Indonesien

Insel-Hopping nur mit Booster oder Test

Am 17. Juli treten neue Corona-Impf- und Test-Bestimmungen für die Ein- und Inlandsreise in Indonesien in Kraft

Insel-Hopping nur mit Booster oder Test
Foto: Wonderful Indonesia
Am 17. Juli treten neue Corona-Impf- und Test-Bestimmungen für die Ein- und Inlandsreise in Indonesien in Kraft. Darüber informiert das Ministerium für Tourismus und kreative Ökonomie in einem offiziellen Rundschreiben. Für Urlauber, die mindestens zweifach geimpft sind, ist die Einreise nach wie vor ohne Quarantäne- oder Testpflicht möglich. Allerdings gibt es bei Reisetätigkeiten innerhalb Indonesien eine wichtige Neuerung: Wer mehrere Inseln bereisen will, muss eine dritte Impfung vorweisen. Bei Nachweis einer Booster-Impfung gibt es keine Beschränkungen. Geimpfte mit zwei oder weniger Impfungen müssen zusätzlich einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die wichtigsten Einreiseregeln im Überblick:

• Visa on Arrival: Dieses erhalten Touristen bei Ankunft, und es muss nicht vorher beantragt werden. Es ermöglicht einen 30-tägigen Aufenthalt im Land. Kosten: 500.000 IDR (ca. 30 Euro)
• App Peduli Lindungi: Touristen müssen vor der Einreise nach Indonesien diese App auf dem Smartphone installiert und sich dort registriert haben. Es ist nicht nötig in der App Impfungen oder Testzertifikate hochzuladen. Diese sollten zur Sicherheit in Papierform und in englischer Sprache mitgeführt werden
• Für Geboosterte oder vollständig Geimpfte (mind. zwei Dosen, wobei die zweite Dosis mindestens 14 Tage vor Abreise erhalten sein muss) gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise nach Indonesien.
• Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
• Es ist nicht notwendig eine Covid-19 Krankenversicherung abzuschließen.