick darüber zusammengestellt, welche Restriktionen USA-Reisende zu erwarten haben.

A3M informiert über USA-Einreiseregeln
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In jüngster Zeit häufen sich Nachrichten, wonach deutsche Staatsbürger bei der Einreise in die USA auf Probleme gestoßen sind. Im Zuge vermeintlicher Rechtsverstöße bei der Einreise kam es an US-Grenzen zu Festnahmen und Abschiebungen ausländischer Staatsbürger, darunter auch Deutsche. Die US-Behörden prüfen Einreisende verstärkt, wobei selbst geringfügige Verstöße zu weitreichenden Konsequenzen führen können. Personen mit Vorstrafen, fehlerhaften Angaben zum Aufenthaltszweck oder einer überschrittenen Aufenthaltsdauer müssen mit Festnahme, Abschiebehaft oder direkter Rückweisung rechnen. Auch persönliche Meinungen gegen Positionen der Trump-Administration können dazu führen, dass die Einreise verwehrt wird, zu sehen am Beispiel eines französischen Wissenschaftlers vom National Centre for Scientific Research, der am 10. März in Houston zurückgewiesen wurde.

A3M Global Monitoring hat einen Überblick darüber zusammengestellt, welche Restriktionen Privat- und Dienstreisende zu erwarten haben und worauf sie achten sollten. Medienberichten zufolge plant die US-Regierung eine farbcodierte Einstufung von Ländern (Rot, Orange, Gelb). Das könnte dazu führen, dass Staatsangehörige bestimmter Länder striktere Einreisebedingungen erfüllen müssen oder sogar mit einem vollständigen Einreiseverbot konfrontiert werden. Ein Einreiseverbot bestünde für Reisende aus Afghanistan, Bhutan, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien und Venezuela. Deutsche Staatsbürger wären von der neuen Regelung nicht betroffen.

Bisher gilt für Reisende, die von der Visumspflicht ausgenommen sind, dass sie ein Esta beantragen müssen. Diese erleichterte Einreisemöglichkeit, gilt jedoch nicht für Personen, die nach dem 1. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist sind oder Staatsbürger dieser Länder sind: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Dasselbe gilt für Reisende, die nach dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist oder kubanische Staatsbürger sind.

Seit Ende Januar 2025 müssen Reisende aufgrund der Executive Order 14168 bei der Beantragung einer Esta oder eines Visums beachten, dass beim Geschlechtseintrag nur männlich oder weiblich ausgewählt werden kann, wobei sich die Geschlechtsangabe nach der Zuteilung bei der Geburt richtet. Reisende, deren aktuelle Geschlechtsidentität von ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht abweicht, müssen sich an die jeweilige US-Auslandsvertretung wenden. Dies gilt auch, wenn im Pass ein „X“ eingetragen ist.

Ab 11. April 2025 tritt eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige in Kraft, die älter als 14 Jahre sind und planen, sich länger als 30 Tage in den USA aufzuhalten. Ausländische Staatsangehörige müssen sich bei den Behörden registrieren und ihre Fingerabdrücke abgeben. Dies gilt hauptsächlich für Einreisen über Land, da für die Einreise über den Luftweg die erforderlichen Bestimmungen bereits registriert werden.

A3M empfiehlt Reisenden eine sorgfältige Vorbereitung. Reisende sollten sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und aktuell sind. Dazu gehöre insbesondere ein gültiges Esta oder Visum, das exakt dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht.