A3M-Analyse

Diese Länder haben neue Einreisebestimmungen

In den letzten Monaten haben sich weltweit einige Änderungen bei den Einreisebestimmungen ergeben.

Diese Länder haben neue Einreisebestimmungen
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In den letzten Monaten haben sich weltweit einige Änderungen bei den Einreisebestimmungen ergeben. Auch in naher Zukunft ändert sich für Touristen und Geschäftsreisende das eine oder andere. A3M, Experte für Krisenfrühwarnung und Einreisebestimmungen, hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

Thailand: Ab dem 1. Dezember 2024 wird Thailand in einer Pilotphase ein elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für visumbefreite Reisende einführen. Die ETA wird für Staatsangehörige aus 93 Ländern erforderlich sein, die derzeit bei der Einreise nach Thailand von der Visumpflicht befreit sind – darunter auch Deutschland. Jede elektronische Genehmigung berechtigt zu einer einmaligen Einreise und gestattet einen Besuch von maximal 60 Tagen. ETAs sind kostenlos und können vor Reiseantritt online beantragt werden. Bis Juni 2025 soll die ETA voll funktionsfähig sein und mit dem E-Visum-Portal zu einer einzigen Online-Antragsplattform kombiniert werden.

Kambodscha: Seit dem 1. Juli 2024 müssen Reisende, die nach Kambodscha reisen wollen, eine digitale Arrival Card ausfüllen. Die Registrierung für die sogenannte „Cambodia e-Arrival Card" muss innerhalb von sieben Tagen vor Ankunft über die entsprechende Webseite oder per App erfolgen. Ein daraufhin generierter QR-Code ist den Grenzbeamten bei Einreise vorzulegen. Die Arrival Card ersetzt nicht das Visum, das für Reisen nach Kambodscha notwendig ist.

Laos: Im Rahmen der Erweiterung des Programms zur visafreien Einreise hat das Ministerium für Information, Kultur und Tourismus die Aufnahme weiterer Länder bekannt gegeben. Seit dem 1. Juli dürfen Staatsbürger vieler Länder visafrei nach Laos reisen, darunter jedoch nicht Deutschland. Für deutsche Staatsbürger ist es möglich, bei der Auslandsvertretung des Landes ein Mehrfachvisum zu beantragen. Dafür können sie Laos jedoch bis zu 60 Tage mehrfach besuchen. Alternativ gibt es ein E-Visum für rein touristische Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Hier ist jedoch nur eine einmalige Einreise erlaubt.

Bhutan: Bhutan hat in diesem Jahr die Pflicht zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Touristen aufgehoben. Die Maßnahme war ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Die Behörden empfehlen Reisenden dennoch, für eventuell eintretende medizinische Notfälle während des Aufenthaltes in Bhutan eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Zudem ist für die Einreise nach wie vor eine Sustainable Development Fee zu entrichten – diese kostet aktuell 100 US-Dollar pro Nacht und Person.

Tansania/Sansibar: Ab Oktober 2024 müssen Besucher für Reisen nach Sansibar eine Reiseversicherung abschließen. Die Pflichtversicherung ist zu einem Preis von 44 US-Dollar ausschließlich bei der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) zu erwerben und ist dann für einen Zeitraum von maximal 92 Tagen gültig. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Schutz der Besucher auf der Insel zu verbessern. Der Pflichtversicherungsschutz erstreckt sich auf Gesundheitsleistungen, verlorenes Gepäck, Unfälle, Notevakuierung, Verlust von Reisepässen und Dokumenten und sogar die Rückführung im Todesfall.

Namibia: Die Behörden Namibias haben jüngst neue Details zur geplanten Visumpflicht bekannt gegeben: Demnach müssen Staatsangehörige von Ländern, die Namibiern keine visumfreie Einreise gewähren, ab dem 1. April 2025 ein Visum für die Einreise nach Namibia beantragen. Davon betroffen sind unter anderem Deutschland, Österreich und die Schweiz. Das Visum lässt sich ab April 2025 bei Ankunft oder vor Reiseantritt als E-Visum beantragen und soll etwa 80 Euro kosten.

Belarus: Wie aus belarussischen Medienberichten hervorgeht, dürfen Staatsangehörige von 35 europäischen Ländern, die bereits jetzt bei Einreise über bestimmte Flughäfen von der Visumpflicht befreit sind, seit Juli auch bei Ankunft über Land visumfrei nach Belarus einreisen. Dies gilt unter anderem auch für Deutschland. Ab dem Tag der Einreise können Reisende sich bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Die neuen Bestimmungen bleiben zunächst bis Ende des Jahres in Kraft.

UK: Europäische Staatsangehörige müssen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA) vorlegen, um in das Vereinigte Königreich einzureisen. Dies gab die britische Regierung jüngst in einer Stellungnahme bekannt. Staatsangehörige von EU- und Schengenstaaten können ihre ETA ab dem 5. März 2025 beantragen. Die elektronische Einreisegenehmigung soll 10 britische Pfund kosten, ist digital mit dem Reisepass verknüpft und ab dem Datum der Ausstellung zwei Jahre lang für mehrfache Ein- und Ausreisen gültig.

Schengen-Raum: Auch für Gäste, die in den Schengen-Raum reisen, gibt es in Kürze Neues zu beachten. Ab November 2024 tritt das automatisierte Ein- und Ausreisesystem EES in Kraft. Bürger, die nicht Teil von Schengen, EU oder Bewohner Andorras, Monacos, San Marinos oder des Vatikanstaats sind, müssen dann an der entsprechenden Grenze ein Foto von sich aufnehmen lassen und Fingerabdrücke bereitstellen. Die EU plant durch dieses Verfahren unter anderem eine bessere Überwachung von Personen, die ihren erlaubten Aufenthalt überziehen. Ab Sommer 2025 werden Reisende aus 60 Ländern, die derzeit visafrei in den Schengenraum einreisen dürfen, eine Anmeldung über das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) vornehmen müssen. Diese der US-amerikanischen ESTA ähnlichen elektronische Einreisegenehmigung erlaubt die Ein- und Ausreise im Schengenraum für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nach Genehmigung. Nicht umgesetzt wird die neue Regelung von Irland sowie Zypern.